# taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Bundestag beschließt Einschränkung | |
> Künftig haben nicht arbeitende EU-Ausländer erst nach fünf Jahren | |
> Anspruch auf Sozialleistungen. Als „Verrat an der europäischen Idee“ | |
> kritisiert dies die Opposition. | |
Bild: Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahl… | |
Berlin epd | Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine | |
Arbeit hat, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe | |
bekommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein von | |
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) [1][vorgelegtes Gesetz]. Danach | |
sind EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder zuvor nie | |
gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen. | |
Künftig besteht für sie erst nach fünf Jahren ein Leistungsanspruch gemäß | |
den Sozialgesetzbüchern II und XII, „nach eingetretener Verfestigung des | |
Aufenthaltes“, wie es im Gesetz heißt. Bisher steht Zuwanderern ohne Arbeit | |
nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür | |
müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten | |
daher auf eine gesetzliche Neuregelung, die ihre Ausgaben für | |
Sozialleistungen senkt. | |
Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahles | |
gebilligt. Die Neuregelung sieht vor, dass hilfebedürftige Ausländer im | |
Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für | |
Ernährung und Unterkunft erhalten sollen sowie die Kosten für die Rückreise | |
erstattet bekommen können. | |
Nahles hatte seinerzeit betont, wer hier lebe, arbeite und Beiträge zahle, | |
habe auch Anspruch auf Sozialleistungen. Wer jedoch nie gearbeitet habe und | |
auf staatliche Leistungen angewiesen sei, müsse diese in seinem Heimatland | |
beantragen. | |
## Reaktion auf das Bundessozialgericht | |
Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Urteile des | |
Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Die obersten Sozialrichter hatten | |
entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen | |
können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber | |
keine Arbeit finden. Es stehe ihnen aber nach sechs Monaten Sozialhilfe zu. | |
Die Opposition lehnt die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für | |
EU-Bürger ab. Die Grünen plädieren dafür, dass EU-Ausländer bereits ab dem | |
vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Hartz IV haben sollten. Die | |
Linksfraktion beklagte, die Regierung verrate die europäische Idee. Das | |
Grundrecht auf die Sicherung des Existenzminimums müsse für alle Menschen | |
in Deutschland gelten. | |
Kritik kam jüngst auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der in einer | |
Anhörung des Parlaments von einem Tabubruch sprach. Es sei nicht | |
akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre | |
lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen. | |
2 Dec 2016 | |
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[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810211.pdf | |
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