Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Europäischer Gerichtshof zu „Hexenkäse“: Geschmacklich nicht …
> Der Geschmack von Lebensmitteln unterliegt nicht dem Urheberrecht. Das
> befindet der EuGH. Wie etwas schmeckt, sei subjektiv.
Bild: Sicher köstlich, jedoch urheberrechtlich nicht geschützt: der Geschmack…
Karlsruhe taz | Der Geschmack von Käse und anderen Lebensmitteln ist kein
Werk der Kunst, Literatur und Wissenschaft. Der Geschmack solcher Produkte
kann daher nicht durch das Urheberrecht geschützt werden. Das entschied
jetzt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Die Firma Levola vertreibt in den Niederlanden das Produkt „Heksenkaas“
(Hexenkäse), das ist ein streichbarer Rahmkäse mit zehn Prozent Porree,
drei Prozent Petersilie sowie Knoblauch, Essig und Zitronensaft. Seit 2014
verkauft die Konkurrenzfirma Smilde über die Aldi-Supermärkte ein ganz
ähnliches Produkt namens „Witte Wieverskaas“ (Weißer Wieverskäse, wobei
„Wieverskäse“ wohl ein Phantasiename ist).
Levola behauptete, der Geschmack des Heksenkaas sei urheberrechtlich
geschützt. Die Konkurrenz verletze das Urheberrecht, indem sie einen gleich
schmeckenden Streichkäse verbreite und den Geschmack des Originals damit
„vervielfältige“. Levola definierte den Geschmack dabei als „gesamten du…
Verzehr eines Lebensmittels hervorgerufenen Eindruck auf die
Geschmackssinne, einschließlich des mit dem Tastsinn wahrgenommenen Gefühls
im Mund“.
Smilde entgegnete, mit dem Urheberrecht könnten nur Schöpfungen geschützt
werden, die optisch oder akustisch wahrnehmbar sind. Auf den Geschmack von
Lebensmitteln sei das Urheberrecht deshalb nicht anwendbar.
## Geschmack fehle die Ausdrucksform
Da das Urheberrecht in einer EU-Richtlinie von 2001 harmonisiert ist, legte
das zuständige Gericht in Arnhem den Fall dem EuGH vor. Der EuGH lehnte den
urheberrechtlichen Schutz des Geschmacks nun ab. Der Geschmack sei kein
„Werk“ im Sinne des Urheberrechts, wie etwa ein Gedicht oder ein Film. Ihm
fehle die „Ausdrucksform“ einer geistigen Schöpfung.
Zudem gebe es nach derzeitigem Stand der Wissenschaft keine technische
Möglichkeit, den Geschmack eines Lebensmittels objektiv vom Geschmack eines
anderen Lebensmittels zu unterscheiden. Geschmacksempfindungen seien
vielmehr subjektiv. Schließlich komme es für den Geschmack auch auf den
Zustand des jeweiligen Lebensmittels an, das ja verderblich ist. Auch die
Umgebungsbedingungen, wie Temperatur oder Luftfeuchtigkeit, könnten
Auswirkungen auf den Geschmack haben. (Az.: C-310/17)
Das Unternehmen Levola, Produzentin des Heksenkaas, kann nun den Vertrieb
des Konkurrenzprodukts weder untersagen noch von Lizenzzahlungen abhängig
machen. Es wird kein neuer Beruf des Sachverständigen für
Lebensmittelgeschmack entstehen. Auch Parfumhersteller werden vermutlich
beim EuGH wenig Chancen haben, ihre Gerüche urheberrechtlich zu schützen.
Bisher ist die Rechtsprechung hierzu in der EU noch uneinheitlich.
13 Nov 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Urheberrecht
Geschmackssache
Käse
EuGH
Wissenschaft
Bio-Lebensmittel
Urheberrecht
Fotografie
## ARTIKEL ZUM THEMA
Forscher*innen beschallen Milchprodukte: Musikalischer Käse
Mozart und Led Zeppelin bewegen nicht nur Menschen, sondern auch
Emmentaler. Das haben Forscher*innen in der Schweiz herausgefunden.
Echt nur ohne Milch: Eierlikör: Ei drüber
Weil Ossis gegen Ossis klagen, musste der Europäische Gerichtshof Recht
sprechen – zum Thema Eierlikör. Dabei gilt: Probieren geht über
prozessieren.
Reform des Urheberrechts: Jubel bei den Verlegern
Das EU-Parlament macht den Weg frei für neue digitale Rechte im Internet.
Doch NetzaktivistInnen fürchten Zensur und das Ende der Vielfalt.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Urheberrecht gilt auch für Schüler
Eigentlich wollte eine Schülerin nur ein Referat über Córdoba halten. Jetzt
muss ihre Schule Schadensersatz an einen Fotografen zahlen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.