| # taz.de -- Was fehlt …: … verheiratete Kinder | |
| > Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das | |
| > fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss | |
| > Experten dazu an. | |
| Bild: Die Ausnahme: eine syrische Familie in Brandenburg | |
| Wenn Menschen nach Deutschland flüchten, haben sie das Recht, ihre Kinder | |
| nachzuholen. Das soll verhindern, dass Eltern die Minderjährigen mitnehmen | |
| ins Schlauchboot, aufs Zugdach oder in den Lkw. Allerdings: Die Gesetze zum | |
| Familiennachzug gelten nur dann, wenn das Kind unter 18 und unverheiratet | |
| ist. „Minderjährige ledige Kinder“ – das ist die Formulierung, die im | |
| Asylgesetz steht. | |
| Müssen verheiratete Kinder also doch die Gefahren der Flucht auf sich | |
| nehmen? Oder sollen sie zu Hause bleiben? Einerseits nimmt die | |
| Bundesregierung also an, dass Ehepartner sich genauso gut wie Eltern um | |
| Kinder kümmern können. Andererseits gelten verheiratete Jungen und Mädchen, | |
| die mit Ehepartner einreisen, als „unbegleitet“. | |
| Künftig sollen Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden, sowieso nicht | |
| mehr gelten. Das hat der Justizminister vorgeschlagen. Ob er wohl auch die | |
| Formulierung „ledige Kinder“ aus dem Asylgesetz streichen will? Wenn nein, | |
| dürften die Kinder immer noch nicht nachgeholt werden und würden ihren | |
| Eltern in deutschen Flüchtlingsheimen weiter fehlen. (ja) | |
| 27 Feb 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Jana Anzlinger | |
| ## TAGS | |
| Geflüchtete | |
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