| # taz.de -- Medizin-Numerus-Clausus vorm BVerfG: Ohne 1,0 kein guter Arzt? | |
| > Wird der „Numerus clausus“ für Medizin gekippt? Das | |
| > Bundesverfassungsgericht prüft die Vergabe von Studienplätzen. | |
| Bild: Hatte dieser Arzt wohl ein 1,0-Abi? | |
| Freiburg taz | Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn fast nur | |
| Einser-Abiturienten Medizin studieren können? Darüber verhandelte jetzt das | |
| Bundesverfassungsgericht und stellte die so genannten „Numerus | |
| clausus“-Regeln auf den Prüfstand. | |
| Im begehrten Studienfach Medizin kommen derzeit 62.000 Bewerber auf knapp | |
| 11.000 Studienplätze. Derzeit werden 40 Prozent der Medizin-Studienplätze | |
| von der Stiftung für Hochschulzulassung zentral vergeben – je 20 Prozent | |
| nach der Abinote und 20 Prozent nach der Wartezeit. Wer hier einen | |
| Studienplatz ergattern will, muss eine Abinote von 1,0 bis 1,2 vorweisen. | |
| Die Wartezeit beträgt inzwischen 14 bis 15 Semester – länger als die | |
| Regelstudienzeit von 12 Semestern. Bei den übrigen 60 Prozent der | |
| Studienplätze legen die Unis die Kriterien fest. Allerdings spielt auch | |
| hier oft die Abinote die zentrale Rolle. | |
| Einer der Kläger ist ein 26-Jähriger, der 2010 in Hamburg Abitur machte. | |
| Mit seinem Notenschnitt von 2,6 kann er nur über die Wartezeit zum Zuge | |
| kommen. In der Zwischenzeit hat er eine Ausbildung zum Rettungssanitäter | |
| absolviert. 2014 klagte er gegen die Stiftung für Hochschulzulassung, weil | |
| ihm alles zu lange dauerte. Das zuständige Verwaltungsgericht in | |
| Gelsenkirchen teilte seine Kritik. Es hält das derzeitige Verteilungssystem | |
| für verfassungswidrig, weil es die Abiturnote überbewerte. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hatte sich 1972 schon einmal mit dem Problem | |
| beschäftigt. Damaliges Ergebnis: Eine Beschränkung der Studienplätze | |
| (Numerus clausus) muss gesetzlich geregelt werden, weil sie ins Grundrecht | |
| auf freie Wahl der Berufsausbildung eingreift. Kein Bewerber mit | |
| Studienberechtigung darf dauerhaft von seinem Wunschfach ausgeschlossen | |
| werden. | |
| ## Obergrenze für Wartezeiten | |
| Die Sachverständige Martina Kadmon, Medizinprofessorin aus Augsburg, | |
| schätzt die Bedeutung der Schulnoten differenziert ein: „Die Abiturnote | |
| kann den Studienerfolg gut vorhersagen, vor allem in den theoretischen | |
| Fächern, weniger im klinischen Teil. Sie kann aber nicht vorhersagen, ob | |
| jemand später ein guter Arzt wird.“ | |
| Isabel Molwitz von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden kritisiert | |
| die hohe Bedeutung der Abinote. „Wer Medizin studieren will, wählt heute | |
| die Fächer in der Oberstufe nur noch mit Blick auf die Note aus. Man nimmt | |
| dann lieber Musik als eine Naturwissenschaft, obwohl das für Mediziner | |
| nicht sinnvoll ist.“ | |
| Der Vertreter des Medizinischen Fakultätentags forderte, die Wartezeit als | |
| Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen ganz aufzugeben. Wer erst nach | |
| Jahren mit dem Studium beginne, habe durchschnittlich weniger Erfolg und | |
| gebe häufig das Studium wieder auf. | |
| Die Richter scheinen die Abiturnote als Kriterium nicht in Frage zu | |
| stellen. Außerdem erwägen sie, eine Obergrenze für Wartezeiten einzuführen. | |
| Den Hochschulen muss der Gesetzgeber künftig wohl mehr Vorgaben für ihr | |
| Zulassungsverfahren machen. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. | |
| 5 Oct 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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