Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Schutz von Urheberrechten: EuGH überlegt zu lange
> Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von
> Plattformbetreibern wie Youtube gestärkt. Die Entscheidung kommt sehr
> spät.
Bild: Sarah Brightman in der Royal Albert Hall im November 2019. Ihr Produzent …
Freiburg taz | Auf dieses Urteil hat man lange gewartet, doch nun ist es
fast schon überholt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die
Verantwortung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen geklärt. Allerdings
gilt ab 1. August eine neue Rechtslage.
Der konkrete Fall spielte 2008. Damals wurde bei Youtube immer wieder
[1][illegal Musik der Pop-Sopranistin Sarah Brightman hochgeladen]. Ihr
Produzent forderte daher von Youtube Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof
(BGH) legte den Fall im September 2018 dem EuGH vor, damit er die damals
relevante Urheberrechtsrichtlinie von 2001 auslege.
An diesem Dienstag – also drei Jahre später – hat der EuGH nun geliefert.
Danach haften Youtube und andere Internetplattformen nicht automatisch für
dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie
vom Rechteinhaber darauf hingewiesen werden. Außerdem muss ein
Plattformbetreiber, der weiß, dass auf seiner Plattform häufig Werke
illegal verbreitet werden, technische Vorkehrungen dagegen treffen. Das
könnten Uploadfilter sein, die sicherstellen, dass nur lizensierte Inhalte
geladen werden. Was nun konkret für Youtube im Jahr 2008 galt, muss der BGH
demnächst anhand der EuGH-Vorgaben entscheiden.
## Urteil von historischem Interesse
In der Zwischenzeit ist allerdings viel passiert. [2][So hat die EU 2019
die Urheberrechtsrichtlinie reformiert] und Plattformen wie Youtube in die
Pflicht genommen. Diese haften nun grundsätzlich für illegale Uploads.
Gegen die damit verbundene Notwendigkeit, Uploadfilter zu installieren,
protestierten damals viele Jugendliche, weil sie auch Einschränkungen für
kreative Memes fürchteten.
Im Mai hat der Bundestag die EU-Novelle in deutsches Recht umgesetzt und
die Interessen der Nutzer:innen berücksichtigt. Unabhängig von einer
Lizenz dürfen Schnipsel bis 15 Sekunden fast immer bei Youtube hochgeladen
werden. Proteste der Musikindustrie hatten keinen Erfolg. Das so
geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz wird am 1. August in Kraft
treten. Ab dann ist das EuGH-Urteil im Fall Brightman nur noch für
vergangene Inhalte relevant.
22 Jun 2021
## LINKS
[1] /BGH-zu-Urheberrechtsverletzungen/!5535570
[2] /Neues-Urheberrecht-und-Uploadfilter/!5745232
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Urheberrecht
Youtube
EuGH
Digitalwirtschaft
Schwerpunkt Urheberrecht
Youtube
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ermittlungen gegen Apple: Kartellamt schaut genauer hin
Die deutschen Wettbewerbsschützer prüfen, ob der Apple-Konzern zu viel
Marktmacht hat. Selbiges gilt schon für Facebook, Google und Amazon.
Änderung des Urheberrechts: Katzenbilder bleiben erlaubt
Die umstrittenen Uploadfilter kommen. Der Bundestag hat bei der Novelle des
Urheberrechts aber Abweichungen beschlossen – und die sind kreativ.
BGH zu Urheberrechtsverletzungen: YouTubes Verantwortung?
Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen? Die BundesrichterInnen fordern
vom Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung darüber.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.