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# taz.de -- Die was bewegt haben (III): Genug von der Warterei
> Die Abinote bestimmt in Deutschland oft, wer Arzt werden kann. Lukas
> Jäger klagte mit Erfolg gegen den Numerus Clausus fürs Medizinstudium.
Bild: Erfolgreich in Karlsruhe: Lukas Jäger, Kläger in Sachen NC, vor der Urt…
Hamburg taz | Man kann sich Lukas Jäger gut als Arzt im weißen Kittel
vorstellen: groß, volle dunkle Haare, schwarze Hornbrille, gepflegter
Vollbart, sympathisch-souveräne Ausstrahlung. Doch er ist nur
Medizinstudent im ersten Semester – obwohl er schon 26 Jahre alt ist.
Bundesweit bekannt wurde er als Kläger gegen den Numerus clausus bei der
Vergabe der Medizinstudienplätze. In seinem Fall entschied das
Bundesverfassungsgericht im Dezember, dass die Regeln in zahlreichen
Details geändert werden müssen.
Jäger kommt aus Hamburg, wo er 2010 auch sein Abitur gemacht hat. Mit einem
Notenschnitt von 2,6 hatte er aber wenig Chancen, schnell einen
Studienplatz zu bekommen. So setzte er ganz auf die Wartezeit. Nach vier
Jahren klagte er zudem beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil ihm
alles zu lange dauerte.
Das VG Gelsenkirchen war auch der eigentliche Motor des Karlsruher
Verfahrens. Ab 2012 legte es in Karlsruhe immer wieder neue Fälle zur
Prüfung vor. Stets mit der gleichen Begründung: Die Abiturnote ist zu
dominant. Es ist unzumutbar, dass jemand länger auf den Studienplatz warten
muss, als das Studium dauert. Dass Karlsruhe letztlich über den Fall von
Lukas Jäger entschied, war Zufall. Sein Anwalt sagte in Karlsruhe nur: „Ich
schließe mich den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an.“
## Studienplatz nach sieben Jahren
Tatsächlich hatte Jäger, als das Urteil verkündet wurde, schon einen
Studienplatz in Marburg erhalten, nach sieben Jahren Wartezeit. Karlsruhe
zog das Verfahren trotzdem durch. Jäger kam auch zur Urteilsverkündung und
gab Interviews als stolzer Gewinner.
Eine der Änderungen, die Karlsruhe forderte, ist jedoch eher eine
Misstrauenserklärung gegen Leute wie ihn. Künftig sollen Studienplätze
maximal nach vier Jahren Wartezeit vergeben werden – sonst hätten die
Bewerber das Lernen verlernt.
Jäger nimmt das aber nicht persönlich. „Ich habe die Zwischenzeit ja
sinnvoll genutzt.“ In Marburg machte er eine Ausbildung zum
Rettungsassistenten und arbeitete dann auch in diesem Beruf. Wenn er einmal
Arzt ist, wird er davon sicher profitieren.
1 Jan 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Medizin
Numerus Clausus
Studium
Bundesverfassungsgericht
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Lesestück Meinung und Analyse
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