Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hartz IV wird exklusiv
> Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von
> Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von
> Arbeitsministerin Nahles vor.
Bild: Ihr Gesetzentwurf ist nun auf dem Weg: Andrea Nahles
Berlin rtr | Die Bundesregierung will EU-Ausländer für fünf Jahre von
Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie in Deutschland
noch nie gearbeitet haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von
Arbeitsministerin Andrea Nahles brachte das Kabinett am Mittwoch nach
Angaben von Teilnehmern auf den Weg.
Arbeitslose EU-Ausländer können aber für die Dauer von einem Monat
einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft erhalten.
Zudem können sie für die Rückreisekosten in ihr Heimatland ein Darlehen
bekommen. Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelungen „keine
nennenswerten Mehrausgaben“, heißt es im Gesetzentwurf.
Nahles will damit ein Schlupfloch schließen, das sich nach ihrer Ansicht
durch ein Urteil des Bundessozialgerichts 2015 aufgetan hat. Das Gericht
entschied, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt
Anspruch auf Sozialhilfe hätten.
Nahles plädierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch für
einen „europäischen Rechtsrahmen“ zur Koordinierung der nationalen sozialen
Sicherungssysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den
Mitgliedstaaten derzeit erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer
ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen, schrieb die
SPD-Politikerin.
Die Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichts mache es „bereits
jetzt erforderlich, gesetzlich klarzustellen, dass die
Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht bedeutet, dass bereits nach kurzer Zeit des
Aufenthalts auch ohne zu arbeiten Ansprüche an die deutsche Sozialhilfe
entstehen“.
12 Oct 2016
## TAGS
Andrea Nahles
Hartz IV
EU-Ausländer
Sozialhilfe
Sozialleistungen
Sozialgericht
Hartz IV
Sozialhilfe
Lesestück Meinung und Analyse
## ARTIKEL ZUM THEMA
Sozialhilfe für EU-Bürger: Wer nicht arbeitet, soll gehen
Ein neues Gesetz schließt EU-Bürger auf Jobsuche von Sozialleistungen aus.
Die zuvor geltende Rechtsprechung wurde von Richtern boykottiert.
Sozialhilfe für EU-Ausländer: Bundestag beschließt Einschränkung
Künftig haben nicht arbeitende EU-Ausländer erst nach fünf Jahren Anspruch
auf Sozialleistungen. Als „Verrat an der europäischen Idee“ kritisiert dies
die Opposition.
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV: Online klagen reicht nicht
Ein Mann wollte gegen die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze klagen –
scheitert aber an formalen Hürden. Der Grund: Er stützte sich auf eine
Vorlage aus dem Netz.
Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Verschweigen
Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. Künftig
gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht angezeigt
wird.
Sozialhilfe für EU-Ausländer: Nahles will Zugang begrenzen
Für Nicht-EU-Bürger in Deutschland soll der Anspruch auf Sozialhilfe
frühestens nach fünf Jahren bestehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der
Arbeitsministerin vor.
Debatte Hartz IV-Regelsätze: Listen der Entmündigung
Die neuen Regelsätze haben wenig mit der Realität von Armut zu tun. Die
Grundsicherung muss stärker individualisiert werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.