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# taz.de -- Planung für Elbvertiefung verzögert sich: Wackelnder Zeitplan
> Umweltverbände kritisieren in rechtlicher Würdigung die überarbeiteten
> Planungen für die Elbvertiefung. Es droht ein neues Verfahren vor dem
> Bundesverwaltungsgericht.
Bild: So sieht er aus, der Schierlings-Wasserfenchel an der Elbe
HAMBURG taz | Die Planungen für die beabsichtigte Elbvertiefung verzögern
sich weiter. „Es gibt keinen Zeitplan“, bestätigte die Sprecherin der
Hamburger Wirtschaftsbehörde, Susanne Meinecke, auf taz-Anfrage. Derzeit
sei nicht abzusehen, wann die dafür notwendige Planergänzung abgeschlossen
werden könnte. Damit relativiert sie frühere Aussagen von
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Der hatte mehrfach erklärt, er
sei optimistisch, noch in diesem Jahr das Baurecht für das Projekt zu
erhalten, das offiziell Fahrrinnenanpassung heißt.
Für die Planergänzung seien „Fristen nicht vorgegeben“, sagt auch Claudia
Thoma, Sprecherin der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des
Bundes (WSV), die gemeinsam mit Hamburg die Elbvertiefung plant. Zunächst
müssten die von drei Umweltverbänden jetzt eingereichten Einwendungen
„ausgewertet“ werden, sagt Thoma. Für diese Prüfung sei auch „die
Einbeziehung von Fachgutachtern“ denkbar, heißt es in der schriftlichen
Stellungnahme des WSV. Sowas kann bekanntlich dauern.
Die Einwendungen stammen von den Hamburger Naturschutzverbänden BUND und
Nabu sowie der Umweltstiftung WWF, die sich im „Aktionsbündnis lebendige
Tideelbe“ zusammengeschlossen haben. Sie haben fristgerecht ihre
umweltrechtliche Würdigung der überarbeiteten Pläne für die Elbvertiefung
abgegeben. Diese Einwände müssten nun von den Behörden in ihrem
Planungsprozess „sorgfältig geprüft und abgewogen“ werden, sagt Meinecke.
Das Aktionsbündnis bekräftigt in einer 24-seitigen Stellungnahme, die der
taz vorliegt, seine Ablehnung auch der modifizierten Planung. Diese war
notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im
Februar vorigen Jahres die von der Stadt für den geschützten
Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme Kreetsand nicht
anerkannt hatte. Seitdem versucht Hamburg, auf der Billwerder Insel an der
Elbe oberhalb der Stadt zwei ehemalige Absetzbecken der Hamburger
Wasserwerke zu nutzen.
Diese 1,5 Hektar großen Becken sollen so umgebaut werden, dass sie unter
den Einfluss von Ebbe und Flut kommen und der Schierlings-Wasserfenchel
dort wachsen kann. „Damit dürften sich die Bedenken des
Bundesverwaltungsgerichts demnächst erledigt haben“, sagte Horch noch vor
drei Monaten.
Die drei Verbände, die das Urteil des Leipziger Bundesgerichts erstritten
haben, hegen jedoch weiter erhebliche Zweifel. „Es sind sogar noch weniger
Ausgleichsflächen festgelegt als bisher und die neu zu schaffenden Flächen
sind für den Schierlings-Wasserfenchel kaum geeignet“, finden sie. „Auch
nach vollständiger Prüfung überzeugen die neuen Planunterlagen an vielen
Stellen nicht.“
Unter anderem seien die vorgesehenen Ausgleichsflächen gegenüber ersten
Plänen reduziert worden und nunmehr zu klein. Jetzt seien nur noch 356
Hektar statt der ursprünglich geplanten 386 Hektar für die nach der
Richtlinie Flora-Fauna-Habitat der EU geschützten Ästuare
(Flussmündungsbereiche) vorgesehen. „Damit schrumpft der flächenbezogene
Ausgleich für den erheblichen Eingriff in die Tideelbe nochmals zusammen“,
lautet die Kritik.
Auch die konkrete Gestaltung auf der Billwerder Insel für den
Schierlings-Wasserfenchel hält das Aktionsbündnis für unsachgemäß. „Es
bestehen erhebliche Zweifel, ob die neu modellierte Bauschuttlandschaft mit
Sandüberdeckung tatsächlich einen geeigneten Wuchsstandort darstellt“,
heißt es in der Stellungnahme. Denn die Becken seien „von
Hochwasserereignissen, die mit Abbrüchen einen lichten, dynamischen
Lebensraum formen, abgeschnitten“.
Außerdem seien in den neuen Planunterlagen drei Ausgleichsgebiete in
Niedersachsen vom ökologischen Zustand C in B per Federstrich hochgestuft
worden. „Diese wundersame Verbesserung steht auf fachlich sehr wackeligen
Füßen“, findet das Aktionsbündnis.
## Abwarten bis zum Planfeststellungsbeschluss
Über weitere Rechtsmittel wollen BUND, Nabu und WWF erst entscheiden, wenn
der neue Planfeststellungsbeschluss vorliegt. „Dann haben wir vier Wochen
Zeit, den genau zu studieren und zu bewerten“, sagt Manfred Braasch,
Landesgeschäftsführer des BUND. „Wir müssen ja erst mal schauen, ob unsere
Bedenken und Einwendungen ernsthaft geprüft wurden.“
Sollten die Behörden zusammen mit der Planergänzung deren sofortige
Vollziehbarkeit anordnen, also den Baubeginn, könnte das Bündnis in einem
Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Baustopp erwirken. Das
war 2014 schon mal gelungen. Darüber sei aber noch gar nicht gesprochen
worden, sagt Braasch: „Für solche Überlegungen ist es viel zu früh.“
Sollte es jedoch zu einem weiteren Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht kommen, rechnet Braasch mit einer Hauptverhandlung
„frühestens in 2019“. In diesem Jahrzehnt, das wäre die Konsequenz, könn…
mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen werden. Und ob im nächsten, ist
vollkommen offen.
11 May 2018
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
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