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# taz.de -- Ermittlungen gegen Apple: Kartellamt schaut genauer hin
> Die deutschen Wettbewerbsschützer prüfen, ob der Apple-Konzern zu viel
> Marktmacht hat. Selbiges gilt schon für Facebook, Google und Amazon.
Bild: Apple Store in Berlin: das Bundeskartellamt ermittelt nun gegen Apple
Bonn dpa | Das Bundeskartellamt [1][nutzt] seine neuen Möglichkeiten zum
Vorgehen gegen große Digital-Plattformen nun auch für Ermittlungen gegen
Apple. „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem
proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte
errichtet hat“, kündigte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Montag an.
Seit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im
Januar kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen
vorgehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für
den Wettbewerb von Bedeutung sind. Die Behörde prüft auf dieser Grundlage
[2][bereits Facebook], Amazon und Google.
„Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores
liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit
Dritter zu nehmen“, sagte Mundt.
Der Fall wird bereits von der EU-Kommission untersucht, die dem Konzern
unfairen Wettbewerb mit anderen Anbietern von Musikstreamingdiensten
vorwirft. Dabei steht unter anderem die Abgabe von 15 bis 30 Prozent auf im
App Store erzielte Digital-Erlöse im Mittelpunkt.
## Mehrere Digitalkonzerne in Prüfung
Das Kartellamt stellte auch weitere Ermittlungen gegen Apple nach
Beschwerden über „potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken“ in Aussich…
Unter anderem werde die Vorinstallation ausschließlich eigener Apps als
mögliche Selbstbevorzugung angeprangert.
„Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu
diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen“, hieß es
am Montag in einer Reaktion von Apple auf die Ermittlungen.
Auch bei Google, Facebook und [3][Amazon prüft das Kartellamt], ob sie eine
marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben. Bei Google etwa
komme das „aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der
Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser
Chrome“ in Betracht.
21 Jun 2021
## LINKS
[1] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Meldungen%20News%20Ka…
[2] /Kartellamt-gegen-Facebook/!5761068
[3] /Steuerschlupfloecher-in-den-USA/!5778099
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