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# taz.de -- Zweckentfremdung verschärft: Enteignung ist möglich
> Vermieten ja, aber nicht als Ferienwohnung. Das ist der Tenor bei der
> Verschärfung des Gesetzes von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher
> (Linke).
Bild: Ist noch Platz, oder?
„Mein Zuhause in bunt“, heißt es in einer groß angelegten Plakatkampagne
des Vermietungsportals Airbnb. „Warum lande ich in einer Grauzone, wenn ich
es teile?“
Ab sofort können Plakate wie diese eingestampft werden, denn
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) kommt den Home-Sharern
entgegen. Künftig darf jeder seine Wohnung sechzig Tage im Jahr vermieten,
auch über Plattformen wie Airbnb. Voraussetzung ist allerdings eine
Registrierung beim zuständigen Bezirksamt. Eine „lebensnahe Regelung“ nennt
Lompscher das.
Tatsächlich war im 2014 verabschiedeten Gesetz gegen Zweckentfremdung nicht
zwischen Home-Sharern, die zum Beispiel ihre Wohnung vermieten, wenn sie in
die Ferien fahren, und gewerblichen Anbietern von Ferienwohnungen
unterschieden worden. In der Novelle des Gesetzes, die der Senat zur
Kenntnis genommen hat und das bis nächsten Mai verabschiedet werden soll,
ist dies nun anders. Doch neben der Lockerung für Home-Sharer gibt es auch
Verschärfungen. „Wir wollen die behördlichen Eingriffsmöglichkeiten
ausweiten“, sagte Lompscher bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs am
Mittwoch.
Das betrifft vor allem den spekulativen Leerstand. Hier soll die Einsetzung
eines Treuhänders, zum Beispiel eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft,
möglich sein, wenn sich der Eigentümer weigert, leerstehende Wohnungen zu
vermieten. Setzt der Treuhänder eigene Gelder ein, um etwa Fenster zu
reparieren, kann er das beim Eigentümer geltend machen. „Die ausgegebenen
Mittel werden ins Grundbuch eingetragen“, betonte Lompscher. Es könne auch
sein, dass da so viel reingesteckt werde, „dass der Besitz dauerhaft an den
Treuhänder übergeht“. De facto ist das die Möglichkeit einer Enteignung,
auch wenn Lompscher selbst das nicht so nennen möchte.
Weitere Verschärfungen betreffen den Zeitraum, in dem eine Wohnung nach
Auszug eines Mieters leer stehen darf. Dieser wurde von sechs auf drei
Monate verkürzt. Insgesamt wurden seit der Verabschiedung des
Zweckentfremdungsverbots 7.000 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt
zugeführt, darunter 3.700 ehemalige Ferienwohnungen, betonte Lompscher.
Der Berliner Mieterverein unterstützt den Gesetzesvorstoß. Damit würden
Defizite des bisherigen Gesetzes beseitigt und mit dem Treuhänder auch eine
Eingriffsmöglichkeit für besonders renitente Gebäudeeigentümer geschaffen.
Auch die Weitervermietung selbst genutzter Wohnungen befürwortet
Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild: „Nach unserer Auffassung sollten
bis zu drei Monate möglich, aber genehmigungspflichtig sein“, erklärte
Wild.
Auch der von Airbnb finanziell unterstützte Home-Sharing Club lobte die
Gesetzesnovelle. Airbnb selbst bekam es am Mittwoch mit dem Medienrat der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu tun. Der hat die Ausstrahlung von
Werbespots bei zwei Berliner Radiosendern beanstandet. Diese verstießen
gegen das Verbot der politischen Werbung im Rundfunk, erklärte der
Medienrat am Mittwoch.
13 Dec 2017
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Zweckentfremdungsverbot
Katrin Lompscher
Airbnb
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
Ferienwohnungen
Katrin Lompscher
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Ferienwohnungen
Zweckentfremdung
Lesestück Recherche und Reportage
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