| # taz.de -- Abschiebung von Gefährdern: „Beachtliches Risiko“ genügt | |
| > Das Bundesverwaltungsgericht hat geklärt, wann gewaltbereite Islamisten | |
| > Deutschland verlassen müssen. Die Richter hängen die Latte niedrig. | |
| Bild: Die Absicht genügt: Auch ohne Anschlagsvorbereitungen dürfen Islamisten… | |
| Freiburg taz | Islamistische Gefährder können relativ einfach abgeschoben | |
| werden. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Bundesverwaltungsgericht | |
| (BVerwG) jetzt veröffentlichte. | |
| Vergangene Woche entschied das BVerwG, dass zwei Göttinger Islamisten – ein | |
| Algerier und ein Nigerianer – sofort abgeschoben werden können, weil von | |
| ihnen eine „terroristische Gefahr“ ausgeht. Niedersachsens Innenminister | |
| Boris Pistorius (SPD) hatte die Abschiebung Mitte Februar angeordnet. Er | |
| ist der erste Innenminister, der das 2004 eingeführte Instrument der | |
| „Abschiebungsanordnung“ offensiv nutzt. Paragraf 58a des | |
| Aufenthaltsgesetzes erlaubt bei einer „besonderen Gefahr“ für die innere | |
| Sicherheit oder einer „terroristischen Gefahr“ eine sofortige Abschiebung, | |
| auch wenn eigentlich ein Aufenthaltsrecht besteht. | |
| Die Leipziger Richter definierten nun, was unter einer „terroristischen | |
| Gefahr“ zu verstehen ist. Hierfür genüge es, wenn aufgrund „tatsächlicher | |
| Anhaltspunkte“ ein „beachtliches Risiko“ dafür vorliege, dass der Auslä… | |
| einen terroristischen Anschlag verübt. Die befürchtete Entwicklung müsse | |
| nicht wahrscheinlicher sein als ihr Ausbleiben. | |
| Damit sind die Anforderungen an eine „Gefahr“ deutlich niedriger als im | |
| klassischen Polizeirecht. Die Richter rechtfertigen dies damit, dass sich | |
| ein Terroranschlag „ohne großen Vorbereitungsaufwand und mit allgemein | |
| verfügbaren Mitteln jederzeit und überall verwirklichen“ lasse. | |
| So könne ein Gefährder sofort abgeschoben werden, wenn er „fest | |
| entschlossen sei“, in Deutschland einen Anschlag „mit niedrigem | |
| Vorbereitungsaufwand“ zu begehen. Es sei weder erforderlich, dass er mit | |
| Vorbereitungshandlungen begonnen habe, noch dass er eine konkrete | |
| Vorstellung von Ort, Zeit, Tatmittel und Ziel des Anschlags habe. | |
| Möglich sei aber auch die Abschiebung eines gewaltbereiten und „auf | |
| Identitätssuche befindlichen“ Ausländers, der sich in besonderem Maß mit | |
| radikal-extremistischem Islamismus identifiziert und sich mit | |
| Gleichgesinnten regelmäßig austauscht. | |
| Einschränkend betonten die Leipziger Richter jedoch, dass stets eine | |
| „umfassende Würdigung“ der Persönlichkeit des Ausländers erforderlich is… | |
| Die terroristische Gefahr müsse auch von ihm persönlich ausgehen. Bloße | |
| Mitläufer können so also nicht abgeschoben werden. Außerdem soll die | |
| Gefahrprognose voll gerichtlich überprüfbar sein. | |
| Angst vor Folter in Algerien | |
| Im konkreten Fall des 27-jährigen Algeriers hielt das BVerwG die | |
| Abschiebungsanordnung für rechtmäßig. Der Göttinger sei der | |
| radikal-islamistischen Szene zuzurechnen. Er habe Kontakt zu einer | |
| salafistischen Gruppe mit dschihadistischer Tendenz. Er sympathisiere mit | |
| dem IS, sei gewaltbereit und habe mehrfach (im privaten Bereich) | |
| Gewalttaten mit Waffen angedroht. | |
| Die Abschiebung nach Algerien sei verhältnismäßig, obwohl der Mann in | |
| Deutschland geboren und aufgewachsen ist und sein „Heimatland“ nur von | |
| Besuchen kennt. Er habe aber angekündigt, nicht in Deutschland bleiben zu | |
| wollen, sondern in den nächsten fünf Jahren nach Algerien oder ein anderes | |
| „islamisches Gebiet“ zu ziehen. Gegen die Abschiebung hatte der Mann | |
| geklagt, weil er fürchtet, als Islamist in Algerien gefoltert zu werden. | |
| Die Richter hielten die Gefahr zwar für „gering“. Als Bedingung für die | |
| Abschiebung forderten sie aber dennoch eine Zusicherung der algerischen | |
| Regierung, dass der Mann nicht gefoltert wird. Dies könnte die Abschiebung, | |
| die Minister Pistorius „bis Ostern“ angekündigt hatte, noch verzögern. | |
| Das Urteil zu dem nigerianischen Islamisten ist noch nicht veröffentlicht. | |
| Doch auch in seinem Fall hielt das BVerwG die Abschiebung für rechtmäßig. | |
| Unterdessen hat der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) angekündigt, | |
| dass er nun ebenfalls zwei Islamisten auf diesem Weg abschieben will, einen | |
| Russen und einen weiteren Algerier. Ähnliche Ankündigungen aus anderen | |
| Bundesländern dürften bald folgen. | |
| 26 Mar 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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