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# taz.de -- Faktencheck zur Öffnung der Ehe: Ehe für alle statt Ehe light
> Gleichgeschlechtliche Beziehungen sollen heterosexuellen gleichgestellt
> werden. Jetzt auch mit dem Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.
Bild: Da liegen zwar drei Ringe, Poly-Ehen sind aber (noch) verboten
Die Ehe für alle soll kommen. Was steckt eigentlich dahinter? Was könnte
sich ändern? Der Faktencheck:
Institut Ehe: Ursprünglich war die Ehe als Verbindung zwischen Frau und
Mann vorgesehen. Seit dem Jahr 2001 können sich homosexuelle Paare
„verpartnern“ und sind damit weitgehend heterosexuellen Ehepaaren
gleichgestellt. Die sogenannte Homo-Ehe wird daher vielfach auch als „Ehe
light“ bezeichnet.
Name: Aus den Bezeichnungen Homo-Ehe, „Ehe light“ oder Eingetragene
Partnerschaft soll die „Ehe für alle“ werden. Dadurch wird die Ehe
entbiologisiert: Sie gilt für alle Geschlechter.
Rechte und Pflichten: Die Ehe für alle soll für absolute Gleichstellung
aller Eheleute sorgen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Damit
erhalten beide Eheleute dieselben Rechte und Pflichten. Zu den Rechten
gehört beispielsweise die Familienversicherung einer Eheperson bei der
Krankenversicherung der anderen Eheperson. Zu den Pflichten zählt die
finanzielle Absicherung. Das heißt, im Falle von längerer Arbeitslosigkeit
einer Eheperson muss die andere finanziell für sie aufkommen.
Steuerrecht: Steuerlich werden Homo-Paare in Eingetragenen Partnerschaften
bereits genauso veranlagt wie Hetero-Ehepaare, inklusive des umstrittenen
Ehegattensplittings. Hier dürfte sich nichts ändern.
Erbrecht: Auch hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren weitgehend
gleichgestellt.
Rentenanspruch: Stirbt ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin, haben
homosexuelle Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
Adoptionsrecht: Hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren noch nicht
gleichgestellt. So dürfen Homo-PartnerInnen seit 2013 zwar das Kind oder
Adoptivkind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Die gemeinsame
Adoption eines Kindes ist nach wie vor nicht möglich.
Scheidung: Hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer Scheidung bei
Hetero-Paaren: Ein nachehelicher Unterhalt ist dann zu zahlen, wenn eine
Eheperson beispielsweise wegen der Kinderbetreuung den Job aufgegeben hat.
Ebenso müssen dann gegebenenfalls Rentenpunkte übertragen werden.
Polyamorie: Die Ehe für alle ist nicht die „Ehe mit allen“, wie
SPD-Kanzlerkandidat einmal ungeschickterweise sagte. Wer jetzt glaubt, die
Ehe für alle öffne Vielehen (so wie jüngst die Dreierehe in Kolumbien) oder
anderen polyamorösen Beziehungen die gesetzlichen Tore, wird enttäuscht.
28 Jun 2017
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
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