Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Klage wegen Mobbing: Ex-Betriebsrätin scheitert vor Gericht
> Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage einer
> Ex-Allianz-Betriebsrätin abgewiesen. Schikanen am Arbeitsplatz sind
> schwer zu beweisen.
Bild: Klage abgewiesen: Das Berliner Arbeitsgericht hat die Mobbing-Klage von E…
Berlin taz | 80.000 Euro Schmerzensgeld hatte Elke S. wegen Mobbings durch
Vorgesetzte gefordert, dazu Schadenersatz – am Dienstag wurde der Fall der
ehemaligen Verkaufsleiterin beim Versicherungskonzern Allianz vor dem
Berliner Arbeitsgericht verhandelt.
S. hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu
sein. Die Rede war von systematischen Einschüchterungen und Anfeindungen,
Erniedrigungen, Beleidigungen sowie Entwürdigungen. Dies habe zu
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und schließlich zu einer
schwerwiegenden Gesundheitsschädigung geführt. Mittlerweile befindet sich
S. im Vorruhestand.
Bereits im Juni 2015 hatte der Fall das Arbeitsgericht beschäftigt. Die
frühere Betriebsrätin bei der Allianz sah sich jedoch damals aus
gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Prozess weiterzuführen. Das
Verfahren wurde auf Eis gelegt, eine außergerichtliche Einigung scheiterte,
die Klägerin nahm die Ruhestandsregelung in Anspruch. Rund vier Jahre
später beschloss S. dann, die Klage weiterzuführen: „Das Mobbing hat nach
wie vor erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagte ihr Anwalt
Hans-Eberhard Schultz.
## Elke S. fühlte sich ungerecht behandelt
2011 gingen für die S. die Probleme los. S. war inzwischen in den
Betriebsrat gewählt. Zudem bekam S. nach einer Umstrukturierung neue
Vorgesetzte. „Dann ging das Mobbing los“, sagte S. zur taz. Zunächst sei
sie in eine andere Geschäftsstelle gedrängt worden, womit sie ihr
Betriebsratsamt verloren hätte. Sie habe sich ungerecht behandelt gefühlt.
Bei Personalgesprächen mit Vorgesetzten sei sie daran gehindert worden,
Vertreter*innen des Betriebsrates hinzuzuziehen. Dann habe sie sich um
neue, größere Aufgabengebiete kümmern müssen: „Ich habe absichtlich
überfordernde Aufgaben bekommen“, sagte sie vor Gericht. „Sie wurde als
engagierte Betriebsrätin unbequem“, ist sich ihr Anwalt sicher.
Elke S. sei mit der Situation überfordert gewesen und nach einigen
80-Stunden-Wochen krank geworden. Sie habe dann sogar Aufträge bekommen,
als sie krankgeschrieben war. Es habe keine Vertreterregelung gegeben. Sie
sagte auch, dass ihr Standortgespräche und Schulungen verwehrt worden
seien. Der Anwalt stritt am Dienstag ab, dass S. während ihrer
Krankschreibung weiterhin Aufträge bekommen habe.
Das Arbeitsgericht wies die Klage am Dienstag ab. Mobbing-Klagen sind für
die Kläger*innenseite nicht einfach, weil diese darlegungs- und
beweispflichtig ist. Übersetzt heißt das: Alle Anfeindungen, Schikanen,
Diskriminierungen und Erniedrigungen müssen genau geschildert werden. Aus
Sicht von Schultz ein Problem: „Das sogenannte Mobbing ist leider immer
noch nicht gesetzlich definiert. Auch in Rechtsprechung und Literatur ist
noch nicht wirklich geklärt, was es eigentlich genau bedeutet.“
## Anwalt fordert Regelung für Mobbing-Klagen
Er fordert deshalb vom Gesetzgeber eine Regelung, wonach es bereits
ausreicht, wenn Arbeitnehmer*innen Indizien für eine Benachteiligung
vortragen. Aber auch auf der allgemeinen rechtlichen Ebene gebe es einen
Ansatz: „Das soziale Menschenrecht auf Arbeit nach dem UN-Sozialpakt
verpflichtet alle Staaten, dieses Menschenrecht zu gewährleisten“, so
Schultz. Der Gesetzgeber habe also für einen diskriminierungsfreien Zugang
zur Arbeit zu sorgen.
Elke S. sagte vor Gericht, dass sie von sich aus auch vor den Europäischen
Gerichtshof ziehen würde, falls nötig: „Die Mobbing-Verursacher sollen zur
Rechenschaft gezogen werden.“ Ihr Anwalt möchte auf die Begründung des
Gerichts warten, das Urteil prüfen und dann weitere Schritte gehen. Er geht
davon aus, dass gute Chancen für eine Berufung bestehen, wie er der taz
mitteilte. In dem Fall geht es dann in der zweiten Instanz vor das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
27 Aug 2019
## AUTOREN
Gabriel Rinaldi
## TAGS
Arbeitsrecht
Arbeit
Mobbing
Gericht
Allianz
Hamburger Hochbahn
Naturkosmetik
Max-Planck-Gesellschaft
Mobbing
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gekündigter Busfahrer und Betriebsrat: Kurioser Kurswechsel
Die Hamburger Hochbahn hat einen Betriebsrat rausgeworfen. Daraufhin
stellen sich die Kollegen hinter ihn – und ändern dann überraschend ihre
Meinung.
Mobbingvorwürfe gegenüber Lush: Noch mehr Tränen hinterm Schaum
Mehr ehemalige Mitarbeiter*innen des Kosmetikherstellers Lush klagen über
unerträgliche Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen selbst äußert sich nicht.
Fehlverhalten beim Führungspersonal: Machtmissbrauch und Mobbing
Was tun, wenn Führungspersonal nicht korrekt mit Mitarbeitern umgeht? Die
Max-Planck-Institute wollen sich einen Handlungsleitfaden geben.
Arbeitslosengeld ohne Kündigung: Mobbing am Arbeitsplatz
Weil sie an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wurde, sah sich eine
Justizbeschäftigte nicht in der Lage, weiter zu arbeiten. Sie bekommt jetzt
Arbeitslosengeld.
Kommentar Mobbing am Arbeitsplatz: Solidarität statt Ausgrenzung
Unternehmer, die ältere und besser bezahlte Arbeitnehmer aus den Betrieb
mobben, betrügen ihre Mitarbeiter. Sie kündigen einseitig den
Leistungsdeal.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.