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# taz.de -- Geplante Reform der Mietpreisbremse: Zahmer Entwurf gegen Vermieter…
> Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Barley (SPD) soll den Anstieg der
> Mieten endlich wirkungsvoll begrenzen. Kritiker meinen: Da ginge noch
> mehr.
Bild: Neubauten, wie hier in Frankfurt am Main, sind bisher von der Mietpreisbr…
BERLIN taz | Das Wohnungsthema sei „vielleicht die große soziale Frage der
nächsten Jahre“, hat Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD)
kürzlich gesagt. Die Mieten in den Ballungsgebieten steigen unaufhörlich.
Dennoch spielte das Wohnungsthema auf Bundesebene nur eine untergeordnete
Rolle. Eine wirksame Mietpreisbremse scheiterte in der letzten
Legislaturperiode mehrfach am Veto der Union, eine Reduzierung der
Modernisierungsumlage war mit CDU/CSU nicht zu machen. Aber auch die SPD
war im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen noch unsicher, wie hoch
sie das Wohnungsthema hängen sollte. Schließlich vereinbarte die Große
Koalition Verbesserungen bei der Mietpreisbremse und der Möglichkeit,
Modernisierung auf Mieter umzulegen.
Jetzt hat das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) einen
Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag
umsetzen soll. Der Entwurf liegt der taz vor. Dass er aus dem Hause Barley
kommt, ist bemerkenswert, weil für das Thema Wohnen das Innenministerium
von Horst Seehofer (CSU) zuständig ist. Wie schon von 2013 bis 2017, als
der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) die Gesetzentwürfe zur
Mietpreisbremse vorstellte, beansprucht die SPD, beim Wohnungsthema
voranzugehen.
Die entscheidende Verbesserung in Barleys Gesetzentwurf gegenüber der
jetzigen, fast wirkungslosen Mietpreisbremse ist die Auskunftspflicht des
Vermieters über die vorherige Miete, wenn der neue Mieter mehr zahlen soll
als ortsüblich zulässig. Schon bisher durften Vermieter nur dann mehr als
die zulässige Miethöhe nehmen, wenn schon der Vormieter mehr gezahlt hatte.
Allerdings mussten sie die Vormiete nur nennen, wenn die neuen Mieter
darauf bestanden – was viele vermieden, um das Verhältnis zum Vermieter
nicht von Anfang an zu gefährden.
Die zweite Verbesserung betrifft die Modernisierungsumlage. Vermieter,
welche die Mieten in ihren Häusern wegen gesetzlicher Deckelungen auf
normalem Weg nicht mehr steigern konnten, blieb bisher oft der Umweg über
Modernisierungen, die sie komplett auf die Mieter umlegen durften. So
wurden Balkone, Aufzüge und Einbauküchen angebracht, obwohl viele Mieter
mit weniger Ausstattung glücklicher gewesen wären. Mitunter wurde mit einer
Modernisierung auch nur gedroht, um die Mieter zum Auszug zu bewegen, und
bei Neuvermietungen die Miete deutlich anheben zu können.
Gegen beides will Barley nun vorgehen. Vermieter sollen künftig nur noch
acht statt wie bisher elf Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Miete
umlegen können. Und zudem soll eine Kappungsgrenze von drei Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche gelten, die nur sechs Jahre bis nach Abschluss
einer Modernisierung erhoben werden können. Außerdem können Vermieter
bestraft werden, wenn sie Modernisierungen nur ankündigen, um ihre Mieter
loszuwerden.
Dennoch fehlen in dem Barley-Entwurf viele Regelungen zum Mieterschutz, die
weitergehende Gesetzentwürfe fordern. In dem Antrag „Für eine echte
Mietpreisbremse“, den die Linkspartei am Mittwoch in den Bundestag
einbringt, sind auch Neubauten in die Mietpreisbremse einbezogen, ebenso
möblierte Wohnungen. Deren Anzahl ist zuletzt in die Höhe geschnellt, um
die Mietpreisbremse zu umgehen. Zudem soll diese bundesweit gelten – bisher
legt sie jede Kommune einzeln fest. „Es ist gut, dass etwas bei der
Mietpreisbremse passiert, aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist
bei Weitem nicht ausreichend“, kritisiert Caren Lay, wohnungspolitische
Sprecherin der Linksfraktion.
Auch ein Bundesratsentwurf der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung geht
weiter als Barley und will die Modernisierungsumlage sogar auf sechs
Prozent beschränken.
„Der Gesetzentwurf wird Mieter nicht vor Verdrängung schützen“, sagt Chris
Kühn von den Grünen. „Das eigentliche Problem ist aber nicht Barley,
sondern die Blockadehaltung der Union beim Mieterschutz. Deshalb ist der
Gesetzentwurf jetzt so zaghaft ausgefallen.“ Nicht einmal ein Bekenntnis
von Angela Merkel zur Mietpreisbremse vor der Bundestagswahl 2013 hatte
verhindert, dass die Fachpolitiker der Union später alle wirksamen
Vorschläge der SPD zerrupften. Jetzt, im Mai 2018, befürwortete Merkel das
Auskunftsrecht über die Vormiete. Vermieterfreundliche Unionsabgeordnete
dürften daher vor allem die Barley’sche Begrenzung der
Modernisierungsumlage bekämpfen.
5 Jun 2018
## AUTOREN
Martin Reeh
## TAGS
Mieten
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Immobilien
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