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# taz.de -- Maßnahmen gegen Stickoxidbelastung: Dieselfahrverbote in Frankfurt
> Die Umwelthilfe gewinnt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Zwangsgelder
> für die Landesregierung in NRW wird es zunächst nicht geben.
Bild: Maßnahmen gegen schädliche Luft: Frankfurt bekommt ein Dieselfahrverbot
KARLSRUHE taz | Sieg und Niederlage kamen für die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) kurz hintereinander. Am Mittwochabend verlangte das
Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden Diesel-Fahrverbote für Frankfurt/Main. Am
Donnerstagmorgen lehnte das VG Düsseldorf die Verhängung von
[1][Zwangsgeldern gegen die NRW-Landesregierung] jedoch ab. In beiden
Verfahren hatte die DUH geklagt.
Schon seit Jahren werden in vielen Städten die Grenzwerte für Stickoxide
(NOx) überschritten. Dies führt jährlich zum vorzeitigen Tod von Tausenden
Stadtbewohnern. Die jeweiligen Bundesländer müssen deshalb
Luftreinhaltepläne aufstellen. Da Diesel-Kfz für 60 bis 70 Prozent der
NOx-Belastung verantwortlich sind, ist die gesetzlich geforderte
„schnellstmögliche“ Einhaltung der Grenzwerte nur mit Dieselfahrverboten zu
erreichen. In 28 Städten klagt die DUH derzeit auf entsprechende
Verschärfungen der Luftreinhaltepläne. Seit einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts im Februar ist klar, dass die Länder solche
Fahrverbote anordnen können.
Das VG Wiesbaden verpflichtete nun die hessische Landesregierung, für
Frankfurt [2][Fahrverbote für schmutzigere Diesel-Pkws] vorzusehen. Für
Wagen der Schadstoffklasse Euro 4 soll das Verbot schon ab Februar 2019
gelten, für die Klasse Euro 5 ab September 2019. Einige Zehntausend
Autofahrer sind betroffen. Nur Diesel der Klasse Euro 6 (inzwischen etwa
die Hälfte der zugelassenen Diesel-Fahrzeuge) bleiben ohne Verbot.
Für ebenso „unverzichtbar“ hält das VG Wiesbaden die Nachrüstung der
städtischen Busflotte mit speziellen Filtern (SCRT). Außerdem müssten
außerhalb des Frankfurter Stadtgebiets kostenlose Park-and-Ride-Plätze
geschaffen werden.
## Verhandlungen in weiteren Städten
Das Wiesbadener Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch die
Zulassung der Berufung beantragen. Hessen will zunächst aber warten, bis
das schriftliche Urteil vorliegt. In diesem Herbst werden auch die
Verwaltungsgerichte in Berlin, Mainz und Köln über vergleichbare Klagen der
DUH verhandeln.
Das VG Düsseldorf hatte der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon
2016 aufgegeben, im Luftreinhalteplan für Düsseldorf Dieselfahrverbote
ernstlich zu prüfen. Das Land hatte zunächst erklärt, es könne aus
rechtlichen Gründen keine Fahrverbote anordnen. Doch auch nachdem das
Bundesverwaltungsgericht diese Argumentation verwarf, verzichtete die
schwarz-gelbe Landesregierung auf Fahrverbote, weil diese unverhältnismäßig
seien. Die Grenzwerte ließen sich – nur wenige Jahre später – auch durch
andere Maßnahmen einhalten.
Die DUH beantragte jüngst beim VG Düsseldorf die Verhängung von Zwangsgeld,
da die Landesregierung das Urteil von 2016 nicht umgesetzt habe. Das
Gericht lehnte die Zwangsvollstreckung nun aber ab. Das Land habe
Fahrverbote „ernstlich geprüft“, mehr habe das Gericht damals nicht
verlangt. Wenn die DUH die inzwischen erfolgte Abwägung der Landesregierung
für fehlerhaft halte, müsse sie nun neu klagen.
Unterdessen forderte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erneut
eine technische Nachrüstung von älteren Diesel-Pkws auf Kosten der
Hersteller. Die FDP will einen von Bund und Industrie finanzierten Fonds
einrichten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnte die Nachrüstung
von Pkws jedoch als „Verschwendung von Steuergeldern“ ab. Es sei
effizienter, sich [3][auf Busse zu konzentrieren].
6 Sep 2018
## LINKS
[1] /Urteil-zum-Dieselfahrverbot/!5533841
[2] /Kommentar-Dieselfahrverbot-in-Frankfurt/!5533779
[3] /Massnahmen-gegen-Stickoxidbelastung/!5524900
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
DUH
Frankfurt am Main
Diesel
Fahrverbot
Luftverschmutzung
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Diesel-Nachrüstung
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Dieselfahrverbot
Stickoxide
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