| # taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hartz IV wird exklusiv | |
| > Ausländer aus anderen Staaten der EU werden fünf Jahre lang von | |
| > Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen. Nun liegt ein Gesetzentwurf von | |
| > Arbeitsministerin Nahles vor. | |
| Bild: Ihr Gesetzentwurf ist nun auf dem Weg: Andrea Nahles | |
| Berlin rtr | Die Bundesregierung will EU-Ausländer für fünf Jahre von | |
| Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausschließen, wenn sie in Deutschland | |
| noch nie gearbeitet haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von | |
| Arbeitsministerin Andrea Nahles brachte das Kabinett am Mittwoch nach | |
| Angaben von Teilnehmern auf den Weg. | |
| Arbeitslose EU-Ausländer können aber für die Dauer von einem Monat | |
| einmalige Überbrückungsleistungen etwa für Essen und Unterkunft erhalten. | |
| Zudem können sie für die Rückreisekosten in ihr Heimatland ein Darlehen | |
| bekommen. Die Bundesregierung erwartet durch die Neuregelungen „keine | |
| nennenswerten Mehrausgaben“, heißt es im Gesetzentwurf. | |
| Nahles will damit ein Schlupfloch schließen, das sich nach ihrer Ansicht | |
| durch ein Urteil des Bundessozialgerichts 2015 aufgetan hat. Das Gericht | |
| entschied, dass arbeitslose EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt | |
| Anspruch auf Sozialhilfe hätten. | |
| Nahles plädierte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch für | |
| einen „europäischen Rechtsrahmen“ zur Koordinierung der nationalen sozialen | |
| Sicherungssysteme. Dieser müsse auch Lücken schließen, die es den | |
| Mitgliedstaaten derzeit erschwerten, ihre Sozialsysteme vor einer | |
| ungerechtfertigten Inanspruchnahme zu schützen, schrieb die | |
| SPD-Politikerin. | |
| Die Rechtsprechung des obersten deutschen Sozialgerichts mache es „bereits | |
| jetzt erforderlich, gesetzlich klarzustellen, dass die | |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht bedeutet, dass bereits nach kurzer Zeit des | |
| Aufenthalts auch ohne zu arbeiten Ansprüche an die deutsche Sozialhilfe | |
| entstehen“. | |
| 12 Oct 2016 | |
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