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# taz.de -- Airbnb und die Zweckentfremdung: Berlin ist besonders streng
> Wegen der Wohnungsnot gehen viele Kommunen in Deutschland gegen Auswüchse
> bei Airbnb vor. Rechtlich ist das nicht ganz einfach.
Bild: Eingenistet: Reisetasche in einer Berliner Airbnb-Wohnung
Freiburg taz | Bundesweit gehen Länder und Kommunen gegen die Umwandlung
von Wohnraum in lukrativere Ferienwohnungen vor. Indirekt trifft das auch
Plattformen wie Airbnb, die am 11. August vor 10 Jahren online ging. Die
ursprüngliche Idee von Airbnb – das [1][Teilen der selbst bewohnten Wohnung
(Homesharing)] – soll aber möglich bleiben.
In vielen Metropolen und angesagten Städten ist Wohnraum knapp, die Mieten
steigen enorm, die Politik muss reagieren. Seit der Föderalismusreform von
2006 sind hier vor allem die Bundesländer zuständig. Sie müssen den Bau von
Wohnungen fördern und können die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten.
Viele Länder haben deshalb in den letzten Jahren Gesetze beschlossen, die
verhindern sollen, dass Wohnungen leer stehen oder in Arztpraxen,
Anwaltskanzleien oder Ferienwohnungen umgewandelt werden.
In den Stadtstaaten Berlin und [2][Hamburg gelten die Verbote] im ganzen
Stadtgebiet. In Flächenstaaten wie Nordrhein-Westfalen oder
Baden-Württemberg gilt das Zweckentfremdungsverbot nur in Kommunen mit
Wohnraummangel.
In Nordrhein-Westfalen haben vier Städte Satzungen gegen die
Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen: Köln, Bonn, Dortmund und
Münster. In Baden-Württemberg haben fünf Städte von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht: Freiburg, Heidelberg, Tübingen, Konstanz und Stuttgart.
## Umwidmung ist Zweckentfremdung
Airbnb und ähnliche Plattformen sind darin in der Regel nicht explizit
erwähnt, aber die Stoßrichtung ist klar: Wenn eine Wohnung in eine ständige
Ferienwohnung umgewidmet wird, gilt dies als Zweckentfremdung. Diese kann
nur ausnahmsweise genehmigt werden, zum Beispiel wenn sonst die
wirtschaftliche Existenz des Wohnungsinhabers gefährdet wäre oder wenn
Ersatzwohnraum geschaffen wird.
Für Verstöße drohen Bußgelder. In der Regel gilt es nicht als
Zweckentfremdung, wenn jemand die selbst genutzte Wohnung teilweise,
vorübergehend oder selten anderen gegen Geld zur Verfügung stellt. Im
Detail unterscheiden sich die Regelungen von Ort zu Ort.
In [3][Berlin sind die Regeln besonders streng], vor allem wenn eine
Wohnung dauerhaft als Ferienwohnung genutzt wird. Dabei gibt es auch keinen
Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen. Es gab nur eine zweijährige
Übergangsfrist von 2014 bis 2016.
Betroffene Vermieter klagten deshalb gegen das Gesetz. Ferienwohnungen
würden schlechter behandelt als Arztpraxen und Anwaltskanzleien, für die
ein Bestandsschutz gelte. Das Verwaltungsgericht Berlin hielt die
Ungleichbehandlung 2016 jedoch für gerechtfertigt. Eine Ferienwohnung könne
schließlich ohne große Umbauten wieder in eine normale Mietwohnung
umgewidmet werden.
## Klage vor dem Verfassungsgericht
Allerdings gingen die Vermieter in Berufung und erzielten 2017 beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Erfolg. Das Gericht legte
die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Es hält die Rückwirkung des
Verbots von Ferienwohnungen für verfassungswidrig.
Karlsruhe wird noch in diesem Jahr entscheiden. Das Verfahren wird
bundesweit mit Interesse verfolgt. Denn in vielen kommunalen Satzungen
genießen alte Ferienwohnungen Bestandsschutz, was die Wirkung von
Zweckentfremdungsverboten stark einschränkte.
11 Aug 2018
## LINKS
[1] /Airbnb-wird-zehn-Jahre-alt/!5526868
[2] /Hamburg-plant-Gesetz-gegen-Airbnb/!5517068
[3] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5520391
## AUTOREN
Christian Rath
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