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# taz.de -- Urteil zu sogenannten Gefährdern: Abschiebung ist verfassungsgemä…
> Ausländer dürfen abgeschoben werden, auch wenn sie keine Straftat
> begangen oder vorbereitet haben. Das entschied das
> Bundesverfassungsgericht.
Bild: Karlsruher Urteil: Wen deutsche Behörden für gefährlich halten, darf a…
Karlsruhe rtr | Ausländer, von denen nach Einschätzung der
Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht, dürfen abgeschoben werden.
Auch wenn die sogenannten Gefährder noch keine konkrete Straftat begangen
oder vorbereitet hätten, sei die beschleunigte Abschiebung
verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Begriff
Gefährder sei ausreichend bestimmt, heißt es in der Begründung des am
Donnerstag veröffentlichten einstimmigen Beschlusses. (AZ: 2 BvR 1487/17)
Bereits im April 2017 hatte das Verfassungsgericht die Abschiebung zweier
islamistischer Gefährder aus Göttingen gebilligt, allerdings ohne
Begründung. In dem aktuellen Beschluss setzt sich das Verfassungsgericht
erstmals ausführlich mit den Abschieberegelungen auseinander.
Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen 37 Jahre alten Algerier, der
2003 nach Deutschland einreiste und inzwischen zwei in Deutschland geborene
Kinder hat. 2017 stuften ihn die Sicherheitsbehörden als Gefährder ein und
der Innensenator von Bremen ordnete seine Abschiebung nach Algerien an. Der
Algerier hatte unter anderem den Anschlag auf einen Berliner
Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gerechtfertigt und sich zur
Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt.
Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Mai seine Abschiebung. Allerdings
wurden diplomatische Zusicherungen Algeriens verlangt, dass dem Mann keine
Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die dagegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde des Mannes blieb erfolglos.
27 Jul 2017
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