# taz.de -- Was fehlt …: … verheiratete Kinder | |
> Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das | |
> fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss | |
> Experten dazu an. | |
Bild: Die Ausnahme: eine syrische Familie in Brandenburg | |
Wenn Menschen nach Deutschland flüchten, haben sie das Recht, ihre Kinder | |
nachzuholen. Das soll verhindern, dass Eltern die Minderjährigen mitnehmen | |
ins Schlauchboot, aufs Zugdach oder in den Lkw. Allerdings: Die Gesetze zum | |
Familiennachzug gelten nur dann, wenn das Kind unter 18 und unverheiratet | |
ist. „Minderjährige ledige Kinder“ – das ist die Formulierung, die im | |
Asylgesetz steht. | |
Müssen verheiratete Kinder also doch die Gefahren der Flucht auf sich | |
nehmen? Oder sollen sie zu Hause bleiben? Einerseits nimmt die | |
Bundesregierung also an, dass Ehepartner sich genauso gut wie Eltern um | |
Kinder kümmern können. Andererseits gelten verheiratete Jungen und Mädchen, | |
die mit Ehepartner einreisen, als „unbegleitet“. | |
Künftig sollen Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden, sowieso nicht | |
mehr gelten. Das hat der Justizminister vorgeschlagen. Ob er wohl auch die | |
Formulierung „ledige Kinder“ aus dem Asylgesetz streichen will? Wenn nein, | |
dürften die Kinder immer noch nicht nachgeholt werden und würden ihren | |
Eltern in deutschen Flüchtlingsheimen weiter fehlen. (ja) | |
27 Feb 2017 | |
## AUTOREN | |
Jana Anzlinger | |
## TAGS | |
Geflüchtete | |
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