# taz.de -- Urteil zu sogenannten Gefährdern: Abschiebung ist verfassungsgemä… | |
> Ausländer dürfen abgeschoben werden, auch wenn sie keine Straftat | |
> begangen oder vorbereitet haben. Das entschied das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Karlsruher Urteil: Wen deutsche Behörden für gefährlich halten, darf a… | |
Karlsruhe rtr | Ausländer, von denen nach Einschätzung der | |
Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht, dürfen abgeschoben werden. | |
Auch wenn die sogenannten Gefährder noch keine konkrete Straftat begangen | |
oder vorbereitet hätten, sei die beschleunigte Abschiebung | |
verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Begriff | |
Gefährder sei ausreichend bestimmt, heißt es in der Begründung des am | |
Donnerstag veröffentlichten einstimmigen Beschlusses. (AZ: 2 BvR 1487/17) | |
Bereits im April 2017 hatte das Verfassungsgericht die Abschiebung zweier | |
islamistischer Gefährder aus Göttingen gebilligt, allerdings ohne | |
Begründung. In dem aktuellen Beschluss setzt sich das Verfassungsgericht | |
erstmals ausführlich mit den Abschieberegelungen auseinander. | |
Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen 37 Jahre alten Algerier, der | |
2003 nach Deutschland einreiste und inzwischen zwei in Deutschland geborene | |
Kinder hat. 2017 stuften ihn die Sicherheitsbehörden als Gefährder ein und | |
der Innensenator von Bremen ordnete seine Abschiebung nach Algerien an. Der | |
Algerier hatte unter anderem den Anschlag auf einen Berliner | |
Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gerechtfertigt und sich zur | |
Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt. | |
Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Mai seine Abschiebung. Allerdings | |
wurden diplomatische Zusicherungen Algeriens verlangt, dass dem Mann keine | |
Folter oder unmenschliche Behandlung drohe. Die dagegen gerichtete | |
Verfassungsbeschwerde des Mannes blieb erfolglos. | |
27 Jul 2017 | |
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