| # taz.de -- Asta Bremen versus Jörg Baberowski: Baberowski im rechten Licht | |
| > Laut Landgericht Köln darf der Bremer Asta den Historiker Jörg Baberowski | |
| > „rechtsradikal“ nennen, nicht aber „rassistisch“. Auch verkürzte Zit… | |
| > seien nicht okay. | |
| Bild: Ist laut Bremer Asta „rechtsradikal“: der Historiker Jörg Baberowski | |
| BREMEN taz | Der Asta der Uni Bremen darf den Berliner Historiker Jörg | |
| Baberowski als „rechtsradikal“ bezeichnen. So lautet ein Urteil des | |
| Landgerichts Köln. Aber: Die Studierenden dürfen Baberowski weder | |
| „rassistisch“ nennen noch behaupten, er verbreite etwa | |
| „gewaltverherrlichende Thesen“. Zitate, die eine entsprechende Gesinnung | |
| des Wissenschaftlers belegen sollten, darf der Asta nicht verkürzt und ohne | |
| Kontext wiedergeben. | |
| Geklagt hatte der Historiker wegen einer Veröffentlichung des Asta | |
| anlässlich eines geplanten Vortrags von ihm an der Uni Bremen im Oktober. | |
| Die Studierenden riefen zu Protest gegen die Veranstaltung auf, die von der | |
| [1][Konrad-Adenauer-Stiftung und dem RCDS, der Studentenvereinigung der | |
| CDU, organisiert wurde]. Sie wurde daraufhin in das Büro der Stiftung | |
| verlegt. Im November hatte das Gericht bereits mit einer einstweiligen | |
| Verfügung Äußerungen der Studierenden verboten, der Asta hatte Widerspruch | |
| eingelegt. | |
| ## Steile Thesen | |
| Baberowski lehrt an der Humbold-Universität in Berlin und tritt seit Jahren | |
| mit steilen Thesen an die Öffentlichkeit, etwa über die Mitglieder des | |
| „NSU“. Die, so sagte er dem Spiegel 2014, solle man nicht als „rechte“ | |
| Terroristen bezeichnen, sondern sie seien „schlicht eine Mörderbande“. | |
| Im September 2015, zur Hochzeit der Flüchtlingskrise, schrieb er in einem | |
| Gastbeitrag in der FAZ unter anderem, Deutschland gebe „seine nationale | |
| Souveränität auf und überlässt es illegalen Einwanderern, darüber zu | |
| entscheiden, wer kommen und wer bleiben darf“. Zu seinen Forschungen über | |
| die Gewaltherrschaft Stalins erklärte er 2014 dem Spiegel, Hitler sei „kein | |
| Psychopath“ gewesen, Stalin hingegen schon. Aussagen, für die er seit | |
| Jahren in der Kritik steht. | |
| Miriam Müller, Sprecherin des Landgerichts, erklärte zu dem aktuellen | |
| Urteil (Aktenzeichen 28 O 324/16): „Man hat Anspruch darauf, korrekt | |
| zitiert zu werden.“ Gleichzeitig könne man nicht pauschal sagen, Baberowski | |
| dürfe nun offiziell als „rechtsradikal“ bezeichnet werden: „Streng | |
| prozessual gilt das nur in diesem Kontext“ – also zwischen dem Asta und | |
| Baberowski. | |
| ## Baberowski muss „Kritik dulden“ | |
| Das Urteil bezog sich auf mehrere Zitate der Studierenden. Unter anderem | |
| ging es um eine Aussage Baberowskis über den Krieg gegen Terroristen: „Wenn | |
| man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen und | |
| Menschen aufzuhängen […], wie es die Terroristen tun, […] wird man eine | |
| solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.“ Nicht zitiert worden war vom | |
| Asta ein weiterer Satz, in dem Baberowski erklärte, dass man, wenn man | |
| einen Krieg nicht gewinnen könne, die Finger davon lassen solle. | |
| Die Richter halten diese und eine weitere Stelle in der | |
| Asta-Veröffentlichung für Falschzitate. Gleichwohl müsse Baberowski | |
| deutliche Kritik dulden, weil er sich „dafür entschieden hat, sich in der | |
| Öffentlichkeit nicht wohlabgewogen und zurückhaltend, sondern in einer | |
| Weise zu äußern, die überwiegend, auch von eher konservativen Medien wie | |
| der FAZ, als provokant wahrgenommen wird“. | |
| Anders verhält es sich mit einer Aussage Baberowskis über die Integration | |
| von Geflüchteten, die er als „Unterbrechung des deutschen | |
| Überlieferungszusammenhanges und folglich als Bedrohung für den sozialen | |
| Kitt“ bezeichnete. Laut Gericht könne das so verstanden werden, dass er | |
| „die Integration von Flüchtlingen als Bedrohung für Deutschland ansieht.“ | |
| Insofern dürfe der Asta seine Bewertung darauf stützen, Baberowksi sei | |
| „rechtsradikal“ – ob das nun stimme oder nicht. | |
| ## Freiheit der Wissenschaft | |
| Baberowskis Anwalt, Sebastian Gorski, erklärte der taz: „Für uns ist das | |
| Urteil im Wesentlichen erfreulich.“ Es sei „ein annäherndes Totalverbot der | |
| angegriffenen Aussagen“. Ein Wissenschaftler müsse die Freiheit genießen, | |
| Thesen zu entwickeln und sich öffentlich zu äußern. „Das darf nicht dazu | |
| führen, dass man derart attackiert und in eine Ecke gestellt wird, die mit | |
| der eigentlichen Weltanschauung des Betroffenen nichts zu tun hat.“ | |
| Es sei „völlig abwegig“, so Gorski, dass er in irgendeiner Form eine | |
| rassistische Gesinnung verfolgt. „Genauso falsch ist es, dass er | |
| rechtsradikale Positionen vertritt.“ | |
| Bis Redaktionsschluss gab es von Seiten des Astas keine Stellungnahme. | |
| Beide Seiten können noch in Berufung gehen. | |
| 24 Mar 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Jean-Philipp Baeck | |
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