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# taz.de -- Änderung des Urheberrechts: Katzenbilder bleiben erlaubt
> Die umstrittenen Uploadfilter kommen. Der Bundestag hat bei der Novelle
> des Urheberrechts aber Abweichungen beschlossen – und die sind kreativ.
Bild: Protest gegen die Uploadfilter für Youtube im März 2019 in Berlin
Freiburg taz | Der Bundestag hat das novellierte Urheberrecht beschlossen,
und für den digitalpolitischen Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, ist klar:
„Ohne den Druck der Straße hätte dieses Gesetz anders ausgesehen.“ Vor der
Abstimmung am Donnerstag spielte Zimmermann [1][damit auf die
Massendemonstrationen von Schüler:innen an, die vor zwei Jahren gegen
die geplanten Uploadfilter für Youtube protestiert hatten.] Die EU hatte
damals eine Richtlinie für das Urheberrecht beschlossen. Nun hat der
Bundestag die EU-Vorgaben – mit großen einfallsreichen Abweichungen – in
deutsches Recht umgesetzt. Am 7. Juni wird das Gesetz in Kraft treten.
Anlass der Neuregelung waren die Beschwerden von Musik- und Filmwirtschaft,
dass Youtube und ähnliche Plattformen mit den hochgeladenen Inhalten viel
Werbegeld verdienen, davon aber zu wenig an die Kreativindustrie abgeben –
obwohl diese doch die eigentliche Leistung erbringt. Nach der Novelle gilt
Youtube nicht mehr als neutrale Plattform, sondern als Diensteanbieter, der
auch für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich ist.
Grundsätzlich muss Youtube deshalb Lizenzverträge abschließen. Die
Musikwirtschaft hat daran auch Interesse, weil Songs oft mehrfach gehört
werden. Die Filmwirtschaft dagegen setzt eher auf exklusive Verwertung im
Kino oder per Streaming. Schon bisher setzt Youtube Uploadfilter ein, um
das Hochladen nichtlizensierter Inhalte zu verhindern. Künftig ist Youtube
sogar dazu verpflichtet. Die Jugendproteste hatten damals befürchtet, dass
damit ein Ende des freien Internets komme. Netzkultur lebt nicht zuletzt
davon, dass Inhalte viral verbreitet und immer wieder neu verändert werden.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) versuchte daher einen Kompromiss
zwischen den Interessen der Kreativwirtschaft und der Netzgemeinde. Zum
einen schlug sie eine „Bagatellgrenze“ vor: Die Uploadfilter dürfen nicht
anspringen, wenn ein nichtlizensierter Inhalt nur 15 Sekunden oder 160
Zeichen umfasst.
## Katzenbildchen und Memes
Außerdem sollen „mutmaßlich erlaubte Inhalte“ nicht blockiert werden,
selbst wenn sie nichtlizensiertes Material enthalten. Gemeint sind
Katzenbildchen und Memes, die im Gesetz „Pastiches“ genannt werden. Damit
der Filter dies erkennt, können die Nutzer solche Inhalte „preflaggen“,
also kennzeichnen. Youtube muss für solche Inhalte aber an die
Rechteinhaber bezahlen, weil sie ja zur Attraktivität der Plattform
beitragen.
Diesmal gab es keine Schülerdemos mehr. Vielmehr protestierte jetzt die
Musikwirtschaft und kritisierte vor allem die Bagatellgrenze von 15
Sekunden. Sie sprach von „Teilenteignung“ und einer Gefährdung des
Kulturbetriebs. „Musik ist niemals Bagatelle“, formulierte ein
Musikmanager. Und 1.322 Künstler:innen, von Campino bis Helene Fischer,
schrieben einen offenen Brief an den Bundestag. Doch die Bagatellgrenze
blieb.
Mehr Erfolg hatte die Filmbranche. In konkreten Fällen muss Youtube auf
Wunsch der Rechteinhaber das Preflagging bis zum Ende der Erstausstrahlung
eines Angebots ignorieren. So sollen Live-Events im Pay-TV, etwa
Fußball-Spiele, davor geschützt werden, dass parallel bereits die Tore auf
Youtube als Meme zu sehen sind. Auch Ausschnitte aus Filmen und Serien
sollen vor der deutschen Erstausstrahlung nicht bei Youtube zitiert werden
können.
Die Opposition im Bundestag warf der Bundesregierung immer wieder
„Wortbruch“ vor, weil es nun doch Uploadfilter gebe. Schließlich hätten
CDU/CSU und SPD dies im Koalitionsvertrag noch ausgeschlossen. Der
CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski sprach dagegen von einer „filterarmen
Umsetzung“ der EU-Richtlinie.
Am Ende bekam die größte Urheberrechtsreform der letzten zwei Jahrzehnte
nur die Stimmen der Koalition. Die Grünen enthielten sich. AfD, FDP und
Linke stimmten dagegen. Die FDP begründete dies ausdrücklich damit, dass
sie den „nationalen Alleingang“ Deutschlands ablehne.
## Ein neues Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage
In der Umsetzung wird es noch spannend, wie sich „Bagatellgrenze“ und
„mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ bewähren. Schließlich kennen die nationa…
Gesetze der anderen 26 EU-Staaten solche Ausnahmen überwiegend nicht, so
dass fraglich ist, welches Recht anzuwenden ist: das Recht am Ort des
Internetnutzers oder am Ort des Rechteinhabers oder am Ort der Plattform.
Neben den Vergütungsregeln für Onlineplattformen enthält das „Gesetz zur
Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse des Binnenmarkts“ noch
andere wichtige Weichenstellungen. So wird erneut ein Leistungsschutzrecht
für Zeitungsverlage eingeführt. Den ersten Versuch hatte der Europäische
Gerichtshof aus formalen Gründen gestoppt.
Und auf Antrag des Bundesrats wird die Wissenschaftsschranke im
Urhebergesetz entfristet. Diese Schranke ermöglichte Hochschulen, die
erlaubnisfreie digitale Nutzung von Teilen von Büchern, zum Beispiel in
Semesterapparaten. 2018 war die Regelung aus Rücksicht auf die Verlage bis
2023 begrenzt worden.
20 May 2021
## LINKS
[1] /Proteste-gegen-Uploadfilter/!5582613
## AUTOREN
Christian Rath
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