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# taz.de -- EU-Parlament zu Urheberrecht: Panoramafreiheit bleibt
> Die Aufregung um einen Urheberschutz für Fotos vor öffentlichen Gebäuden
> hat sich gelegt. Das EU-Parlament hat sich für die Freiheit des
> Fotografierens entschieden.
Bild: Urlaubsfoto vor dem Eiffelturm? Kein Problem.
Straßburg dpa | Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken
wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament [1][lehnte
einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab]. Die Abgeordneten
stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des
Urheberrechts. „Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern
weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia
ansehen“, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die
Piraten-Politikerin Julia Reda, die zur Fraktion der Grünen gehört.
Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin
Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für
kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien,
Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So
bedürfen kommerzielle Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in
Paris weiterhin einer Zustimmung der Veranstalter.
Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht
bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie)
kommt im Herbst von der EU-Kommission. Damit soll die bisherige Richtlinie
von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. „Damals gab es weder
Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch
von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide
zugenommen“, sagte Reda.
## Großer Protest im Netz
Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen
befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt
wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit harmlosen Urlaubsfotos
angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben einer Werbeanzeige auf
Facebook erscheinen könnte.
Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst.
Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von
Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt, entsprechend der
Gesetzeslage in Frankreich. Dafür waren zunächst auch Christdemokraten und
Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz setzten sie aber nichts
entgegen.
In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit, vor
Sehenswürdigkeiten Selfies zu machen. „Insgesamt ist der Bericht trotz
einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemäßen
Urheberrechtsreform“, lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda. Sie
freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für
Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht der Weg
nach Europa bereitet wurde.
Den Netzaktivisten in Deutschland fällt die in dem Report formulierte
Rechtsänderung nicht deutlich genug aus: „Das EU-Parlament hat sich leider
eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts
ausgesprochen“, erklärte der Verein Digitale Gesellschaft. „Wir vermissen
ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair Use und einem
Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das digitale Zeitalter ist,
sieht anders aus“, sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins
Digitale Gesellschaft.
9 Jul 2015
## LINKS
[1] http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150703IPR73903/ht…
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
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Fotografie
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