# taz.de -- Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz | |
> Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine | |
> Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt | |
> jetzt Arbeitslosengeld. | |
Bild: Die Agentur für Arbeit muss Arbeitslosengeld zahlen, wenn jemand wegen M… | |
Dortmund dpa/epd | Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an | |
seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter | |
bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das hat das | |
Sozialgericht Dortmund entschieden und damit einer ungekündigten | |
Justizbeschäftigten einen Anspruch zugestanden. Die Frau hatte sich | |
arbeitslos gemeldet, nachdem sie ohne Gehaltszahlung vom Arbeitgeber | |
freigestellt worden war, teilte das Sozialgericht am Montag mit. | |
Die Frau hatte sich den Angaben zufolge nach längerer Arbeitsunfähigkeit | |
wegen Mobbings und einer stufenweisen Wiedereingliederung an anderen | |
Amtsgerichten geweigert, weiterhin an ihrem bisherigen Amtsgericht tätig zu | |
sein. Nachdem das Land NRW sie daraufhin ohne Gehaltszahlung freistellte, | |
meldete sie sich arbeitslos und stellte sich dem Arbeitsmarkt zur | |
Verfügung. | |
Sie erklärte, sie werde ihr Beschäftigungsverhältnis aber zunächst nicht | |
kündigen, weil sie das Land NRW beim Arbeitsgericht Dortmund auf Versetzung | |
verklagt habe. Die Arbeitsagentur lehnte unter Verweis auf das ungekündigte | |
Beschäftigungsverhältnis die Zahlung von Arbeitslosengeld ab. | |
Nach Ansicht des Gericht reicht für das Arbeitslosengeld aber eine | |
„faktische Beschäftigungslosigkeit“ aus. Die Klägerin habe das | |
Beschäftigungsverhältnis faktisch beendet, indem sie das Weisungsrecht | |
ihres Arbeitgebers nicht anerkenne. Sie habe sich arbeitslos gemeldet und | |
der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche | |
Kündigung des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen, eine anderweitige | |
zumutbare Arbeit gefunden zu haben. | |
7 Nov 2016 | |
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