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# taz.de -- Google und das Leistungsschutzrecht: Kartellamt hält sich raus
> Im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Nutzung von deren
> Inhalten wird das Kartellamt kein Verfahren einleiten.
Bild: Google in die Ecke stellen? Nicht so einfach
Berlin/Bonn dpa/rtr | Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen
von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein
Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten. „Die Grenzen des
kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht
übertreten“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Mittwoch.
Das Leistungsschutzrecht sieht seit dem Sommer 2013 vor, dass
Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie
verlegerische Inhalte verwenden, die über „einzelne Worte oder kleine
Textausschnitte“ hinausgehen. Das heißt, dass kleine Textteile weiterhin
kostenfrei nutzbar. Die Verlage werfen dem US-Konzern vor, seine Marktmacht
von 93 Prozent bei Suchmaschinenanfragen in Deutschland zu missbrauchen.
Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die VG Media gestellt
hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte – wenn
die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten.
Mit diesem Vorgehen wolle sich der Internet-Konzern gegen das Risiko
absichern, gegen das Leistungsschutzrecht zu verstoßen, hieß es. Die VG
Media reichte Beschwerde ein, Google bat das Kartellamt im vergangenen
Herbst um eine klärende Stellungnahme.
„Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern
die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts“, erklärte nun Mundt.
Darüber aber müssten Gerichte entscheiden. Seine Behörde habe Google
zugleich deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger
einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen
könnte.
Das Kartellamt stehe im Falle Google auch in engem Kontakt mit der
EU-Kommission, so Mundt. Es gebe aber keine Überschneidung zwischen dem von
seiner Behörde untersuchten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der
EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werfen dem US-Unternehmen
einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und drohen mit einer
Milliardenstrafe. Die von der EU-Kommission eingeschlagene Richtung könne
er „nur unterstützen“, sagte Mundt.
9 Sep 2015
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Soziale Medien
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