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# taz.de -- Illegale Ferienwohnungen in Berlin: Bezirk gegen Konzern, Runde 2
> Viele Anbieter von Ferienwohnungen melden diese nicht an. Pankow will in
> einem Berufungsverfahren Airbnb zur Auskunft über illegale Anbieter
> verpflichten.
Bild: Wenn das mal nicht eine illegale Ferienwohnung ist…
Berlin taz | Das im August nach dreimonatiger Übergangsfrist in Kraft
getretene [1][Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum] ist klar:
Anbieter von Ferienwohnungen müssen sich diese vom Bezirksamt genehmigen
lassen. Sie erhalten eine individuelle Registriernummer, die sie in einem
Inserat sichtbar angeben müssen.
Dennoch haben seit Mai maximal einige Hundert Betreiber in den
Innenstadtbezirken versucht, die Vermietung einer Ferienwohnung zu
beantragen, viele davon erfolglos. Eine aktuelle Anfrage der taz an die
Bezirksämter ergab: In Neukölln wurden in den vergangenen fünf Monaten 124
Anträge gestellt, von denen nur 47 positiv beschieden wurden. In Pankow
gingen 266 Anträge ein, genehmigt wurden 147. In Charlottenburg-Wilmersdorf
wurde die Hälfte der 100 Anträge genehmigt.
Als Ferienwohnungs-Hotspots kommen die Bezirke Mitte und
Friedrichshain-Kreuzberg hinzu. 190 und 145 Anträge wurden hier bis August
gestellt. Gegenüber mindestens 20.000 Wohnungen, die in den fünf Bezirken
als Ferienwohnungen angeboten werden, sind das verschwindend geringe
Zahlen.
Auf der Seite des größten Ferienwohnungsportals, Airbnb, finden sich
weiterhin viele Anzeigen ohne Registriernummer. Nicht zwangsläufig steht
hinter diesen eine illegale Ferienwohnung, doch die Vermutung liegt nahe.
Eine noch nicht veröffentlichte Ausführungsvorschrift, die der Senat
demnächst dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz hinzufügt, definiert nun
erstmals verbindliche Strafen: 1.000 Euro für erstmalige Verstöße, 2.000
Euro im Wiederholungsfall.
## Hauptserver in Irland
Ein Problem für die Bezirke besteht jedoch darin, diejenigen ausfindig zu
machen, die hinter einer Anzeige stehen. Aus dem Haus von
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) heißt es auf Anfrage:
„Airbnb beruft sich auf irisches Recht, weil der Hauptserver für Europa in
Irland steht, und gibt die Daten der einzelnen Personen nicht heraus.“ Eine
Möglichkeit, gleich gegen Airbnb vorzugehen, sieht der Senat nicht.
Der Bezirk Pankow hatte dagegen von Airbnb Auskunft zu einer Anbieterin
einer Wohnung in Prenzlauer Berg verlangt. Im März hatte sich der Konzern
dagegen vor dem Verwaltungsgericht [2][erfolgreich zur Wehr gesetzt].
Zuständig sei der Mutterkonzern in Irland. Der rückt aber an deutsche
Behörden keine Daten heraus.
Pankow argumentiert dagegen: Eine überzeugende Begründung, warum Airbnb
Deutschland mit Sitz in Berlin nicht für die Angebote auf dem deutschen
Markt zuständig sein sollte, fehle. Auch ein von der Linksfraktion in
Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes sieht
Airbnb in der Verantwortung. Das Bezirksamt hat ein Berufungsverfahren vor
dem Oberverwaltungsgericht angestrengt. In den nächsten Monaten wird es
erneut zu einer Verhandlung kommen. Die Linke-Abgeordnete Katalin Gennburg
fordert vom Senat finanzielle Unterstützung für die Bezirke, damit sie
Gerichtsprozesse erfolgreich führen können.
Eine Entscheidung, die Airbnb verpflichtet, Auskunft über die Inserate zu
erteilen, wäre die Grundlage dafür, den Konzern auch finanziell zur
Rechenschaft zu ziehen. Erst dann könnten „ordnungswidrige Anzeigen“
beanstandet werden. Das Gesetz sieht vor, „Diensteanbieter im Sinne des
Telemediengesetzes“ zu bestrafen, wenn sie diese auf Verlangen der Behörden
nicht von ihnen Internetseiten entfernen – Strafe bis zu 250.000 Euro.
18 Oct 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Erik Peter
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