# taz.de -- Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Versc… | |
> Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. | |
> Künftig gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht | |
> angezeigt wird. | |
Bild: Die neuen Strafen gelten für alle ab 1. August eingereichten Anträge | |
BERLIN afp | Die Bundesagentur für Arbeit hat einem Bericht zufolge die | |
Bußgeld-Regeln für Hartz-IV-Empfänger verschärft. Den Beziehern drohe ab | |
sofort eine Strafe von bis zu 5.000 Euro, wenn sie den Jobcentern wichtige | |
Informationen verschweigen, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung | |
auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur. | |
Die Strafe könne verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für | |
die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht, nicht richtig, | |
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen. Bisher drohten die | |
Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben; keine | |
Strafen sind bislang vorgesehen, wenn die Betroffenen gar keine Angaben | |
machten. | |
Die neue Weisung solle diese Regelungslücke schließen, berichtete die | |
Zeitung. Die Neuregelung gilt dem Bericht zufolge für alle Anträge, die ab | |
1. August gestellt wurden. | |
Betroffen könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger sein, der eine | |
Erbschaft verschweigt und deshalb eine höhere Leistung erhält, als ihm | |
zusteht. Bei leichten Vergehen sollten die Jobcenter zudem künftig | |
Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50 | |
Euro. | |
Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit | |
Erzwingungshaft rechnen. Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern | |
angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck | |
gebracht“ hätten, zitierte Bild aus der Behördenanweisung. Zudem sollten | |
die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn | |
ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro | |
belegt werden. | |
24 Oct 2016 | |
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