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# taz.de -- Deutsche Kolonialgeschichte vor Gericht: Milliarden für Völkermord
> Nach den Herero und Nama, die den kolonialen Genozid überlebten, will nun
> auch Namibias Regierung Entschädigungen aus Deutschland.
Bild: In den USA lebende Herero vor dem Gericht in New York, dass die Entschäd…
Berlin taz | Die Herero und Nama, die den deutschen Völkermord im heutigen
Namibia überlebt haben, bekommen gewichtige Unterstützung bei ihrem
Versuch, von Deutschland eine Entschädigung zu erstreiten. Wie Namibias
führende Tageszeitung The Namibian am Freitag berichtete, bereitet Namibias
Regierung selbst eine Klage gegen Deutschland vor.
Die Regierung in Windhuk habe Anwaltsteams engagiert, um Deutschland beim
Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf 30 Milliarden US-Dollar (28
Milliarden Euro) Entschädigung zu verklagen, heißt es in dem Bericht unter
dem Titel „Regierung vollzieht Kehrtwende zu Völkermord“.
Man tue dies, „um als Regierung nicht beschuldigt zu werden, nicht alles in
unserer Macht Stehende getan zu haben, um die Leiden der brutal Getöteten
und der darauffolgenden Generationen vorzubringen“, zitiert die Zeitung
Namibias Generalstaatsanwalt Sacky Shanghala. Er hoffe, „dass das Gewissen
des deutschen Volkes seine Regierung zu einer Lösung hinführt, die uns
allen einen würdigen Abschluss dieser Sache bietet“.
Im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika hatten deutsche Truppen zwischen 1904
und 1909 zwecks Niederschlagung eines Aufstands den Großteil der
Angehörigen der Volksgruppen der Herero und Nama umgebracht oder gezielt in
die Wüste getrieben, wo sie starben. Dass dies ein Völkermord war, hat die
deutsche Politik erst in den letzten Jahren überhaupt anerkannt. Eine
offizielle Erklärung und Entschuldigung von höchster Stelle gibt es aber
bis heute ebenso wenig wie Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der
Überlebenden. Die Bundesregierung verweist stattdessen auf die deutsche
Entwicklungshilfe für Namibia.
## Verhandlung ohne deutsche Vertreter
Nachdem Herero- und Nama-Politiker bei Gesprächen in Berlin abgeblitzt
waren, reichten sie im Januar vor einem US-Gericht Klage gegen Deutschland
ein. Bei einer ersten Voranhörung am Donnerstag wurde die Klage nicht
abgewiesen, wie manche befürchtet hatten: Richterin Laura Taylor Swain am
Southern District Court in New York setzte eine weitere Anhörung für den
21. Juli an. „Das ist unser größter Erfolg und ein Zeichen, dass wir die
Sieger sind“, freute sich die Nama-Vertreterin und namibische
Parlamentarierin Ida Hofmann.
15 Herero- und Nama-Vertreter waren zu der Anhörung angereist, die
lediglich zehn Minuten dauerte. Die Richterin äußerte Verwunderung darüber,
dass kein offizieller deutscher Vertreter erschienen war.
Indem nun auch Namibias Regierung eine Klage vorbereitet, was ihrer
bisherigen Linie widerspricht, gewinnt die Forderung nach Reparationen für
die Opfer des deutschen Völkermords neues Gewicht und kann von der
Bundesregierung nicht länger ignoriert werden. Andererseits könnte es die
ursprünglichen Kläger schwächen. Namibias Regierung will dem
Zeitungsbericht zufolge, dass die Herero und Nama sich der staatlichen
Klage anschließen. Mögliche Reparationen würden dann an die Regierung
fließen, nicht an die Herero und Nama direkt.
17 Mar 2017
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Völkermord
Namibia
Schwerpunkt Völkermord an den Herero und Nama
Kolonialismus
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Schwerpunkt Völkermord an den Herero und Nama
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