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# taz.de -- Anspruch auf Familienzusammenführung: Bundesregierung hält Syrer …
> Ein Brief des griechischen an den deutschen Innenminister offenbart:
> Deutschland trickst und stiftet Griechenland zum Lügen an.
Bild: Essensausgabe im Flüchtlingscamp in Ritsona, Griechenland
Berlin taz | Die Bundesregierung hat Griechenland dazu gebracht, den
Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen mit Absicht teils jahrelang zu
verzögern, obwohl diese einen Rechtsanspruch auf Zusammenführung mit ihren
Angehörigen in Deutschland haben. Das geht aus einem am Dienstag geleakten
Brief des griechischen Migrationsministers Ioannis Mouzalas an
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hervor. Eine Sprecherin de
Maizières hatte vor Kurzem bestritten, dass es eine solche Regelung mit
Griechenland gibt.
In dem handschriftlich an den „lieben Thomas“ adressierten Brief vom 4. Mai
vermeldet Mouzalas, dass die Familienzusammenführung nach Deutschland „wie
vereinbart verlangsamt wird“. Betroffen seien über 2.000 Antragsteller.
Diese müssten „teils Jahre darauf warten, nach Deutschland zu kommen“.
Mouzalas schreibt, dass Griechenland nicht die Verantwortung für die
Verzögerung trage, sondern diese auf eine Vereinbarung mit Deutschland
zurückgehe. Dieses wolle man so nicht öffentlich sagen, allerdings gebe es
„wachsende öffentliche Kritik“ der „verzweifelten Syrer“ an der langsa…
Bearbeitung der Anträge.
Mouzalas schlägt de Maizière daher eine gemeinsame Sprachregelung vor, die
man der Öffentlichkeit auftischen könnte: Darin ist wolkig von „einer Reihe
von Faktoren“ die Rede und davon, dass Deutschland und Griechenland
„gemeinsam daran arbeiten, die Familienzusammenführung mit stabiler
Geschwindigkeit durchzuführen“.
Kürzlich hatte die Linksfraktion schon über eine Deckelung des
Familiennachzugs von Syrern aus Griechenland auf 70 pro Monat ab dem 1.
April 2017 berichtet. Das Bundesinnenministerium widersprach dem am 19.
Mai: Eine zahlenmäßige Beschränkung „könne nicht bestätigt werden“, es…
„keine starre Obergrenze“.
In einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Linken verwies das
Ministerium auf „teilweise begrenzte Betreuungs- und
Unterbringungskapazitäten“. Daher sei die griechische Regierung vor
zukünftigen Charterflügen um eine „engere Abstimmung“ und „mögliche
Verfristungen“ gebeten worden. Anfragen der taz beantwortete das
Innenministerium am Mittwoch nicht.
## Rechtsanspruch auf Nachzug enger Familienangehöriger
Die Dublin-Verordnung der EU sieht vor, dass enge Familienangehörige einen
Rechtsanspruch haben, innerhalb der EU zusammengeführt zu werden. Dazu muss
beispielsweise Griechenland einen Übernahmeantrag an Deutschland stellen,
wenn hier Flüchtlinge ihr Asylverfahren durchführen oder durchgeführt
haben, ihre Angehörigen sich aber noch in Griechenland aufhalten.
Deutschland ist in einem solchen Fall verpflichtet, der Übernahme
zuzustimmen. Die Zusammenführung erfolgt laut EU-Recht dann, „sobald dies
praktisch möglich ist und spätestens innerhalb einer Frist von sechs
Monaten“. Eine Deckelung auf 70 pro Monat wäre also wohl ebenso
EU-rechtswidrig wie jahrelange Wartezeiten.
Schon länger versucht die Bundesregierung den Familiennachzug von syrischen
Flüchtlingen einzugrenzen. Im März 2016 trat dazu eine Gesetzesreform in
Kraft. Sie schließt Familiennachzug für Flüchtlinge aus, denen vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nur sogenannter subsidiärer
Schutz gewährt wird. Sie können ihre Familien nicht nachholen. Die Regelung
ist bis März 2018 befristet. Die Union will die Beschränkung über das
Frühjahr 2018 hinaus verlängern, die SPD lehnt dies ab.
31 May 2017
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Griechenland
Bundesregierung
Innenminister Thomas de Maizière
Syrische Flüchtlinge
Familiennachzug
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Familiennachzug
EU-Flüchtlingspolitik
Schwerpunkt Flucht
Afghanische Flüchtlinge
Geflüchtete
Schwerpunkt Syrien
Lesestück Recherche und Reportage
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