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# taz.de -- Deutschlands Völkermord in Namibia: Herero und Nama klagen
> Mit einer Klage in den USA wollen die Volksgruppen, die während der
> deutschen Kolonialzeit Opfer eines Genozids wurden, Entschädigung
> erreichen.
Bild: Ein Gedenkschild vor dem Gedenkstein für die toten deutschen Namibia-Sol…
Berlin taz | Die traditionellen Führer der Volksgruppen der Herero und Nama
aus Namibia verklagen Deutschland auf Entschädigung für den Völkermord, den
deutsche Truppen an ihnen während der deutschen Kolonialherrschaft Anfang
des 20. Jahrhunderts begingen. Eine entsprechende Klageschrift reichten die
beiden Chiefs Vekuii Rukoro und David Frederick zusammen mit der
Herero-Vereinigung in den USA am Donnerstag bei einem US-Bundesgericht in
New York ein.
Im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika hatten deutsche Truppen zwischen 1904
und 1909 zwecks Niederschlagung eines Aufstands den Großteil der
Angehörigen der Volksgruppen der Herero und Nama umgebracht oder gezielt in
die Wüste getrieben, wo sie starben. Dass dies ein Völkermord war, hat die
deutsche Politik erst in den letzten Jahren überhaupt anerkannt.
Die Klageschrift, die der taz vorliegt, zitiert den berüchtigten
„Vernichtungsbefehl“ des deutschen Generals Lothar von Trotha und zieht
durch den Hinweis auf Konzentrationslager, Zwangsarbeit und Versklavung
eine direkte Linie vom Völkermord an den Herero und Nama zum späteren
Nazi-Holocaust.
In Konzentrationslagern im Kolonialgebiet, so die Klageschrift, hätten
deutsche Ärzte an lebenden Herero-Gefangenen medizinische Experimente
durchgeführt.Von den beteiligten Ärzten seien spätere deutsche KZ-Ärzte
gelernt. Zahlreiche Angehörige der deutschen „Schutztruppe“ in Namibia
hätten dann später Karriere in der deutschen Waffen-SS gemacht.
## Es geht ums Prinzip
Die Kläger verlangen zudem, nicht länger von den laufenden Verhandlungen
zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands über dieses Thema
ausgeschlossen zu werden. Dies sei eine Verletzung der UN-Konvention über
die Rechte indigener Völker.
Eine Entschädigungssumme wird in der Klage nicht genannt; es geht ums
Prinzip der Anerkennung als Verhandlungspartner. Dass andernfalls eine
solche Klage ansteht, hatten Herero- und Nama-Vertreter bereits mehrfach
bei politischen Gesprächen n Deutschland geltend gemacht.
Deutschland lehnt bislang Entschädigungszahlungen an die Nachkommen der
Opfer in Namibia ab und spricht ausschließlich über Entwicklungshilfe mit
Namibias Regierung. Die Gespräche liefen „aus unserer Sicht gut“, sagte
Außenamtssprecher Martin Schäfer am Freitag in Reaktion auf die Klage,
berichtete die Nachrichtenagentur AFP. Es sei „bewusst unterlassen“ worden,
mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen direkte Gespräche zu führen.
6 Jan 2017
## AUTOREN
Dominic Johnson
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