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# taz.de -- Ferienwohnungen in Berlin: Willkommen in der Illegalität
> Ab Mittwoch braucht jede Ferienwohnung eine Registriernummer. Doch kaum
> ein Anbieter hat sie beantragt. Jetzt drohen hohe Strafen.
Bild: Lieber nicht erwischen lassen beim Weg zur illegalen Airbnb-Unterkunft
Berlin taz | Wer lang genug sucht, kann sie schon finden: Registriernummern
für Ferienwohnungen auf der Seite des größten Anbieters Airbnb.
02/ZRA/008233-18 lautet so eine Nummer etwa – sie gehört zur Anzeige für
ein „Penthouse-Appartment in Friedrichshain“. Anbieter Bernd, ein
Airbnb-Super-Host, stellt seine edle Bude samt Dachterrasse und Sauna für
260 Euro pro Nacht zur Verfügung; rauchen, Tiere und Partys unerwünscht.
Einen Tag bevor die Übergangsfrist für das überarbeitete
Zweckentfremdungsverbotsgesetz ausläuft, gehört Bernd zu den wenigen
Anbietern von Ferienwohnungen, die sich gesetzeskonform verhalten. Auf
Nachfrage bestätigt das Bezirksamt, diese Nummer erteilt zu haben.
Nach Ablauf einer dreimonatigen Karenzzeit brauchen ab 1. August alle
Anbieter von Ferienappartements eine bezirkliche Genehmigung. Dies galt
auch schon vor der Novelle. Neu ist die Vergabe einer individuellen
Registriernummer. Diese muss im Angebot sichtbar sein, nur dann ist es auch
legal.
Auf diese Regelung hatte sich der [1][Senat im März geeinigt]. Ziel ist,
dem Ausbreiten des Geschäftsmodells Ferienwohnungen bei gleichzeitiger
Verknappung bezahlbaren Wohnraums einen Riegel vorzuschieben. Weiterhin
gilt: Wer weniger als 50 Prozent seiner selbstgenutzten Wohnung anbieten
will, darf das. Nötig ist dennoch, dies anzuzeigen und sich eine
Registriernummer zu besorgen. Neu geregelt ist auch: Zweitwohnungen
erhalten eine maximale Vermietungsgenehmigung von 90 Tagen im Jahr.
## Kaum Anträge
Bisher haben allerdings nur einige hundert Anbieter einen Antrag auf
Genehmigung gestellt. Dabei listet der kalifornische Konzern laut dem
Portal „Inside Airbnb“ mehr als 26.000 Unterkünfte in der Stadt. Bis zum
Wochenende gingen 151 Anträge in Pankow, 190 in Mitte, 58 in Neukölln und
145 in Friedrichshain-Kreuzberg ein, wie die Bezirke auf taz-Anfrage
mitteilten: 544 Anträge insgesamt. Dabei gibt es wohl allein in diesen vier
Bezirken mindestens 20.000 angebotene Wohnungen oder Zimmer. In anderen
Bezirken kommen laut Tagesspiegel noch einmal etwa 250 Anträge hinzu.
Fast alle Anträge wurden bislang genehmigt. Dabei fehlen noch die Kriterien
dafür, wann eine Nutzung als Ferienwohnung erlaubt ist. Die
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz will der Senat erst im September
nachreichen. Bis dahin handeln die Bezirke autonom. Das Bezirksamt Pankow
teilt mit: „Für die Fälle des selbstgenutzten Wohneigentums oder der
Mietwohnung, die während der eigenen Abwesenheit als Ferienwohnung
angeboten werden soll, gilt, dass entsprechende Anträge durchaus genehmigt
werden, soweit nachgewiesen wird, dass die Eigennutzung überwiegt.“
Auch aus Mitte heißt es: „Es muss der Charakter als Hauptwohnung eines
Nutzungsberechtigten erhalten bleiben; d. h. es muss durch den
Antragstellenden überwiegend dort gewohnt werden. Das ist überprüfbar.“ In
einigen Bezirken werden Nachweise über Abwesenheit wie Urlaubsbuchungen
oder eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt. Wer seine Wohnung während
eines Urlaubs oder Arbeitsaufenthaltes vermieten will, erhält dafür eine
Genehmigung.
## Wohnungen wie Hotelzimmer
Bei vielen Angeboten auf Airbnb ist jedoch davon auszugehen, dass niemand
in den Wohnungen lebt, sie also gewerblich genutzt werden. Bilder von
Appartements ohne jegliche private Gegenstände sind dafür ein guter
Hinweis. Mehr als 6.000 Anbieter auf Airbnb bieten mehr als eine Wohnung
an. Professionellen Anbietern dürfte es kaum gelingen, eine Genehmigung zu
erhalten. Ihre Angebote sind illegal, so wie alle, die ab August keine
Registriernummer haben
Was also wird am Mittwoch geschehen? Auf Nachfrage schreibt Sandra
Obermeyer (Linke), zuständige Bezirksstadträtin von Mitte: „Die
Plattformbetreiber wollen ja angeblich kooperativ sein, so dass Anzeigen
ohne Registrierungsnummer nicht vorkommen sollten.“ Airbnb selbst ließ eine
Anfrage dazu unbeantwortet. Dass die große Mehrheit der Angebote am
Mittwoch aus dem Netz verschwindet, kann aber dennoch bezweifelt werden.
Schließlich hat Airbnb auch bislang schon illegalen Angeboten eine
Plattform geboten.
Mindestens für die Anbieter ist das aber heikel. Die Strafen bei Verstößen
gegen das Zweckentfremdungsverbot sind hoch. Schon im vergangenen Jahr
wurden Bußgelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro ausgesprochen.
31 Jul 2018
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## AUTOREN
Erik Peter
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