# taz.de -- Google und das Leistungsschutzrecht: Kartellamt hält sich raus | |
> Im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Nutzung von deren | |
> Inhalten wird das Kartellamt kein Verfahren einleiten. | |
Bild: Google in die Ecke stellen? Nicht so einfach | |
BERLIN/BONN dpa/rtr | Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen | |
von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein | |
Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten. „Die Grenzen des | |
kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht | |
übertreten“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Mittwoch. | |
Das Leistungsschutzrecht sieht seit dem Sommer 2013 vor, dass | |
Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie | |
verlegerische Inhalte verwenden, die über „einzelne Worte oder kleine | |
Textausschnitte“ hinausgehen. Das heißt, dass kleine Textteile weiterhin | |
kostenfrei nutzbar. Die Verlage werfen dem US-Konzern vor, seine Marktmacht | |
von 93 Prozent bei Suchmaschinenanfragen in Deutschland zu missbrauchen. | |
Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die VG Media gestellt | |
hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte – wenn | |
die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten. | |
Mit diesem Vorgehen wolle sich der Internet-Konzern gegen das Risiko | |
absichern, gegen das Leistungsschutzrecht zu verstoßen, hieß es. Die VG | |
Media reichte Beschwerde ein, Google bat das Kartellamt im vergangenen | |
Herbst um eine klärende Stellungnahme. | |
„Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern | |
die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts“, erklärte nun Mundt. | |
Darüber aber müssten Gerichte entscheiden. Seine Behörde habe Google | |
zugleich deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger | |
einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen | |
könnte. | |
Das Kartellamt stehe im Falle Google auch in engem Kontakt mit der | |
EU-Kommission, so Mundt. Es gebe aber keine Überschneidung zwischen dem von | |
seiner Behörde untersuchten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der | |
EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werfen dem US-Unternehmen | |
einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und drohen mit einer | |
Milliardenstrafe. Die von der EU-Kommission eingeschlagene Richtung könne | |
er „nur unterstützen“, sagte Mundt. | |
9 Sep 2015 | |
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