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# taz.de -- Kartellamt leitet Verfahren ein: Google soll nicht alles dominieren
> Google drohen Auflagen des Bundeskartellamts. Erstmals wendet es ein
> Gesetz an – und stellt die überragende Bedeutung des Internetriesen fest.
Bild: Marktbeherrschend? Einfach mal googlen
Bonn dpa | Das Bundeskartellamt stellt die Weichen für eine schärfere
Kontrolle des US-Internetkonzerns Alphabet und seines Tochterunternehmens
Google. Man habe „eine überragende [1][marktübergreifende Bedeutung von
Googl]e festgestellt“, teilte Behördenpräsident Andreas Mundt am Mittwoch
mit. Damit unterliege der Internetgigant der erweiterten
Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde.
„Das ist ein ganz wesentlicher Schritt, denn auf dieser Grundlage kann das
Bundeskartellamt jetzt konkrete, für den Wettbewerb schädliche
Verhaltensweisen aufgreifen“, sagte Mundt. Die Behörde habe bereits
begonnen, die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das
Nachrichtenangebot Google News Showcase intensiver unter die Lupe zu
nehmen. „Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck [2][weitere Verfahren]
gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook“, sagte Mundt.
Der Hintergrund: Eine im Januar 2021 in Kraft getretene Vorschrift des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt dem Kartellamt ein
früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen
großer Digitalkonzerne – vorausgesetzt ihre überragende marktübergreifende
Bedeutung ist nachgewiesen.
## Marktübergreifende Verhaltensspielräume
Bei Google ist das laut Kartellamt der Fall. Nach Auffassung der
Wettbewerbsbehörde verfügt der Internetgigant über eine wirtschaftliche
Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte,
marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.
In Deutschland habe Google mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine
beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der
wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Google könne deshalb
marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und
Rahmenbedingungen vorgeben, betonte die Behörde.
Googles überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeige sich auch im
Börsenwert, der weltweit einer der höchsten sei und Googles große
Finanzkraft widerspiegele.
## „Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben“
Die Bedeutung gehe sogar „über den Bereich des Wirtschaftlichen hinaus“, so
das Kartellamt. „Als mit weitem Abstand größte und bedeutendste
Suchmaschine der Welt kommt Google unter dem Aspekt der Teilhabe eine
Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben in Deutschland und
weltweit zu.“
Die Entscheidung des Kartellamtes ist entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt
Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das
Kartellamt. Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel
einzulegen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.
5 Jan 2022
## LINKS
[1] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/20…
[2] /Ermittlungen-gegen-Apple/!5780111
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