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# taz.de -- Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Versc…
> Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten.
> Künftig gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht
> angezeigt wird.
Bild: Die neuen Strafen gelten für alle ab 1. August eingereichten Anträge
Berlin afp | Die Bundesagentur für Arbeit hat einem Bericht zufolge die
Bußgeld-Regeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Den Beziehern drohe ab
sofort eine Strafe von bis zu 5.000 Euro, wenn sie den Jobcentern wichtige
Informationen verschweigen, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung
auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur.
Die Strafe könne verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für
die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht, nicht richtig,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen. Bisher drohten die
Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben; keine
Strafen sind bislang vorgesehen, wenn die Betroffenen gar keine Angaben
machten.
Die neue Weisung solle diese Regelungslücke schließen, berichtete die
Zeitung. Die Neuregelung gilt dem Bericht zufolge für alle Anträge, die ab
1. August gestellt wurden.
Betroffen könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger sein, der eine
Erbschaft verschweigt und deshalb eine höhere Leistung erhält, als ihm
zusteht. Bei leichten Vergehen sollten die Jobcenter zudem künftig
Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50
Euro.
Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit
Erzwingungshaft rechnen. Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern
angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck
gebracht“ hätten, zitierte Bild aus der Behördenanweisung. Zudem sollten
die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn
ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro
belegt werden.
24 Oct 2016
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Hartz IV
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