Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Was fehlt …: … verheiratete Kinder
> Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das
> fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss
> Experten dazu an.
Bild: Die Ausnahme: eine syrische Familie in Brandenburg
Wenn Menschen nach Deutschland flüchten, haben sie das Recht, ihre Kinder
nachzuholen. Das soll verhindern, dass Eltern die Minderjährigen mitnehmen
ins Schlauchboot, aufs Zugdach oder in den Lkw. Allerdings: Die Gesetze zum
Familiennachzug gelten nur dann, wenn das Kind unter 18 und unverheiratet
ist. „Minderjährige ledige Kinder“ – das ist die Formulierung, die im
Asylgesetz steht.
Müssen verheiratete Kinder also doch die Gefahren der Flucht auf sich
nehmen? Oder sollen sie zu Hause bleiben? Einerseits nimmt die
Bundesregierung also an, dass Ehepartner sich genauso gut wie Eltern um
Kinder kümmern können. Andererseits gelten verheiratete Jungen und Mädchen,
die mit Ehepartner einreisen, als „unbegleitet“.
Künftig sollen Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden, sowieso nicht
mehr gelten. Das hat der Justizminister vorgeschlagen. Ob er wohl auch die
Formulierung „ledige Kinder“ aus dem Asylgesetz streichen will? Wenn nein,
dürften die Kinder immer noch nicht nachgeholt werden und würden ihren
Eltern in deutschen Flüchtlingsheimen weiter fehlen. (ja)
27 Feb 2017
## AUTOREN
Jana Anzlinger
## TAGS
Geflüchtete
## ARTIKEL ZUM THEMA
Familiennachzug nach Deutschland: UN kritisieren Flüchtlingspolitik
Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das
fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss
Experten dazu an.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.