# taz.de -- Mieter-Vertreter über Mietpreisbremse: „Das Gesetz ist mangelhaf… | |
> Reiner Wild vom Mieterverein Berlin glaubt nicht an eine Preisdämpfung | |
> durch die geplante Neuregelung. Die Politik wolle sich nicht mit der | |
> Vermieterlobby anlegen. | |
Bild: Schön saniert und schön teuer | |
taz: Herr Wild, die Mietpreisbremse soll [1][reformiert werden]. Wird der | |
Mietenanstieg jetzt begrenzt? | |
Reiner Wild: Nein, eine wirkliche Preisdämpfung bei Wiedervermietungen wird | |
es durch diese Regelung nicht geben. | |
Aber darum müsste es doch in dem Gesetz gehen, das sagt doch schon der | |
Name. | |
Richtig, das war die Intention. Die Knappheit auf den Wohnungsmärkten | |
sollte nicht voll zu Lasten der Mieter gehen. Um eine sozial brisante Lage | |
durch immer höhere Wiedervermietungspreise zu vermeiden, sollte eine Bremse | |
eingeführt werden. Die Erfolglosigkeit dieses Versuches wegen eines | |
mangelhaften Gesetzes ist aber offensichtlich. Zum einen steigt das Niveau | |
der Wiedervermietungsmieten weiter deutlich an, was auf die vielen | |
Ausnahmen in dem Gesetz und die Vermieterverstöße zurückzuführen ist. Zum | |
anderen setzen Mieter zu selten ihre Rechtsansprüche um und vermeiden in | |
der schwierigen Marktsituation den Streit mit dem Vermieter. | |
Die Hauptprobleme des Gesetzes werden nicht angegangen? | |
Die Ausnahmen, die das Gesetz wirkungslos machen, bleiben bestehen. Wenn | |
die Vormiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent | |
liegt, darf die Mietpreisbremse auch künftig weiter überschritten werden. | |
Jede Umgehung der Mietpreisbremse, von denen es zahlreiche gab, sorgt also | |
dafür, dass Vermieter bei einer Neuvermietung wieder den überhöhten | |
Mietpreis verlangen können. Der Gesetzgeber hat diese Regelung mit Verweis | |
auf die Verfassung begründet. Das halten wir für vorgeschoben: Man wollte | |
sich mit der Vermieterlobby nicht anlegen. Ohne Beseitigung dieser | |
Ausnahmeregelung und einer Bußgeldandrohung kommen wir nicht zu einer | |
Dämpfung. | |
Sehen Sie dennoch Verbesserungen in dem vorliegenden Entwurf? | |
Ja, es gibt eine neue Transparenz. Will ein Vermieter die ortsübliche | |
Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent überschreiten, muss er dem Mieter | |
gegenüber benennen, welche Ausnahmen dies rechtfertigen. Tut er dies nicht, | |
darf er sich künftig nicht mehr im Nachhinein auf die Ausnahmen berufen, | |
etwa darauf, dass die Vormiete bereits darüber lag. Wenn Vermieter die | |
neuen Transparenzansprüche erfüllen, bleibt es weiter bei der Möglichkeit | |
Mieten über der Mietpreisbremse zu verlangen. | |
Wie bewerten Sie die Begrenzungen der Mietpreissteigerungen nach | |
Sanierungen? | |
Die angestrebten Veränderungen sind nicht hinreichend. Es soll eine | |
Reduzierung der Mieterhöhung nach Modernisierung von elf auf acht Prozent | |
jährlich der Investitionskosten geben. Das ist bei dem derzeitigen | |
Zinsniveau überhaupt nicht angemessen. Die Mietsteigerungen nach | |
Modernisierung werden weiter dramatisch hoch sein. Vermieter werden einfach | |
das Investitionsvolumen erhöhen. Wir schlagen vier Prozent vor, bzw. eine | |
Abschaffung dieser Umlagemöglichkeit und eine Integration in das System der | |
ortsüblichen Vergleichsmiete. Diesen Schritt will die | |
Bundesjustizministerin mit ihrem Entwurf nicht gehen. Das ist sehr | |
bedauerlich. | |
Berlin hat vor einer Woche eine Bundesratsinitiative zum Thema beschlossen. | |
Was ist daran besser? | |
Bei der Modernisierung ist eine Kappung bei sechs Prozent vorgesehen. | |
Zusätzlich soll auf angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche | |
Vergleichsmiete auch nach Modernisierung nicht um mehr als zehn Prozent | |
überschritten werden dürfen. Das wäre eine sehr gute Lösung, die auch in | |
den jetzigen Entwurf der Bundesregierung aufgenommen gehört. Auch sonst | |
geht Berlin deutlich über Barley hinaus und will etwa die Vormieterregelung | |
bei der Mietpreisbremse abschaffen. | |
6 Jun 2018 | |
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## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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