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# taz.de -- Bundeskartellamt zieht Jahresbilanz: 358 Millionen Euro Bußgelder
> Die Kartellwächter:innen ziehen ihre Jahresbilanz. Der Fokus liegt auch
> auf der Digitalbranche. Doch die Zahl der Kronzeugen sinkt.
Bild: Auch gegen Händler von Pflanzenschutzmitteln wurden vom Bundeskartellamt…
Berlin dpa | Wegen verbotener Absprachen hat das Bundeskartellamt im Jahr
2020 Bußgelder von insgesamt 358 Millionen Euro verhängt. Betroffen waren
19 Firmen, wie die Bonner Behörde am Dienstag [1][mitteilte]. Es ging unter
anderem um Händler von Pflanzenschutzmitteln, Hersteller von Kfz-Schildern
sowie Aluminium-Schmieden.
Ein kleiner Teil der Bußgelder wurde gegen natürliche Personen – also
Verantwortliche in den Unternehmen – verhängt. Im Vorjahr lagen die
Bußgelder bei 848 Millionen Euro, während sie 2018 ähnlich hoch waren wie
jetzt. „Wirtschaftlich schwierige Zeiten sind keine Rechtfertigung für
Kartellabsprachen“, sagte Behördenchef Andreas Mundt.
Kartellabsprachen sind verboten: Sie hemmen den Wettbewerb, was beim Kunden
zu höheren Kosten führt. Wie viel der Staat nach Verhängung der Bußgelder
letztendlich in die Kasse bekommt, ist noch unklar. Denn die betroffenen
Unternehmen können den Bußgeldbescheid vor dem Düsseldorfer
Oberlandesgericht kippen oder abmildern lassen. Allerdings kann das Gericht
den Vorgang auch strenger bewerten als die Behörde und die
Zahlungsverpflichtungen erhöhen.
Bei ihrem Vorgehen setzen Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf
Informationen direkt aus dem Kreis der Kartellanten – Firmen haben die
Möglichkeit, als Kronzeugen die Karten auf den Tisch zu legen und dann
nichts oder nur relativ wenig Geld zahlen zu müssen. 2020 beteiligten sich
den Angaben zufolge 13 Unternehmen an dem Kronzeugenprogramm. Das waren
weniger als in den Vorjahren: 2018 waren es 21 Kronzeugen und 2019 noch 16.
Für die Behörde ist das eine negative Entwicklung. „Angesichts rückläufig…
Kronzeugenanträge als Folge vermehrter Schadenersatzprozesse erkunden wir
innovative Ermittlungsmethoden wie das ‚Screening‘ von Märkten“, sagte
Mundt. Auch die Möglichkeiten des digitalen anonymen Hinweisgebersystems
würden ausgebaut.
Besonders im Blick hat die einflussreiche Behörde aktuell die
Digitalwirtschaft. Die Marktmacht von Branchenriesen ist für die Bonner
Grund zur Besorgnis. 2019 hatte das Kartellamt zum Beispiel Facebook
Beschränkungen zur Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die Novelle
eines Bundesgesetzes, die bis zum Frühjahr Bundestag und Bundesrat passiert
haben könnte, würde die Befugnisse des Kartellamts erweitern. Die Bonner
könnten dann Unternehmen „mit überragender marktübergreifender Bedeutung
für den Wettbewerb“ im Kontext der digitalen Wirtschaft gewisse
Verhaltensweisen verbieten.
29 Dec 2020
## LINKS
[1] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/20…
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