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# taz.de -- Kreativität in Strafprozessen: Das Gericht als Bühne
> Die Aktivist*innen der „Kreativen Prozessführung“ kämpfen für eine
> herrschaftsfreie Gesellschaft. Richter und Staatsanwälte ärgern sich.
Bild: Die Aktivisten nutzen die Gerichtssäle als Bühne für herrschaftskritis…
Mit dem Rücken zum Fenster sitzt ein Richter in Jeans und Fleecehemd auf
einer Holzbank und faltet die Hände vor dem schmalen Kinn. Der Nieselregen
hinterlässt Spuren wie Bindfäden an der Glastür zum Garten der Werkstatt
für Aktionen und Alternativen in Düren-Gürzenich. Eine Staatsanwältin mit
Wuschelkopf und roten Leggins stellt sich zu seiner Linken hinter einen
Tisch. „Zur Verhandlung der Strafsache zum Diebstahl und Containern nach
Paragraf 242 werden die Angeklagten Anna und Arthur in den Saal gebeten“,
ruft der Richter und klopft mit den Fingerknöcheln auf die Tischplatte.
Zwischen dem aufgeschlagenen Strafgesetzbuch, Mandarinenschalen und
Papierstapeln findet seine Hand kaum das abgegriffene Holz der Platte.
Ein Dutzend bunt gekleideter Leute schlendert in den Raum. Einer pfeift,
eine Frau knistert mit einer Papiertüte, ein Barfüßiger jongliert mit
Mandarinen. Die Staatsanwältin kichert, doch der Richter schimpft: „Was
soll der Zirkus?“ Der Tumult wird noch wilder, da gibt der Richter zwei
Justizvollzugsbeamt*innen, einer kleinen Frau mit blau gefärbtem Zopf und
einem Mann mit Strickpulli ein Handzeichen, den Jongleur zu entfernen.
Strampelnd und kreischend lässt der sich über den Teppich schleifen. Die
Staatsanwältin kichert wieder.
Das hier ist eine Übung. Ein Rollenspiel, das Öko-Aktivist*innen darauf
vorbereiten soll, das zu lernen, was einige Amtsgerichte der Bundesrepublik
seit Jahren in den Wahnsinn treibt. Sympathisierende nennen es „kreative
Prozessführung“ – hier üben sich die Neulinge darin.
Erst Ende August hatte sich ein – echter – Richter am Amtsgericht Nienburg
derart von einem kreativen Prozessführer provozieren lassen, dass er in der
Urteilsbegründung eine Naziparallele zog: Der Angeklagte Carl-Philipp
Heldman stehe „in der Unrechtstradition politischer Straßenkämpfer wie der
SA, derer Methoden er sich hier im Kern bedient hat.“
Der Grund, weswegen Heldman eigentlich vor Gericht stand, war dabei
vergleichsweise banal. Er hatte vier Stunden auf dem Dach eines Lastwagens
gesessen, um die Zufahrt zu einem Geflügelhof zu blockieren.
Die Aktivist*innen, die an diesem Wochenende in Düren-Gürzenich
zusammengekommen sind, um den Aufstand im Gericht zu üben, empfinden sich
als Teil einer Bewegung, die sich vor der Justiz selbst ermächtigen und
verteidigen will. Ganz ohne Anwälte. „Die Strafprozessordnung, das sind
unsere Spielregeln“, erklärt der falsche Richter in Düren. Seine erhobenen
Zeigefinger haben die Spielphase unterbrochen – jetzt ist er wieder der
Prozesstrainer, Vollzeitaktivist und Herrschaftskritiker Jörg Bergstedt.
Der hagere Mann, Jahrgang 1964, lebt im hessischen Örtchen Saasen bei
Gießen. Die kleinen blauen Augen blitzen hinter dem schlichten
Metallgestell seiner Brille, wenn er spricht.
In der Dürener Trainingsstätte, die sonst als Anlaufstelle für
Besetzer*innen des nahe gelegenen Hambacher Forsts offen steht, ackern sich
die etwa 15 Lehrlinge ein ganzes Wochenende lang in Theorie und Praxis
durchs Strafrecht. An einer Korkwand kleben und klemmen Flyer vom Klimacamp
im Rheinland und der Antifa, auf einem gelben Schild steht: „Kein Zutritt
für Nazis“.
Das Rezept des Trainings geht so: Erstens die relevanten Paragrafen aus dem
Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung kennen. Zweitens einmal in jede
Rolle schlüpfen, ob Angeklagte, Anwälte oder Publikum, fürs
Selbstbewusstsein im Ernstfall, denn: In der Inszenierung haben alle
Figuren eine Aufgabe. Allein der Part des Richters scheint Bergstedt
vorbehalten. „Ein Richter ist wie Gott“, erklärt er und lacht hämisch.
Das Konzept der Laienverteidigung beruft sich auf Paragraf 138, Absatz 2,
der Strafprozessordnung: „Andere Personen können nur mit Genehmigung des
Gerichts gewählt werden.“ Kurz: Wenn das jeweilige Gericht es zulässt,
dürfen auch sogenannte Wahlverteidiger den Posten eines Rechtsbeistands
einnehmen.
Achtung vor dem Rechtsstaat hat von den Laienverteidiger*innen kaum
jemand. Ziviler Ungehorsam, sagen sie, ist ein legitimes Mittel, sich gegen
die Politik, die Justiz, das System zu wenden. In den Machtstrukturen der
Gesellschaft finden sie sich nicht wieder, beim Kapitalismus wollen sie
nicht mitmachen. Deshalb nehmen die Sympathisant*innen um die
Projektwerkstatt Saasen keine Sozialleistungen an, leben geldfrei, ohne
festen Wohnsitz und fahren schwarz im öffentlichen Nahverkehr. Sie ketten
sich an Zugschienen oder seilen sich von Brücken ab, besetzen Bäume oder
protestieren gegen Gentechnik. Dass einige Aktionen als
Ordnungswidrigkeiten gelten, auf die auch Haftstrafen drohen können, nehmen
sie in Kauf.
## Unbeliebtheit ist ein Erfolg
Sie wollen Sand im Getriebe des Justizapparats sein und so das Leben derer,
die sie ablehnen, so schwer wie möglich machen. Was Bergstedt dafür
vermitteln will, ist eine Mischung aus theatralem Humor und penibelster
Anwendung der Gesetzestexte.
An einem Freitagmorgen im Oktober sitzt der 53-Jährige in der Wohnküche
seines Zuhauses. Er trinkt Pfefferminztee aus dem Garten, seine Beine hat
er über Kreuz geschlagen. Hier, in der Projektwerkstatt in Saasen bei
Gießen, hat das mit der Laienverteidigung vor etwa zehn Jahren angefangen.
In den zwei orangefarbenen Häusern mit dem bunt bemalten Bauwagen im Garten
lebte und arbeitete damals ein ganzes Netzwerk aus Aktiven, von denen sich
viele noch aus der Naturschutzbewegung der 80er Jahre kannten.
Heute wohnt Jörg Bergstedt allein in der Projektwerkstatt, obwohl über 40
Schlafplätze, eine Werkstatt, eine Bibliothek, und Veranstaltungsräume zur
Verfügung stünden. Privaträume gibt es keine, denn „Eigentum verbessert
immer nur die Lebensverhältnisse Einzelner“, sagt er. Wider Willen nutzt
das alles heute nur noch er. Die Leute ließen sich früher oder später alle
auf das System ein, sagt er frustriert. Und dennoch: Auch als einziger
Bewohner der Projektwerkstatt, auch wenn ihm die Ruhe im Haus auf die
Nerven geht, auch wenn er sich eigentlich einen Raum politischer
Aktivitäten wünscht – sein Ideal, herrschafts- und tauschlogikfrei zu
leben, gibt er nicht auf.
Ihre Unbeliebtheit bei der Justiz verbuchen die Laienverteidiger*innen
als Erfolg: In einigen Amtsgerichten sind ihre Taktiken bekannt, Bergstedt
und seine Mitstreiter*innen sind ungern geladene Gäste. Dass der Aufstand
im Gericht die Behörden Geld kostet und die Richter Zeit und Nerven, ist
Teil des Programms. Wer gegen Herrschaft ist, dem bleibt der Staat mit all
seinen Bediensteten der größte Gegner.
Ein Tag im September, in Potsdam. Richterin Reinhild Ahle verdreht die
Augen. Es ist fünf vor elf, als sie die Tür zum Verhandlungssaal 10 öffnet.
Herein bittet sie die Angeklagte. Ihr Name ist Cécile Lecomte. Die kleine
Frau betritt den Saal an Krücken, sieben Unterstützer*innen trotten ihr
hinterher, setzen sich auf die wenigen Klappstühle. Der Himmel vor den
hohen Fenstern ist grau, der Sauerstoff mager.
Die als „Eichhörnchen“ bekannte Aktivistin hatte sich 2008 zum ersten Mal
selbst vor Gericht verteidigt, seit 2010 übernimmt sie das auch für andere.
Verhandelt wird heute eine nächtliche Protestaktion, bei der sie sich von
einer Fußgängerbrücke in der Nähe von Buchholz bei Hamburg abseilte, ein
Transparent mit der Aufschrift „Don’t nuke the climate“ spannte und so
einen Urantransport von Hamburg Richtung Südfrankreich für mehrere Stunden
verzögerte. Es ist der dritte von vier Verhandlungstagen – wegen Verstoßes
gegen die Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung.
## Wie das Eichhörnchen eine Show macht
Lecomte und ihre Verteidigerin Hanna Poddig bauen vor sich auf dem Tisch
mit routinierten Handgriffen ein Instrumentarium auf: Die
Strafprozessordnung, eine graue Mappe mit Unterlagen, eine Flasche Club
Mate und das Maskottchen – ein Plüscheichhörnchen. Die beiden
Aktivistinnen nicken sich zu. Sie sind bereit.
Was folgt, sind vier Stunden Show. Eine Show, die das Publikum schon kennt
und die Richterin über sich ergehen lässt. Die beiden, die sie aufführen,
sind Lecomte und Poddig. Beweisantrag um Beweisantrag legen sie vor. Die
Aktivistinnen verpacken darin ihre Kritik an der Gesellschaft – die Anträge
sind das dramaturgische Mittel, um den Gerichtssaal für Vorträge über ihr
Herzensthema umzufunktionieren: den Widerstand gegen die Atomkraft. Über 18
sind es an diesem Tag. Wenn es darin nicht um formale Details zur
Entlastung der Angeklagten geht, wie den Abstand der Kletterin zu den
Spannungsleitungen, dann geht es um die Geschichte der Uranfabrik in
Narbonne Malvési, das Ziel des Urantransports, gegen den Lecomte
protestiert hatte. Oder um die Risiken für die Umwelt, Sicherheitslücken
bei Transporten, Leukämieraten unter den Arbeitenden in der Fabrik.
Der Gang vor Gericht bedeutet jedes Mal viel Vorbereitung für die
Erwerbslose Lecomte. Was sie eigentlich antreibt in ihrem Kampf gegen die
Justiz? „Gefängnisse sind doch nur Scheinlösungen“, findet sie. „Sie l�…
die gesellschaftlichen Probleme nicht.“ Die Verurteilung zu 500 Euro
Bußgeld will die 35-Jährige nicht hinnehmen. Sie hat Rechtsbeschwerde
eingelegt, will vor das Oberlandesgericht Brandenburg ziehen. Es ist ein
bisschen wie eine Lebensaufgabe: Mit jeder Berufung geht wieder
irgendetwas weiter. Ist ihre Aktion geglückt, kommt sie vor Gericht, ist
sie gescheitert, vielleicht auch. Gewinnt sie einen Prozess, plant sie
schon die nächste Störaktion, verliert sie, geht es eine Instanz höher.
Auch das ist Teil des Prinzips.
Und so fährt – trampt – auch Bergstedt durch das ganze Land, um
Prozesstrainings zu geben, spielt den Richter, blättert, die Brille zieht
er dann nach vorne auf die Nasenspitze, in der kommentierten Version der
Strafprozess Ordnung von Lutz Meyer-Goßner und entwirft Beweisanträge.
Was das soll?
Absolute Laien dazu aufzurufen, sich auf ein monate- bis jahrelanges
Gefecht mit der Justiz einzulassen, ist streitbar. Das Konzept sei für
Einzelne geeignet, nicht aber als universelles Konzept für die
Bewegungslinke, so Henning von Stoltzenberg vom Bundesvorstand des linken
Anwaltsvereins Rote Hilfe. Auch mischt Bergstedt in Strafprozessen mit, die
laut Verein nicht den Kriterien eines politischen Verfahrens entsprechen.
So verteidigt er den Bankräuber und Bundessprecher der der
Interessenvertretung der Inhaftierten, Pit Scherzl. „Wenn jemand gegen den
Staat ist, unterstütze ich ihn“, erklärt Bergstedt. „Auch wenn ich ihm
danach sagen muss, dass er ein Arschloch ist.“ Da ziehen viele Linke engere
Grenzen in der Kooperation.
## Der Verteidiger ist nicht nett
Bergstedt verteidigt nicht aus Nettigkeit. Sondern dann, wenn die Sache
einem seiner Kämpfe dient. Noch am Tag, bevor das Prozesstraining in Düren
beginnt, verteidigt er den stadtbekannten Schwarzfahrer Manfred Bartl in
Mainz. Es ist Richter Martin Pirrons erste Begegnung mit Bergstedt. Der
grauhaarige, strenge Mann in schwarzer Robe will an diesem Donnerstag die
Sache schnell hinter sich bringen. Doch schon als er die Hauptverhandlung
eröffnet, legt das Publikum los: Ein Raunen geht durch die Reihen.
„Lauter!“, ruft aus der zweiten Reihe ein bärtiger Mann mit Baskenmütze,
„Ich verstehe Sie gar nicht.“ Der Richter lässt sich nicht einschüchtern.
„Dann nehmen Sie erst einmal Ihre Kopfbedeckung ab“, versucht er zu
kontern. Das Publikum lacht.
Der Laienverteidiger nimmt die Zeugen aufs Korn. In der Mitte des Raumes
tänzelt er um einen der breitschultrigen Kontrolleure herum, stellt die
Szene einer Fahrscheinkontrolle nach. Hatte der Kontrolleur Manfred Bartl
in den Bus einsteigen sehen? Hat er das gelbe Schild an dessen Brust
gesehen, auf dem „7,5 Jahre Schwarzfahren für Gerechtigkeit“ zu lesen war?
Nach der zweiten Zeugenbefragung weist Bergstedt den Richter auf den
korrekten Ablauf der Hauptverhandlung in der Strafprozessordnung hin –
dahinter steckt die Taktik, Verfahrensfehler im Protokoll erscheinen zu
lassen. Ob er wisse, dass der Angeklagte nach jeder Zeugenvernehmung
befragt werden müsse, dass der das Recht habe, sich zu äußern? Tatsächlich
hatte Richter Pirron das nach dem ersten Zeugen nicht getan. Die
Gesichtszüge des Richters verhärten sich. „Na, dann weiß er das eben
jetzt“, sagt er.
Wenn Bergstedt so richtig in Fahrt kommt, schiebt er im Wechsel einen
ausgestreckten Arm nach vorne und zieht den anderen vor die Brust. Seine
Stimme schnellt dann in die Höhe, seine Aufmerksamkeit gilt dem Publikum.
Das ist derweil damit beschäftigt, lautstark über die Abstände zwischen den
Bushaltestellen in Mainz zu diskutieren. Wenn Richter Pirron Ruhe fordert,
freuen sie sich wie über ein Lob. Es ist wie im Improvisationstheater. Alle
wissen, dass sie Teil der Unterhaltung sind, aber niemand kennt den
Schlussakt.
## So gelingt der Hausfriedensbruch
Die Oktobersonne schickt ein paar warme Sonnenstrahlen durch die Fenster
des dunkel getäfelten Saales. Vor den blauen Samtvorhängen tanzen
Staubkörner im Licht. Es ist 14.55 Uhr, Richter Pirron erhebt sich, um das
Urteil zu verlesen. Er habe selten ein Plädoyer gehört, dass so neben der
Sache war, wie das dieses Rechtsbeistands, sagt er. Bergstedt hatte auf
Paragraf 265a verwiesen, nach dem nur die Erschleichung einer Beförderung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln strafbar sei. Wegen Bartls gelbem Schild
aber handle es sich hier nicht um eine Erschleichung. Der Richter bleibt
hart. Sein Urteil: 600Euro Bußgeld für den notorischen Schwarzfahrer Bartl.
Empörung im Publikum, der Staatsanwalt blättert desinteressiert in seinen
Unterlagen.
Für Jörg Bergstedt ist das Mainzer Verfahren nur ein weiterer Baustein
eines langwierigen Kampfes. Das Urteil für Manfred Bartl ist dabei
zweitrangig. Er gluckst vergnügt, als die Zuschauer*innen ihn nach
Verhandlungsende umringen, um sich mit ihm über Richter Pirron auszulassen.
Den Augenblick nutzt er, um für das anstehende Prozesstraining zu werben.
In Düren wird er einem Teilnehmer zwei Tage später erklären, wie man am
besten einen Hausfriedensbruch plant. „Es ist ganz leicht. Du musst bloß in
der Nacht vorher das Objekt mit einem Schild ausstatten, auf dem 'Betreten
auf eigene Gefahr’ steht“. Der Profisaboteur gibt seine besten Tricks
weiter, als verstehe er es als seinen Lehrauftrag. „Betreten darfst du dann
nämlich.“ Das meint zumindest Jörg Bergstedt.
10 Nov 2017
## AUTOREN
Antonia Groß
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