# taz.de -- Neues Zweckentfremdungsverbot: Vermietung schwer gemacht | |
> Rot-Rot-Grün verstärkt das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen und | |
> den Kampf gegen Leerstand und Abriss. Sogar Enteignungen drohen. | |
Bild: Aus Profitinteresse zum Bagger greifen, soll nicht mehr ganz so einfach m… | |
BERLIN taz | In der [1][Debatte um die Regulierung von Ferienwohnungen] | |
haben sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen aus SPD, Linken und | |
Grünen sowie aus den Bezirken gegen Stadtentwicklungssenatorin Katrin | |
Lompscher (Linke) durchgesetzt. | |
Entgegen der Pläne ihrer Verwaltung, die Vermietung der eigenen Wohnung für | |
60 Tage im Jahr pauschal zu erlauben, soll im überarbeiteten | |
Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Genehmigungspflicht für die Vermietung | |
der eigenen Wohnung erhalten bleiben. Das entschieden die Abgeordneten am | |
Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Vorschlag der | |
Senatorin hätte „nicht dazu geführt, den Graubereich zu regulieren“, so d… | |
Linke-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg. | |
Wie bisher sollen auch nach Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai das | |
einmalige Vermieten der Wohnung und die Überlassung von weniger als 50 | |
Prozent der Wohnfläche erlaubt bleiben. Wer seine eigenen vier Wände | |
darüber hinaus Touristen zur Verfügung stellen will, muss dies auch | |
zukünftig bei den Bezirksämtern beantragen. Jede Genehmigung wird mit einer | |
Registriernummer versehen, die in den Anzeigen auf den Portalen angegeben | |
werden muss. | |
Neu geregelt wird zudem die Vermietung von Zweitwohnungen. Diese wird auf | |
90 Tage im Jahr eingeschränkt. Laut Gennburg gibt es den „begründeten | |
Verdacht“, dass viele angebliche Nebenwohnungen nie als Wohnraum genutzt | |
werden. Katrin Schmidberger, Sprecherin für Stadtentwicklung der | |
Grünen-Fraktion, sieht das Gesetz jetzt deutlich verschärft: „Damit geht | |
Berlin sogar noch einen Schritt weiter als Bayern, das bisher das | |
repressivste Gesetz in Deutschland hatte.“ | |
## Vorgehen bei Abriss und Leerstand | |
Auch Gennburg spricht von einer Verschärfung und verweist auf andere | |
Punkte, die mit dem Gesetz neu reguliert werden. So werde bestehender | |
Wohnraum zukünftig besser vor Abriss geschützt: Anders als bisher soll die | |
Schaffung von Ersatzwohnraum nicht mehr als Bedingung für eine | |
Abrissgenehmigung ausreichen. Neuer Wohnraum müsse im gleichen Bezirk und | |
mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen werden. „Damit wagt sich der | |
Gesetzgeber ziemlich weit vor“, so Gennburg. | |
Die Strafen bei Verstößen werden auf bis zu 500.000 Euro erhöht. In einer | |
gemeinsamen Erklärung der Fachpolitiker heißt es zur Begründung: „Denn | |
Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so | |
profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen | |
werden.“ | |
Eingeführt wird zudem ein Treuhändermodell. Wer der Aufforderung nach | |
Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann zumindest | |
vorübergehend enteignet werden. Ein eingesetzter Treuhänder kann dann für | |
die Sicherung der Wohnnutzung sorgen und die dabei entstehenden Kosten dem | |
Eigentümer auferlegen. | |
12 Mar 2018 | |
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Erik Peter | |
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