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# taz.de -- Hamburg plant Gesetz gegen Airbnb: Zuhause entfremdet
> Durch Airbnb verknappt sich ohnehin schon zu wenige Wohnraum in Städten.
> Der Hamburger Senat will jetzt das Wohnraumschutzgesetz verschärfen.
Bild: Schön unpersönlich: Eine Ferienwohnung, in der sich jede*r zu Hause fü…
Hamburg taz | AirBnB ist für Tarik Horak* eine Gelegenheit, Geld nebenbei
zu verdienen. Seit einem Jahr vermietet er mehrmals im Monat ein acht
Quadratmeter-Zimmer seiner Wohnung in Hamburg-Altona. Er verdient so
monatlich zwischen 200 und 500 Euro; für seine Wohnung zahlt er 1.000 Euro.
Da er selbst auch dort wohnt, lernt er seine Gäste persönlich kennen, denn
„die brauchen ja ein paar Tipps“, sagt er.
Was Tarik macht, ist legal. Das Wohnraumschutzgesetz sieht vor, dass die
gewerbliche Vermietung der Hauptwohnung maximal 50 Prozent der
Gesamtwohnfläche in Anspruch nehmen oder die gesamte Wohnung maximal sechs
Monate pro Jahr vermietet werden darf. Nur so kann man davon ausgehen, dass
der Wohnraum nicht zweckentfremdet wird.
Aber ob sich die privaten Vermieter*innen daran halten, ist schwer zu
kontrollieren. Der Hamburger Senat plant ein neues Gesetz, welches die
illegale Vermietung von Wohnraum eindämmen soll. Vermieter*innen sollen
demnach künftig ihr touristisches Angebot registrieren lassen und die
Nummer auf den Buchungsplattformen angeben. Außerdem soll die Vermietung
von Wohnungen auf zwei Monate pro Jahr begrenzt werden. Wann das Gesetz in
Kraft tritt und welche weiteren Änderungen geplant sind, kann Barbara
Ketelhut, Pressesprecherin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
noch nicht sagen. „Wir sind in Bewegung und führen Gespräche mit AirBnB,
denn ein passendes Gesetz liegt auch in deren Interesse“, sagt sie.
Mitarbeiter, die sich die Inserate auf den Websites genauer anschauen, gebe
es schon jetzt, die Zahl der Kontrolleure solle noch erhöht werden.
Grundsätzlich entspricht ein solches Vorhaben auch den Vorstellungen der
Mietervereine. Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu
Hamburg, würde jedoch weitergehen – im Zweifel müssten hohe Bußgelder
verhängt werden, sagt er: „Man muss Präzedenzfälle schaffen.“ Bisher sei
die Chance, dass die Stadtverwaltung von illegaler Zweckentfremdung
erfahre, höchst gering. Dass in Hamburg 30.000 bis 35.000 bezahlbare
Wohnungen fehlten, sieht Chychla in direktem Zusammenhang mit
Onlineportalen wie AirBnB. Für ihn verstößt die gewerbliche Untervermietung
gegen den Wohnraumschutz in Hamburg.
## Zwei bis drei Millionen Übernachtungen pro Jahr
Laut der Plattform gibt es aktuell 5.395 AirBnB-Gastgeber*innen und 6.260
AirBnB-Unterkünfte in Hamburg. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum
gilt hier seit 1971. Eine Wohnung gilt als zweckentfremdet, wenn sie nicht
zum Wohnen genutzt wird. „Aber in Hamburg ist der Begriff sehr weit
gefasst“, sagt Chychla. Zudem gebe es kaum eine Überwachung.
Die illegale Vermietung von Wohnraum geht nicht nur zulasten von
Wohnungssuchenden. Auch das Hotelgewerbe leide erheblich darunter, sagt
Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. „Was
AirBnB-Vermieter machen, ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten
der Hoteliers“, sagt er. Viele Auflagen wie zum Brandschutz, zur
Meldepflicht, aber auch zur Zahlung der Kur- und Tourismustaxe müssen
AirBnB-Anbieter*innen nicht erfüllen.
Klein schätzt, dass zwischen zwei und drei Millionen AirBnB Übernachtungen
im Jahr in Hamburg stattfinden. Die Plattform selbst gibt dazu keine Zahlen
heraus. Laut Klein haben viele Hamburger*innen inzwischen einen gewissen
Unmut entwickelt über zu viele Urlauber*innen in ihren Wohngegenden, was
nicht zuletzt an AirBnB liege. Die geplante Registrierungspflicht für
AirBnB-Anbieter*innen begrüßt er.
Tarik Horak ist sich nicht sicher, ob er das Zimmer seiner Wohnung
weiterhin vermietet, wenn eine Registrierungspflicht in Kraft tritt. „Wenn
es anfängt, kompliziert zu werden, lasse ich es“, sagt er. Sein Vermieter
wisse zwar von Horaks Aktivität auf AirBnB, dennoch könne er sich
vorstellen, dass er Einwände gegen die Vermietung habe könnte, falls er
herausfände, wie viel Gewinn Horak damit macht: „Wenn ich zwei Zimmer
vermieten würde, wäre ich locker bei 1.500 Euro im Monat. Mein Vermieter
fragt sich dann, warum er die Wohnung nur für 1.000 Euro vermietet.“ Eine
Untervermietung an Studierende kann er sich allerdings nicht vorstellen.
„Ich habe das schon ein paar Mal versucht, aber die musste ich nach einem
halben Jahr rauswerfen, weil die nichts auf die Kette kriegen und nicht
wissen, wie die Welt funktioniert“, sagt er.
* Name geändert
27 Jul 2018
## AUTOREN
Mareen Butter
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