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# taz.de -- BGH zu Urheberrechtsverletzungen: YouTubes Verantwortung?
> Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen? Die BundesrichterInnen fordern
> vom Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung darüber.
Bild: Verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man auf Youtube Musikvideos o…
Karlsruhe taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob
YouTube für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet. Der Bundesgerichtshof
hat diese Frage jetzt in Luxemburg vorgelegt, weil das deutsche
Urheberrecht auf EU-Richtlinien zurückgeht.
Konkret geht es um Musik der englischen Sopranistin Sarah Brightman, die
2008 immer wieder illegal bei YouTube hochgeladen wurde. Frank Peterson,
der Produzent von Sarah Brightman, verlangte deshalb von YouTube
Schadenersatz. YouTube berief sich auf sein Provider-Privileg. Man hafte
nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern, wenn man nach einem
Hinweis illegale Videos unverzüglich lösche oder sperre.
Ob YouTube neben den eigentlichen Rechtsverletzern, die oft schwer zu
ermitteln sind, voll haftet, ist eine der umstrittensten Fragen des
Urheberrechts. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hatte vor Jahren auch
schon einmal eine gerichtliche Klärung versucht, dann aber im Herbst 2016
einen Vertrag mit YouTube geschlossen, wonach YouTube der Gema Gebühren
zahlt. Der Brightman-Fall schien als Möglichkeit, die Frage endlich zu
klären. Doch nun muss der EuGH entscheiden.
Der BGH will vom EuGH wissen, ob dessen Urteil im Fall Pirate Bay auf
YouTube übertragbar ist. 2017 entschied der EuGH, dass die Plattform Pirate
Bay, die einen Index erstellt, welche Werke in Peer-to-Peer-Netzen
angeboten werden, selbst Urheberrechte verletzt, weil sie eine „zentrale
Rolle“ einnimmt. Hat auch YouTube bei Urheberrechtsverletzungen eine
zentrale Rolle inne?
## EuGH soll das Thema umfassend behandeln
Der BGH würde dies gerne verneinen, weil YouTube darauf hinweise, dass nur
legale Inhalte hochgeladen werden dürfen. Außerdem stelle YouTube den
Rechte-Inhabern Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen sie auf eine Sperrung
von Videos hinwirken können. „Da es um die Auslegung von EU-Recht geht,
muss dies aber der EuGH entscheiden“, sagte der Vorsitzende BGH-Richter
Thomas Koch.
Damit der EuGH das Thema umfassend behandeln kann, legte der BGH noch fünf
weitere Fragen vor. So soll der EuGH auch klären, ob bei einer etwaigen
Haftung von YouTube schon fahrlässiges Handeln genügt, und wenn nicht, wenn
also Vorsatz erforderlich sein sollte, ob Kenntnis vom allgemeinen Risiko
von Urheberrechtsverletzungen genügt.
Der Streit ist von besonderem Interesse, weil auf EU-Ebene gerade über eine
Reform des EU-Urheberrechts diskutiert wird. Auch dort soll die Haftung von
Plattformen für Urheberrechtsverletzungen festgeschrieben werden. Der EuGH
könnte nun also durch Auslegung des geltenden Rechts das erreichen, was die
EU-Gremien durch Änderung der EU-Urheberrechts-Richtlinie erst noch
durchsetzen wollen. Kritiker befürchten jedoch, dass eine Haftung von
YouTube für Urheberrechtsverletzungen dazu führt, dass dann Upload-Filter
zum Standard werden, die nicht zwischen illegalen Kopien und legalen
Zitaten und Parodien unterscheiden können.
13 Sep 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Youtube
Gema
Urheberrecht
Schwerpunkt Urheberrecht
Uploadfilter
Urheberrecht
Google
Urheberrecht
Fotografie
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