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# taz.de -- Urteil zu Flüchtlingsstatus in Deutschland: Wehrpflichtigen Syrern…
> In Syrien würden sie wohl als Systemgegner verfolgt, so das
> Verwaltungsgericht in Aachen. Männern im wehrpflichtigen Alter gebührt
> ein Flüchtlingsstatus.
Bild: Wehrpflichtige Syrer, die aus Deutschland abgeschoben werden, würden in …
Aachen epd | Syrischen Männern im wehrpflichtigen Alter steht nach Ansicht
des Verwaltungsgerichts Aachen in Deutschland der [1][volle
Flüchtlingsstatus] zu. Es sei wahrscheinlich, dass sie von den syrischen
Sicherheitskräften wegen Wehrdienstentziehung als Regimegegner angesehen
und verfolgt werden, erklärte das Gericht in mehreren am Dienstag
veröffentlichten Urteilen (AZ: 9 K 2245/15.A u.a.).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Klägern nur den
sogenannten subsidiären Schutzstatus vor den Gefahren des Bürgerkriegs
zuerkannt. Der Gericht verpflichtete nun die Bundesrepublik Deutschland,
den Syrern den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer
Flüchtlingskonvention zuzusprechen.
Die Kläger waren den Angaben zufolge im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen
und hatten Asyl beantragt. Die Aachener Richter argumentierten,
wehrpflichtigen Männern im Alter von 18 bis 42 Jahren und Reservisten sei
die Ausreise aus Syrien verboten beziehungsweise nur nach Genehmigung
erlaubt. Daher sei es wahrscheinlich, dass Männer, die durch ihre Ausreise
ihrer Militärpflicht entgehen wollen, in Syrien als Oppositionelle
angesehen und verfolgt werden.
Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob allen Asylbewerbern bei einer
Rückkehr nach Syrien allein wegen ihres Auslandsaufenthalts und des
gestellten Asylantrags eine politische Verfolgung droht. Mehrere andere
Gerichte hatten dies zuletzt verneint, so auch das Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
ist noch nicht rechtskräftig, die Bundesrepublik kann dagegen Berufung beim
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.
Den subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn ihnen zwar eine Bedrohung
für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber
keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Der Status zieht eine
Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr nach sich, der volle Flüchtlingsstatus
dagegen für drei Jahre. Die große Koalition hat zudem den Familiennachzug
für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.
14 Feb 2017
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Subsidiärer Schutz
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