Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hartz-IV-Klagen beim Verfassungsgericht: Karlsruhe lässt nur Betro…
> Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde zu den jüngsten
> Hartz-IV-Änderungen ab. Der Kläger habe die eigene Betroffenheit nicht
> dargelegt.
Bild: Wer nicht selbst Hartz IV bezieht, braucht diesen RobenträgerInnen nicht…
Karlsruhe taz | Auch Massenverfassungsbeschwerden müssen bestimmte
Anforderungen erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht wies deshalb Klagen
gegen die jüngsten Hartz-IV-Änderungen ab.
Im Sommer hatte der Bundestag ein sogenanntes Vereinfachungsgesetz
beschlossen und dabei viele Details zu Hartz IV im Zweiten Buch des
Sozialgesetzbuchs geändert. So wurde die nachträgliche Überprüfung von
Bescheiden erschwert und die Möglichkeit ausgeweitet, bei fehlerhaften
Anträgen Bußgelder zu verhängen.
Wohlfahrtsverbände protestierten gegen das Vorhaben und sprachen von einem
„Entrechtungsgesetz“. Die Journalistin Susan Bonath (Junge Welt)
formulierte daraufhin die Vorlage für eine Verfassungsbeschwerde. Das
Gesetz verletze zehn Grundrechte, von der Menschenwürde bis zur
Rechtswegsgarantie. Propagiert wurde die Musterklage unter anderem von der
„Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann, einer ehemaligen
Jobcenter-Mitarbeiterin, die nach öffentlicher Kritik 2013 ihren
Arbeitsplatz verlor und heute für die Linke in der Hamburger Bürgerschaft
sitzt.
Inzwischen haben sich bereits rund achtzig Personen der Vorlage bedient und
individuell Verfassungsbeschwerde gegen die Hartz-IV-Novelle eingereicht.
Anfangs wurden die Beschwerden ohne Begründung abgelehnt. Doch nun griffen
die Richter einen Fall heraus, um zu erklären, wo das Problem liegt.
## Ein Musterfall wird ausgewählt
Der Kläger, ein Mann aus Bayern, bezieht ergänzend Hartz IV, ist also ein
sogenannter Aufstocker. Auf welche Weise ihn das Gesetz konkret betrifft,
hat er nicht mitgeteilt. Das genüge aber nicht für eine
Verfassungsbeschwerde, so die Richter. Vielmehr müsse ein Kläger darlegen,
dass er selbst „gegenwärtig und unmittelbar“ in seinen Grundrechten
verletzt sei. Nur wenige Institutionen – etwa die Landesregierungen –
können ohne persönliche Betroffenheit direkt gegen ein Gesetz klagen.
Die Verfassungsrichter erinnern auch daran, dass es in der Regel nicht
möglich ist, sofort in Karlsruhe gegen ein Gesetz zu klagen. Zunächst müsse
der Rechtsweg bei den Fachgerichten ausgeschöpft werden. Dies soll
sicherstellen, dass Rechts- und Sachfragen bereits aufgearbeitet sind, wenn
das Verfassungsgericht befasst wird.
Zuletzt waren allerdings zwei Massenverfassungsbeschwerden gegen den
Handelsvertrag Ceta als zulässig akzeptiert worden. Eine Klage wurde von
rund 125.000 Bürgern unterstützt, die andere von rund 68.000. Wenn es um
europäische Rechtsakte oder um Sicherheitsgesetze geht, ist Karlsruhe
traditionell großzügig, was die formalen Voraussetzungen für
Verfassungsklagen angeht.
26 Oct 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Hartz IV
Mobbing
Hartz IV
Kanada
Sozialgericht
Schwerpunkt AfD in Berlin
Heinz Buschkowsky
Hartz IV
## ARTIKEL ZUM THEMA
Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz
Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine
Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt jetzt
Arbeitslosengeld.
Arbeitsagentur beauftragt Inkassofirmen: Geld eintreiben für die Jobcenter
Die Agentur für Arbeit beauftragt Profis, um säumige SchuldnerInnen
ausfindig zu machen. Hartz-IV-EmpfängerInnen soll es nicht treffen.
Kommentar Ceta-Verhandlungen: Europa steht hinter der Wallonie
Die belgischen Regionen haben sich geeinigt. Doch ist es der EU-Kommission
nicht gelungen, die Wallonen vom Nutzen von Ceta zu überzeugen.
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV: Online klagen reicht nicht
Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen –
scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine
Vorlage aus dem Netz.
AfD in Berlin-Marzahn: Wo Berlin schon blau ist
Gunnar Lindemann zieht für die AfD ins Berliner Abgeordnetenhaus – mit
einem Direktmandat. In seinem Stadtteil freut das längst nicht jeden.
Neuer Job für Ex-Bezirksbürgermeister: Endlich „Zahltag“ für Buschkowsky
Heinz Buschkowsky, Ex-Bezirksbürgermeister von Neukölln und und
Chefpopulist, geht als „Hartz-IV-Experte“ zum Kölner Privatsender RTL.
Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Verschweigen
Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. Künftig
gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht angezeigt
wird.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.