# taz.de -- Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bezirk gegen Konzern, Runde 2 | |
> Viele Anbieter von Ferienwohnungen melden diese nicht an. Pankow will in | |
> einem Berufungsverfahren Airbnb zur Auskunft über illegale Anbieter | |
> verpflichten. | |
Bild: Wenn das mal nicht eine illegale Ferienwohnung ist… | |
BERLIN taz | Das im August nach dreimonatiger Übergangsfrist in Kraft | |
getretene [1][Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum] ist klar: | |
Anbieter von Ferienwohnungen müssen sich diese vom Bezirksamt genehmigen | |
lassen. Sie erhalten eine individuelle Registriernummer, die sie in einem | |
Inserat sichtbar angeben müssen. | |
Dennoch haben seit Mai maximal einige Hundert Betreiber in den | |
Innenstadtbezirken versucht, die Vermietung einer Ferienwohnung zu | |
beantragen, viele davon erfolglos. Eine aktuelle Anfrage der taz an die | |
Bezirksämter ergab: In Neukölln wurden in den vergangenen fünf Monaten 124 | |
Anträge gestellt, von denen nur 47 positiv beschieden wurden. In Pankow | |
gingen 266 Anträge ein, genehmigt wurden 147. In Charlottenburg-Wilmersdorf | |
wurde die Hälfte der 100 Anträge genehmigt. | |
Als Ferienwohnungs-Hotspots kommen die Bezirke Mitte und | |
Friedrichshain-Kreuzberg hinzu. 190 und 145 Anträge wurden hier bis August | |
gestellt. Gegenüber mindestens 20.000 Wohnungen, die in den fünf Bezirken | |
als Ferienwohnungen angeboten werden, sind das verschwindend geringe | |
Zahlen. | |
Auf der Seite des größten Ferienwohnungsportals, Airbnb, finden sich | |
weiterhin viele Anzeigen ohne Registriernummer. Nicht zwangsläufig steht | |
hinter diesen eine illegale Ferienwohnung, doch die Vermutung liegt nahe. | |
Eine noch nicht veröffentlichte Ausführungsvorschrift, die der Senat | |
demnächst dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz hinzufügt, definiert nun | |
erstmals verbindliche Strafen: 1.000 Euro für erstmalige Verstöße, 2.000 | |
Euro im Wiederholungsfall. | |
## Hauptserver in Irland | |
Ein Problem für die Bezirke besteht jedoch darin, diejenigen ausfindig zu | |
machen, die hinter einer Anzeige stehen. Aus dem Haus von | |
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) heißt es auf Anfrage: | |
„Airbnb beruft sich auf irisches Recht, weil der Hauptserver für Europa in | |
Irland steht, und gibt die Daten der einzelnen Personen nicht heraus.“ Eine | |
Möglichkeit, gleich gegen Airbnb vorzugehen, sieht der Senat nicht. | |
Der Bezirk Pankow hatte dagegen von Airbnb Auskunft zu einer Anbieterin | |
einer Wohnung in Prenzlauer Berg verlangt. Im März hatte sich der Konzern | |
dagegen vor dem Verwaltungsgericht [2][erfolgreich zur Wehr gesetzt]. | |
Zuständig sei der Mutterkonzern in Irland. Der rückt aber an deutsche | |
Behörden keine Daten heraus. | |
Pankow argumentiert dagegen: Eine überzeugende Begründung, warum Airbnb | |
Deutschland mit Sitz in Berlin nicht für die Angebote auf dem deutschen | |
Markt zuständig sein sollte, fehle. Auch ein von der Linksfraktion in | |
Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sieht | |
Airbnb in der Verantwortung. Das Bezirksamt hat ein Berufungsverfahren vor | |
dem Oberverwaltungsgericht angestrengt. In den nächsten Monaten wird es | |
erneut zu einer Verhandlung kommen. Die Linke-Abgeordnete Katalin Gennburg | |
fordert vom Senat finanzielle Unterstützung für die Bezirke, damit sie | |
Gerichtsprozesse erfolgreich führen können. | |
Eine Entscheidung, die Airbnb verpflichtet, Auskunft über die Inserate zu | |
erteilen, wäre die Grundlage dafür, den Konzern auch finanziell zur | |
Rechenschaft zu ziehen. Erst dann könnten „ordnungswidrige Anzeigen“ | |
beanstandet werden. Das Gesetz sieht vor, „Diensteanbieter im Sinne des | |
Telemediengesetzes“ zu bestrafen, wenn sie diese auf Verlangen der Behörden | |
nicht von ihnen Internetseiten entfernen – Strafe bis zu 250.000 Euro. | |
18 Oct 2018 | |
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## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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