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# taz.de -- Kampf um Karl-Marx-Allee: Gericht bremst „Deutsche Wohnen“
> Das Landgericht stoppt vorerst den Verkauf von 700 Mietwohnungen. Der
> Senat hofft jetzt auf den umfassenden Rückkauf aller Wohnungen.
Bild: Sichtbarer Protest: MieterInnen der Karl-Marx-Allee halten wenig vom Verk…
Berlin taz | Das Landgericht Berlin hat den [1][Verkauf dreier Wohnblöcke
in der Karl-Marx-Allee] an die Deutsche Wohnen AG per einstweiliger
Verfügung gestoppt. Für insgesamt 675 Wohnungen und 57 Gewerbeeinheiten ist
der Vollzug der Verkaufsurkunden bis auf Weiteres untersagt. Geklagt hatte
die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF), die bis Mitte der 1990er
Jahre Eigentümerin der Arbeiterpaläste war. Die Verfügung wurde am Dienstag
erlassen.
Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sprach von einer „guten
Nachricht“. Das Urteil verschaffe dem Senat mehr Zeit für seine Bemühungen,
die MieterInnen dabei zu unterstützen, die Wohnungen selbst zu erwerben und
dann an eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen. Die Frist
hierfür wäre am 5. Januar abgelaufen, zwei Monate nach der Ankündigung des
Kaufs durch die Deutsche Wohnen.
Andererseits eröffne die Entscheidung des Gerichts die „Chancen auf eine
große Lösung“, also eine generelle Rekommunalisierung der Bestände in der
Karl-Marx-Allee. In diesem Fall könnte womöglich die in die
Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte aufgegangene WBF ein Vorkaufsrecht für
die Blöcke ausüben. Die Klägerin hatte damit argumentiert, dass der
einstige Verkauf in den Jahren 1993 und 1995 unter der Maßgabe erfolgt sei,
Mietereigentum zu schaffen. Dies sei damals im Altschuldenhilfe-Gesetz
geregelt worden.
Der aktuelle Verkauf der Predac an die Deutsche Wohnen „atmet diesen Geist
nicht“, wie Kollatz sagte. Mietern, die erst seit kurzem dort wohnen, wurde
ihre Wohnung gar nicht erst zum Kauf angeboten. Damit werden Käufer und
Verkäufer sicher nicht durchkommen, so Kollatz.
## Tricks der Deutschen Wohnen
Auch den langjährigen Mietern wurde ein möglicher Kauf ihrer Wohnungen
erschwert, etwa durch den Ausschluss einer Belastungsvollmacht, also das
Beleihen ihrer Wohnungen. Zudem fiel die Verkaufsankündigung samt der
folgenden Zwei-Monats-Frist wie zufällig in die Weihnachtszeit.
Laut Kollatz könnte im Januar eine mündliche Verhandlung vor dem
Landgericht stattfinden. Der Senat hat sich derweil darauf geeinigt, „sich
doppelt abzusichern“, wie der Staatssekretär für Wohnen, Sebastian Scheel
(Linke), sagte. Paraelle zu den rechtlichen Bemühungen soll das Modell des
[2][„gestreckten Erwerbs“ verfolgt werden, auf das sich der
Koalitionsausschuss vergangene Woche geeinigt hatte].
MieterInnen, denen ein individuelles Kaufangebot unterbreitet wurde, sollen
darauf vorbereitet werden, dies anzunehmen und die Wohnung dann sofort an
die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag weiterzuverkaufen. Anders als bisher
geplant, bleibt die Investitionsbank Berlin Brandenburg bei diesem Modell
außen vor. Dies mache es „komfortabler“ für die Mieter, denen nun ein
Bevollmächtigten für den Mietervorkauf zur Verfügung gestellt wird. Dieser
soll in den kommenden Wochen die Unterlagen der MieterInnen einsammeln,
wird diese nun aber noch nicht an den Verkäufer Predac weiterreichen.
Für die 81 Wohnungen des Blocks D-Süd, die als einzige im
Milieuschutzgebiet liegen, wurde am Wochenende wie geplant das bezirkliche
Vorkaufsrecht ausgeübt. Die Deutsche Wohnen hatte sich zuvor geweigert,
eine Abwendungsvereinbarung zu unterschreiben, mit der sie für 20 Jahre die
Sozialziele des Milieuschutzes angenommen hätte.
18 Dec 2018
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## AUTOREN
Erik Peter
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