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# taz.de -- Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz
> Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine
> Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt
> jetzt Arbeitslosengeld.
Bild: Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld zahlen, wenn jemand wegen M…
Dortmund dpa/epd | Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an
seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter
bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das
Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten
Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich
arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber
freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit.
Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit
wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen
Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu
sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte,
meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung.
Sie erklärte, sie werde ihr Beschäftigungsverhältnis aber zunächst nicht
kündigen, weil sie das Land NRW beim Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung
verklagt habe. Die Arbeitsagentur lehnte unter Verweis auf das ungekündigte
Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Arbeitslosengeld ab.
Nach Ansicht des Gericht reicht für das Arbeitslosengeld aber eine
„faktische Beschäftigungslosigkeit“ aus. Die Klägerin habe das
Beschäftigungsverhältnis faktisch beendet, indem sie das Weisungsrecht
ihres Arbeitgebers nicht anerkenne. Sie habe sich arbeitslos gemeldet und
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche
Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, eine anderweitige
zumutbare Arbeit gefunden zu haben.
7 Nov 2016
## TAGS
Mobbing
Arbeitslosengeld
Justizbehörde
Sozialgericht
Arbeitsrecht
Jobcenter
Hartz IV
Bundesverfassungsgericht
Sozialgericht
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