# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Urheberrecht gilt auch für … | |
> Eigentlich wollte eine Schülerin nur ein Referat über Córdoba halten. | |
> Jetzt muss ihre Schule Schadensersatz an einen Fotografen zahlen. | |
Bild: Eine Szene aus der spanischen Stadt Córdoba. Die taz hat das Nutzungsrec… | |
Wenn eine Schule Referate mit urheberrechtlich geschützten Photos online | |
veröffentlicht, verstößt sie gegen das Urheberrecht und muss Schadensersatz | |
zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem | |
Grundsatzurteil. | |
Der Fall spielte in Waltrop, einer Kleinstadt im Ruhrgebiet. Eine Schülerin | |
der Spanisch-AG an der örtlichen Gesamtschule hatte ein Referat über die | |
Stadt Córdoba verfasst. Zur Illustration nutzte sie ein Photo der Stadt | |
(mit der berühmtem römischen Brücke im Vordergrund). Das Photo hatte sie | |
auf der Webseite des Online-Reisemagazins „Schwarzaufweiß“ gefunden, das | |
sie auch als Quelle angab. Ihr Lehrer fand das Referat gut und | |
veröffentlichte es auf der Homepage der Schule. | |
Dort fand es der Berufsfotograf Dirk Renckhoff, von dem das Córdoba-Foto | |
einst stammte. Er verlangte von der Schule, das Photo zu entfernen, sowie | |
400 Euro Schadensersatz. Die Schule weigerte sich aber zu zahlen, | |
schließlich habe auf der Seite des Reisemagazins keine Urheberangabe | |
gestanden. | |
Über den Bundesgerichtshof landete der Streit beim EuGH in Luxemburg. Das | |
EU-Gericht stellte darauf ab, dass es sich bei der Veröffentlichung auf der | |
Schulseite um eine neue „öffentliche Wiedergabe“ handelte, für die eine | |
Zustimmung des Fotografen erforderlich war. | |
## Urteil zugunsten von Fotografen | |
Der EuGH-Generalanwalt hatte das in seinem vorbereitenden Gutachten noch | |
verneint, da sich die Schulseite an das gleiche Publikum – die gesamte | |
Internet-Öffentlichkeit – richte wie die Reiseseite. Das ließ der EuGH aber | |
nicht gelten. Hauptziel des europäisch harmonisierten Urheberrechts sei es, | |
ein „hohes Schutzniveau“ für die Urheber sicherzustellen. Deshalb sei der | |
Begriff des „neuen Publikums“ so auszulegen, dass sich jede | |
Veröffentlichung auf einer anderen Webseite auch an ein neues Publikum | |
richte. Nur so könne ein Fotograf verhindern, dass seine Bilder ohne | |
Honorar auf anderen Seiten benutzt werden. | |
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte als Schulträger argumentiert, dass hier | |
ja keine kommerzielle Nutzung stattfand und die Veröffentlichung des | |
Referats auf der Schulwebseite der Bildung diente. Doch auch hier | |
interpretierte der EuGH das Urheberrecht enger. Es genüge, dass Fotos und | |
andere geschützte Werke „zur Veranschaulichung im Unterricht“ benutzt | |
werden dürfen. Die Veröffentlichung auf der Schul-Webseite sei davon nicht | |
gedeckt. (Az.: C-161/17) | |
7 Aug 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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