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# taz.de -- Kartellverfahren gegen Facebook und Co: Schneller und früher eingr…
> Das Kartellamt muss problematische Marktmacht verhindern, bevor sie
> Schaden anrichtet. Und zwar gerade im Digitalbereich.
Bild: Vor sechs Jahren hat Facebook Whatsapp übernommen – mit Instagram kam …
Sechs Jahre ist es her, dass Facebook Whatsapp übernommen hat – und
beteuerte, die Nutzerdaten der beiden Dienste würden nicht verknüpft. Was
seitdem passiert ist: Facebook hat die Daten trotzdem zusammengeführt. Es
hat mit Instagram eine weitere zentrale Plattform übernommen. Es hat eine
Millionenstrafe von der EU bekommen und gegen [1][eine Entscheidung des
Bundeskartellamtes Beschwerde] eingelegt, die Facebook die Zusammenführung
von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Ein finales Urteil
könnte es im kommenden Jahr geben. Derweil kann Facebook mit den
verknüpften und damit wertvolleren Datensätzen weiter Geld verdienen.
Schon klar: Kartellverfahren brauchen lange. Und auch globale Konzerne mit
marktmissbrauchenden Geschäftspraktiken zulasten von Nutzer:innen müssen
das Recht haben, sich das noch mal explizit [2][von einem Gericht sagen zu
lassen]. Doch so, wie es aktuell läuft, bleibt bei den Unternehmen hängen:
Verstöße lohnen sich. Denn sie werden nur mit großer Zeitverzögerung
geahndet.
Eine Pflicht, die Nutzer:innen zu entschädigen, gibt es nicht, stattdessen
ein Bußgeld, das in seiner Millionenhöhe zwar gut klingt, aber dem
Unternehmen nicht ernsthaft wehtut. Und selbst falls Facebook eines Tages
die Nutzerdaten tatsächlich wieder entflechten muss: In der Zeit, die das
Kartellverfahren und die darauf folgenden gerichtlichen Prozesse andauern,
kann das Unternehmen seine Marktmacht weiter zementieren.
Das Problem ist: Momentan werden die Wettbewerbshüter:innen zu oft erst
dann tätig, wenn der Schaden schon passiert ist. Wenn die Daten verknüpft
sind, Konkurrenten ausgeschaltet, der Markt aufgerollt ist. Wenn
Nutzer:innen oder Geschäftspartner:innen kaum noch eine Wahl haben. Deshalb
wäre es wichtig, Entwicklungen viel früher zu erkennen und bereits eine
absehbar problematische Marktmacht zu verhindern. Und zwar gerade im
Digitalbereich. Denn wo Daten der Kern des Geschäftsmodells sind, ist es
fast unmöglich, eine erreichte Marktkonzentration wieder zu beseitigen.
29 Dec 2020
## LINKS
[1] /Bundeskartellamt-zieht-Jahresbilanz/!5735557
[2] /BGH-stellt-Missbrauch-fest/!5691148
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Daten
Kartellamt
Digitalwirtschaft
Kartellrecht
Datenschutz
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