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# taz.de -- Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV: Online klagen reicht nicht
> Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen –
> scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine
> Vorlage aus dem Netz.
Bild: Sind erstmal nicht für die Klage zuständig – die Verfassungsrichter i…
Karlsruhe dpa/epd | Ein neues Gesetz soll die Regeln für den Bezug von
Hartz IV einfacher machen – nun ist ein erster Empfänger mit einer
Verfassungsklage dagegen gescheitert. Der Mann, der mit Hartz IV sein
Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das
Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.
Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie
einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck
gestützt, der derzeit im Internet kursiert.
Das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz war im Juli vom Bundesrat
verabschiedet worden. Es soll die Mitarbeiter in den Jobcentern von
Bürokratie entlasten, damit sie mehr Zeit für die Vermittlung der
Arbeitslosen haben. So wurde beispielsweise der Bewilligungszeitraum für
das Arbeitslosengeld II von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
Kritiker sehen aber vor allem eine Rechtsverschärfung. Insbesondere würden
Kontroll- und Sanktionsmechanismen ausgeweitet, kritisiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits Konsequenzen
aus dem Gesetz gezogen und die Jobcenter angewiesen, bei verschwiegenen
oder vergessenen Einkünften Bußgelder bis zu 5.000 Euro zu verhängen.
Im konkreten Fall wertete das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Zwar sei es möglich, sich an
Musterformulierungen zu orientieren. Die Kläger müssten aber immer auch
ihre individuelle Betroffenheit konkret darlegen. Der Beschwerdeführer habe
aber im vorliegenden Fall weder seine individuelle Betroffenheit genau
dargelegt, noch den üblichen Rechtsweg bei den Fachgerichten ausgeschöpft.
26 Oct 2016
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