| # taz.de -- Niedersachsens LKA bleibt heimlich: Schweigende Sheriffs | |
| > Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen das | |
| > Landeskriminalamt abgewiesen. Die Polizei darf Auskünfte weiterhin ohne | |
| > Begründung verweigern. | |
| Bild: Was er so tippt, werden wir nie erfahren, weil … is' halt so | |
| Hannover taz | Als „Atomkraftgegnerin und Friedensaktivistin“ stellt der | |
| berichterstattende Richter die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht in | |
| Hannover vor. Hanna Poddig hat sich selbst vor ein paar Jahren [1][als | |
| „Vollzeitaktivistin“ bezeichnet], was in vielen Medien dankbar aufgegriffen | |
| wurde. Bekannt wurde sie auch dadurch, dass sie es vorzog, die Geldstrafen, | |
| die sie für das Anketten an Bahngleisen erhalten hatte, tatsächlich in Haft | |
| abzusitzen. Außerdem machte sie Werbung fürs Containern, schrieb Bücher, | |
| tourte durch Talkshows und [2][besetzte den Flensburger Bahnhofswald]. | |
| Vor Gericht findet sie sich deshalb öfter mal wieder, mal auf der einen, | |
| mal auf der anderen Seite. Dieses Mal verklagte sie das Landeskriminalamt | |
| Niedersachsen. Das hatte nämlich in ihren Augen ihr Auskunftsersuchen | |
| unzureichend beantwortet. Das ist nun ein beliebtes Spiel, nicht nur | |
| zwischen linken Aktivisten und dem Verfassungsschutz: Grundsätzlich hat | |
| jede*r Bürger*in das Recht zu erfahren, was Ämter über ihn oder sie | |
| gespeichert haben. | |
| Aber natürlich haben vor allem Verfassungsschutz und Polizei ein Interesse | |
| daran, sich nicht zu sehr in die Karten gucken zu lassen: was sie wissen | |
| und vor allem – woher. Das Tauziehen darum, welche Auskünfte erteilt werden | |
| müssen und welche verweigert werden dürfen, beschäftigt Verwaltungsgerichte | |
| immer wieder aufs Neue. | |
| Auch Hanna Poddig hat bei etlichen Stellen Auskunftsersuchen erstellt – | |
| aber keine hat so wortkarg geantwortet wie das LKA Niedersachsen. Zwar | |
| rückte die Behörde einige Daten raus, schwärzte die Akten an vielen anderen | |
| Stellen aber auch großzügig – und zwar ohne dies im Bescheid wirklich zu | |
| begründen. Da stand nur ein Satz mit dem pauschalen Hinweis auf eine der im | |
| Niedersächsischen Datenschutzgesetz definierten Ausnahmen. Demnach ist die | |
| Behörde nicht zur Auskunft verpflichtet, wenn sonst die öffentliche | |
| Sicherheit oder das Wohl des Landes gefährdet wäre. | |
| Das, so viel ließ auch die vorsitzende Richterin Andrea Reccius | |
| durchblicken, sei in der Tat ein bisschen arg knapp ausgefallen. Strittig | |
| war am Mittwoch in Hannover allerdings noch, was denn nun daraus folgt. | |
| Poddigs Rechtsanwältin Anna Luczak hätte es gern gesehen, wenn das | |
| Verwaltungsgericht hier ein paar Pflöcke eingeschlagen und die Behörde | |
| gezwungen hätte, im Bescheid zumindest zusammenfassende, abstrakte | |
| Begründungen anzugeben. | |
| Also zum Beispiel etwas wie „hier sind schutzwürdige Daten Dritter berührt�… | |
| oder „hier geht es um den Informationsaustausch mit anderen Behörden“. | |
| Andere Länder, wie etwa Berlin, würden das doch auch hinkriegen, selbst der | |
| Verfassungsschutz begründe häufig ausführlicher, so Luczak. | |
| ## Befremdliches Schweigen | |
| Sie findet die Schweigsamkeit des LKA in diesem Fall vor allem deshalb | |
| befremdlich, weil ihre Mandantin ja in der Regel – so geht es zumindest aus | |
| den ungeschwärzten Teilen der Akten hervor – bei öffentlichen, | |
| publikumswirksamen Aktionen beobachtet wurde. Worin besteht also das | |
| Geheimhaltungsinteresse, wenn sich die Hälfte der Informationen ohnehin aus | |
| Pressefotos zusammen puzzeln lassen? | |
| Das LKA argumentiert dagegen, es könne hier nicht einfach Zusammenfassungen | |
| liefern, weil die ja auch Rückschlüsse auf die verweigerten Auskünfte | |
| zulassen würden. Und das Verwaltungsgericht Hannover scheut sich, der | |
| Polizei umfangreichere Pflichten aufzuerlegen. Ein solcher Anspruch ließe | |
| sich aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht ablesen, meint die Richterin. | |
| Und sei im Übrigen nur schwer umsetzbar und vollstreckbar. | |
| ## Gericht kennt die Akten selbst nicht | |
| Immerhin, sagt die Vorsitzende, gebe es ja ein gesichertes Verfahren, um | |
| die Rechte der Klägerin zu wahren, wie es auch in diesem Fall Anwendung | |
| gefunden habe. Auf Poddigs Antrag hin hatte sich nämlich schon das | |
| Oberverwaltungsgericht im sogenannten In-Camera-Verfahren mit den Akten | |
| befasst. Dabei werden die ungeschwärzten Akten einem Fachsenat vorgelegt, | |
| der darüber zu urteilen hat, ob die Geheimhaltung hinreichend begründet | |
| ist. | |
| „In Camera“ heißt das Verfahren, weil die Informationen die zuständige | |
| Kammer nicht verlassen dürfen – anders als bei sonstigen Prozessakten | |
| erhalten die Verfahrensbeteiligten und ihre Anwälte keinen Einblick. Auch | |
| das Verwaltungsgericht Hannover weiß also nicht, was in den Akten steht, | |
| über die es hier entscheidet. | |
| 14 Jul 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.youtube.com/watch?v=O5bKM9i8rZk | |
| [2] /Flensburger-Baumbesetzerinnen-bleiben/!5753150 | |
| ## AUTOREN | |
| Nadine Conti | |
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