# taz.de -- Schutz von Urheberrechten: EuGH überlegt zu lange | |
> Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von | |
> Plattformbetreibern wie Youtube gestärkt. Die Entscheidung kommt sehr | |
> spät. | |
Bild: Sarah Brightman in der Royal Albert Hall im November 2019. Ihr Produzent … | |
Freiburg taz | Auf dieses Urteil hat man lange gewartet, doch nun ist es | |
fast schon überholt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die | |
Verantwortung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen geklärt. Allerdings | |
gilt ab 1. August eine neue Rechtslage. | |
Der konkrete Fall spielte 2008. Damals wurde bei Youtube immer wieder | |
[1][illegal Musik der Pop-Sopranistin Sarah Brightman hochgeladen]. Ihr | |
Produzent forderte daher von Youtube Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof | |
(BGH) legte den Fall im September 2018 dem EuGH vor, damit er die damals | |
relevante Urheberrechtsrichtlinie von 2001 auslege. | |
An diesem Dienstag – also drei Jahre später – hat der EuGH nun geliefert. | |
Danach haften Youtube und andere Internetplattformen nicht automatisch für | |
dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie | |
vom Rechteinhaber darauf hingewiesen werden. Außerdem muss ein | |
Plattformbetreiber, der weiß, dass auf seiner Plattform häufig Werke | |
illegal verbreitet werden, technische Vorkehrungen dagegen treffen. Das | |
könnten Uploadfilter sein, die sicherstellen, dass nur lizensierte Inhalte | |
geladen werden. Was nun konkret für Youtube im Jahr 2008 galt, muss der BGH | |
demnächst anhand der EuGH-Vorgaben entscheiden. | |
## Urteil von historischem Interesse | |
In der Zwischenzeit ist allerdings viel passiert. [2][So hat die EU 2019 | |
die Urheberrechtsrichtlinie reformiert] und Plattformen wie Youtube in die | |
Pflicht genommen. Diese haften nun grundsätzlich für illegale Uploads. | |
Gegen die damit verbundene Notwendigkeit, Uploadfilter zu installieren, | |
protestierten damals viele Jugendliche, weil sie auch Einschränkungen für | |
kreative Memes fürchteten. | |
Im Mai hat der Bundestag die EU-Novelle in deutsches Recht umgesetzt und | |
die Interessen der Nutzer:innen berücksichtigt. Unabhängig von einer | |
Lizenz dürfen Schnipsel bis 15 Sekunden fast immer bei Youtube hochgeladen | |
werden. Proteste der Musikindustrie hatten keinen Erfolg. Das so | |
geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz wird am 1. August in Kraft | |
treten. Ab dann ist das EuGH-Urteil im Fall Brightman nur noch für | |
vergangene Inhalte relevant. | |
22 Jun 2021 | |
## LINKS | |
[1] /BGH-zu-Urheberrechtsverletzungen/!5535570 | |
[2] /Neues-Urheberrecht-und-Uploadfilter/!5745232 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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