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# taz.de -- Familiennachzug nach Deutschland: UN kritisieren Flüchtlingspolitik
> Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das
> fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss
> Experten dazu an.
Bild: Die Ausnahme: eine syrische Familie in Brandenburg
Berlin epd/taz | Die UN haben in der Debatte um den Familiennachzug zu
Flüchtlingen gefordert, dass die Bundesregierung die derzeitige deutsche
Regelung überprüft. Die deutsche Vertreterin des UN-Flüchtlingshilfswerks
UNHCR, Katharina Lumpp, kritisierte, dass der Familiennachzug etwa für
Bürgerkriegsflüchtlinge bis März ausgesetzt ist.
Die Aussetzung habe weitreichende Konsequenzen sowohl für die betroffenen
Personen als auch ihre Familienmitglieder, schreibt Lumpp an den
Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU). Der
Ausschuss hört am Montag Sachverständige zu dem Thema an. Lumpp fordert vor
allem, in Härtefällen die Einreise sofort zu erlauben.
Eigentlich soll die Möglichkeit des Familiennachzugs verhindern, dass
Flüchtende ihre Kinder auf gefährlichen Routen mitnehmen. In Lumpps
Schreiben heißt es, viele Familienangehörige von in Deutschland lebenden
Schutzsuchenden hielten sich weiterhin in Gefahrenzonen auf und könnten
diese häufig nicht verlassen. Immer wieder machten sich Angehörige auf
irreguläre Weise auf den Weg, um zu ihren Verwandten zu gelangen.
Nicht selten kehrten Flüchtlinge, die in Deutschland eingereist seien, zu
ihren Angehörigen in die Heimat oder in andere Fluchtländer zurück, auch
wenn sie sich dadurch unmittelbarer Gefahr oder einem prekären
Aufenthaltsstatus aussetzten.
## Syrer dürfen ihre Kinder nicht nachholen
Die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars appellierte, zumindest die
vom Gesetzgeber versprochene Familienzusammenführung in Härtefällen nunmehr
auch in die Praxis umzusetzen. Der Kompromiss zwischen Union und SPD sah
vor, den Familiennachzug in besonders schwerwiegenden Fällen zu
ermöglichen. Wie oft dies seit Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes im
März 2016 gewährt wurde, konnte das Auswärtige Amt auf Anfrage nicht sagen.
Mit dem Asylpaket II wurde für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären
Schutz die Möglichkeit des Familiennachzugs für zwei Jahre ausgesetzt.
Betroffen sind vor allem Syrer, die seit dem vergangenen Jahr vermehrt den
untergeordneten Schutzstatus erhalten. Sie dürfen nicht wie andere
Flüchtlinge Ehepartner, Eltern oder minderjährige Kinder nachholen.
Die Regelung läuft automatisch im März 2018 aus. Nach dem Auslaufen dürfen
Betroffene wieder anfangen, Anträge zu stellen. Danach kann es Monate
dauern, bis ihre Familie die gefährliche Heimat tatsächlich verlassen darf.
Die CSU forderte bereits, die Aussetzung zu verlängern. Die Opposition, auf
deren Antrag die Anhörung an diesem Montag zustande kam, will die Regelung
dagegen früher wieder abschaffen.
19 Mar 2017
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