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# taz.de -- Neues Zweckentfremdungsverbot: Vermietung schwer gemacht
> Rot-Rot-Grün verstärkt das Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen und
> den Kampf gegen Leerstand und Abriss. Sogar Enteignungen drohen.
Bild: Aus Profitinteresse zum Bagger greifen, soll nicht mehr ganz so einfach m…
Berlin taz | In der [1][Debatte um die Regulierung von Ferienwohnungen]
haben sich die Fachpolitiker der Regierungsfraktionen aus SPD, Linken und
Grünen sowie aus den Bezirken gegen Stadtentwicklungssenatorin Katrin
Lompscher (Linke) durchgesetzt.
Entgegen der Pläne ihrer Verwaltung, die Vermietung der eigenen Wohnung für
60 Tage im Jahr pauschal zu erlauben, soll im überarbeiteten
Zweckentfremdungsverbotsgesetz die Genehmigungspflicht für die Vermietung
der eigenen Wohnung erhalten bleiben. Das entschieden die Abgeordneten am
Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Der Vorschlag der
Senatorin hätte „nicht dazu geführt, den Graubereich zu regulieren“, so d…
Linke-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg.
Wie bisher sollen auch nach Inkrafttreten der Novelle am 1. Mai das
einmalige Vermieten der Wohnung und die Überlassung von weniger als 50
Prozent der Wohnfläche erlaubt bleiben. Wer seine eigenen vier Wände
darüber hinaus Touristen zur Verfügung stellen will, muss dies auch
zukünftig bei den Bezirksämtern beantragen. Jede Genehmigung wird mit einer
Registriernummer versehen, die in den Anzeigen auf den Portalen angegeben
werden muss.
Neu geregelt wird zudem die Vermietung von Zweitwohnungen. Diese wird auf
90 Tage im Jahr eingeschränkt. Laut Gennburg gibt es den „begründeten
Verdacht“, dass viele angebliche Nebenwohnungen nie als Wohnraum genutzt
werden. Katrin Schmidberger, Sprecherin für Stadtentwicklung der
Grünen-Fraktion, sieht das Gesetz jetzt deutlich verschärft: „Damit geht
Berlin sogar noch einen Schritt weiter als Bayern, das bisher das
repressivste Gesetz in Deutschland hatte.“
## Vorgehen bei Abriss und Leerstand
Auch Gennburg spricht von einer Verschärfung und verweist auf andere
Punkte, die mit dem Gesetz neu reguliert werden. So werde bestehender
Wohnraum zukünftig besser vor Abriss geschützt: Anders als bisher soll die
Schaffung von Ersatzwohnraum nicht mehr als Bedingung für eine
Abrissgenehmigung ausreichen. Neuer Wohnraum müsse im gleichen Bezirk und
mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen werden. „Damit wagt sich der
Gesetzgeber ziemlich weit vor“, so Gennburg.
Die Strafen bei Verstößen werden auf bis zu 500.000 Euro erhöht. In einer
gemeinsamen Erklärung der Fachpolitiker heißt es zur Begründung: „Denn
Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so
profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen
werden.“
Eingeführt wird zudem ein Treuhändermodell. Wer der Aufforderung nach
Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann zumindest
vorübergehend enteignet werden. Ein eingesetzter Treuhänder kann dann für
die Sicherung der Wohnnutzung sorgen und die dabei entstehenden Kosten dem
Eigentümer auferlegen.
12 Mar 2018
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## AUTOREN
Erik Peter
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Der Senat will das ändern – und die Vermietung auf Zeit erlauben.
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