| # taz.de -- Krawall vor Gericht: Mildes Urteil für Hooligan | |
| > 2015 demonstrierte die Justiz Härte gegen gewalttätige Linke. Umso milder | |
| > gab sich das Amtsgericht jetzt gegen einen beteiligten Rechten. | |
| Bild: Spektakel in der Kurve: Werder-Ultras, 2015 in Stuttgart. | |
| Bremen taz | Das Video, das den Angriff von Christian F. belegt, ist | |
| eindeutig: Gegenstände fliegen, eine Gruppe Jugendlicher rennt davon. Ein | |
| junger Mann mit grüner Jacke und Schal im Gesicht wendet sich vom Geschehen | |
| ab. Doch Christian F. stellt dem Flüchtenden, der offenbar mit dem Angriff | |
| nicht rechnet, nach und schlägt mit einer Bierkiste auf seinen Kopf. Der | |
| Angegriffene fällt zu Boden und bleibt reglos liegen. | |
| Von einem minder schweren Fall ging jetzt das Gericht aus: Zu insgesamt | |
| 3.600 Euro Strafe verurteilte dass Amtsgericht Christian F. am Freitag, | |
| wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 50-Jährige hatte gestanden, einen | |
| Werder-Fan mit einem wuchtigen Schlag durch eine Bierkiste auf den | |
| Hinterkopf niedergestreckt zu haben. Seinerseits ist F. einer der | |
| Geschädigten im „Valentin“-Prozess: Bei diesem öffentlich viel beachteten | |
| Verfahren war wiederum ein Bremer Ultra verurteilt worden, ihn | |
| niedergeschlagen zu haben. | |
| ## „Gesenkte Hemmschwelle“ | |
| Für das jetzige milde Urteil sprach nach Ansicht von Richterin Bolte die | |
| alkoholbedingt gesenkte Hemmschwelle des Täters, dass er keine Vorstrafen | |
| hatte und dass das Opfer kein Interesse an einer Strafverfolgung erkennen | |
| ließ – denn der Geschädigte machte von seinem Aussageverweigerungsrecht | |
| Gebrauch, um sich möglicherweise nicht selbst belasten zu müssen. | |
| An jenem Tag in 2015 wurde Berichten zufolge eine Gruppe der Ultras von | |
| Hooligans, die sich vor der Kneipe „Verdener Eck“ aufhielten, in Richtung | |
| Weserstadion getrieben. Dort sei die Gruppe zusammen mit Fans, die das | |
| Stadion verließen, von der Polizei zurück in Richtung Verdener Straße | |
| gedrängt worden. Aus dieser Menschenmenge sei die Gaststätte „Verdener Eck�… | |
| mit Tischen und Flaschen beworfen worden. Unter den aus der Kneipe | |
| strömenden Hooligans war auch Christian F. | |
| Wer die nur zweistündige Verhandlung verfolgte, musste den Eindruck | |
| gewinnen, bei dem Vorfall handele es sich um eine unpolitische Schlägerei | |
| unter Fußballfans. Doch in der Gruppe, der Christian F. angehörte, befanden | |
| sich auch deutschlandweit aktive rechte Hooligans wie Marcel Kuschela und | |
| Hannes Ostendorf, führende Mitglieder der Hooligangruppierung „Nordsturm | |
| Bremen“. Die Gruppe machte in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von | |
| gewaltsamen Angriffen gegen die antifaschistisch geprägte Bremer | |
| Ultrakultur auf sich aufmerksam. | |
| ## Schleppende Ermittlungen | |
| Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft aus dem vorangegangenen Verfahren | |
| umfangreiches Aktenwissen. Doch mit wem Christian F. beim Bremer Nordderby | |
| unterwegs war, wurde im Prozess nicht erörtert. Überhaupt kamen die | |
| Ermittlungen gegen Christian F. schleppend in Gang: Bereits im November | |
| 2015 musste die Staatsanwaltschaft aus einer Vernehmung von dem Angriff | |
| Christian F.s Kenntnis erlangt haben. Doch Ermittlungen nahm sie erst ein | |
| halbes Jahr später auf, als durch den Verteidiger von Valentin S., Horst | |
| Wesemann, ein Video von dem Vorfall vor Gericht eingebracht wurde. | |
| Der Rechtsanwalt Jan Sürig, der ebenfalls in dem Verfahren als Verteidiger | |
| tätig war, stellte wegen unterbliebener Ermittlungen sogar Anzeige wegen | |
| Strafvereitelung im Amt gegen den handelnden Staatsanwalt. In seinem | |
| Schlussvortrag sprach Sürig Prozessberichten zufolge von „einer | |
| strukturellen Unfähigkeit oder Unwilligkeit, gegen Rechtsextreme zu | |
| ermitteln und vorzugehen“. | |
| ## Schuldfrage umstritten | |
| Obwohl die Polizei bereits vor der Verurteilung die Ultras in einer | |
| Pressekonferenz öffentlichkeitswirksam als Hauptbeschuldigte des Vorfalls | |
| bezeichnet hatte, ist nach wie vor umstritten, welche der Gruppen die | |
| Verantwortung für die Gewalteskalation trägt. Die gewaltsamen Attacken im | |
| Vorfeld der Auseinandersetzung bezeichnete ein Polizeibeamter der | |
| Ermittlungsgruppe „Verdener Straße“ im Prozess als „ein Geben und Nehmen… | |
| Einen Anlass, die Personalien der anwesenden Hooligans festzustellen, sah | |
| die Polizei damals jedoch nicht. | |
| Abgeschlossen ist die juristische Aufarbeitung der Vorfälle des Nordderbys | |
| in Bremen 2015 noch nicht: Nach Angaben des Polizeibeamten werden weitere | |
| Strafverfahren geführt. Ob dabei auch gegen Beteiligte der Hooligangruppe | |
| ermittelt wird, dazu machte die Staatsanwalt gegenüber der taz keine | |
| Angaben. | |
| 2 Dec 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Dominik Koos | |
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