# taz.de -- Deutschlands Völkermord in Namibia: Herero und Nama klagen | |
> Mit einer Klage in den USA wollen die Volksgruppen, die während der | |
> deutschen Kolonialzeit Opfer eines Genozids wurden, Entschädigung | |
> erreichen. | |
Bild: Ein Gedenkschild vor dem Gedenkstein für die toten deutschen Namibia-Sol… | |
BERLIN taz | Die traditionellen Führer der Volksgruppen der Herero und Nama | |
aus Namibia verklagen Deutschland auf Entschädigung für den Völkermord, den | |
deutsche Truppen an ihnen während der deutschen Kolonialherrschaft Anfang | |
des 20. Jahrhunderts begingen. Eine entsprechende Klageschrift reichten die | |
beiden Chiefs Vekuii Rukoro und David Frederick zusammen mit der | |
Herero-Vereinigung in den USA am Donnerstag bei einem US-Bundesgericht in | |
New York ein. | |
Im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika hatten deutsche Truppen zwischen 1904 | |
und 1909 zwecks Niederschlagung eines Aufstands den Großteil der | |
Angehörigen der Volksgruppen der Herero und Nama umgebracht oder gezielt in | |
die Wüste getrieben, wo sie starben. Dass dies ein Völkermord war, hat die | |
deutsche Politik erst in den letzten Jahren überhaupt anerkannt. | |
Die Klageschrift, die der taz vorliegt, zitiert den berüchtigten | |
„Vernichtungsbefehl“ des deutschen Generals Lothar von Trotha und zieht | |
durch den Hinweis auf Konzentrationslager, Zwangsarbeit und Versklavung | |
eine direkte Linie vom Völkermord an den Herero und Nama zum späteren | |
Nazi-Holocaust. | |
In Konzentrationslagern im Kolonialgebiet, so die Klageschrift, hätten | |
deutsche Ärzte an lebenden Herero-Gefangenen medizinische Experimente | |
durchgeführt.Von den beteiligten Ärzten seien spätere deutsche KZ-Ärzte | |
gelernt. Zahlreiche Angehörige der deutschen „Schutztruppe“ in Namibia | |
hätten dann später Karriere in der deutschen Waffen-SS gemacht. | |
## Es geht ums Prinzip | |
Die Kläger verlangen zudem, nicht länger von den laufenden Verhandlungen | |
zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands über dieses Thema | |
ausgeschlossen zu werden. Dies sei eine Verletzung der UN-Konvention über | |
die Rechte indigener Völker. | |
Eine Entschädigungssumme wird in der Klage nicht genannt; es geht ums | |
Prinzip der Anerkennung als Verhandlungspartner. Dass andernfalls eine | |
solche Klage ansteht, hatten Herero- und Nama-Vertreter bereits mehrfach | |
bei politischen Gesprächen n Deutschland geltend gemacht. | |
Deutschland lehnt bislang Entschädigungszahlungen an die Nachkommen der | |
Opfer in Namibia ab und spricht ausschließlich über Entwicklungshilfe mit | |
Namibias Regierung. Die Gespräche liefen „aus unserer Sicht gut“, sagte | |
Außenamtssprecher Martin Schäfer am Freitag in Reaktion auf die Klage, | |
berichtete die Nachrichtenagentur AFP. Es sei „bewusst unterlassen“ worden, | |
mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen direkte Gespräche zu führen. | |
6 Jan 2017 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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