| # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Urheberrecht gilt auch für … | |
| > Eigentlich wollte eine Schülerin nur ein Referat über Córdoba halten. | |
| > Jetzt muss ihre Schule Schadensersatz an einen Fotografen zahlen. | |
| Bild: Eine Szene aus der spanischen Stadt Córdoba. Die taz hat das Nutzungsrec… | |
| Wenn eine Schule Referate mit urheberrechtlich geschützten Photos online | |
| veröffentlicht, verstößt sie gegen das Urheberrecht und muss Schadensersatz | |
| zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem | |
| Grundsatzurteil. | |
| Der Fall spielte in Waltrop, einer Kleinstadt im Ruhrgebiet. Eine Schülerin | |
| der Spanisch-AG an der örtlichen Gesamtschule hatte ein Referat über die | |
| Stadt Córdoba verfasst. Zur Illustration nutzte sie ein Photo der Stadt | |
| (mit der berühmtem römischen Brücke im Vordergrund). Das Photo hatte sie | |
| auf der Webseite des Online-Reisemagazins „Schwarzaufweiß“ gefunden, das | |
| sie auch als Quelle angab. Ihr Lehrer fand das Referat gut und | |
| veröffentlichte es auf der Homepage der Schule. | |
| Dort fand es der Berufsfotograf Dirk Renckhoff, von dem das Córdoba-Foto | |
| einst stammte. Er verlangte von der Schule, das Photo zu entfernen, sowie | |
| 400 Euro Schadensersatz. Die Schule weigerte sich aber zu zahlen, | |
| schließlich habe auf der Seite des Reisemagazins keine Urheberangabe | |
| gestanden. | |
| Über den Bundesgerichtshof landete der Streit beim EuGH in Luxemburg. Das | |
| EU-Gericht stellte darauf ab, dass es sich bei der Veröffentlichung auf der | |
| Schulseite um eine neue „öffentliche Wiedergabe“ handelte, für die eine | |
| Zustimmung des Fotografen erforderlich war. | |
| ## Urteil zugunsten von Fotografen | |
| Der EuGH-Generalanwalt hatte das in seinem vorbereitenden Gutachten noch | |
| verneint, da sich die Schulseite an das gleiche Publikum – die gesamte | |
| Internet-Öffentlichkeit – richte wie die Reiseseite. Das ließ der EuGH aber | |
| nicht gelten. Hauptziel des europäisch harmonisierten Urheberrechts sei es, | |
| ein „hohes Schutzniveau“ für die Urheber sicherzustellen. Deshalb sei der | |
| Begriff des „neuen Publikums“ so auszulegen, dass sich jede | |
| Veröffentlichung auf einer anderen Webseite auch an ein neues Publikum | |
| richte. Nur so könne ein Fotograf verhindern, dass seine Bilder ohne | |
| Honorar auf anderen Seiten benutzt werden. | |
| Das Land Nordrhein-Westfalen hatte als Schulträger argumentiert, dass hier | |
| ja keine kommerzielle Nutzung stattfand und die Veröffentlichung des | |
| Referats auf der Schulwebseite der Bildung diente. Doch auch hier | |
| interpretierte der EuGH das Urheberrecht enger. Es genüge, dass Fotos und | |
| andere geschützte Werke „zur Veranschaulichung im Unterricht“ benutzt | |
| werden dürfen. Die Veröffentlichung auf der Schul-Webseite sei davon nicht | |
| gedeckt. (Az.: C-161/17) | |
| 7 Aug 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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