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# taz.de -- Sozialhilfe für EU-Ausländer: Bundestag beschließt Einschränkung
> Künftig haben nicht arbeitende EU-Ausländer erst nach fünf Jahren
> Anspruch auf Sozialleistungen. Als „Verrat an der europäischen Idee“
> kritisiert dies die Opposition.
Bild: Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahl…
Berlin epd | Wer aus einem anderen EU-Land nach Deutschland zieht und keine
Arbeit hat, soll künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe
bekommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) [1][vorgelegtes Gesetz]. Danach
sind EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder zuvor nie
gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen.
Künftig besteht für sie erst nach fünf Jahren ein Leistungsanspruch gemäß
den Sozialgesetzbüchern II und XII, „nach eingetretener Verfestigung des
Aufenthaltes“, wie es im Gesetz heißt. Bisher steht Zuwanderern ohne Arbeit
nach einem halben Jahr Aufenthalt in Deutschland Sozialhilfe zu. Dafür
müssen die Kommunen und Landkreise aufkommen. Städte und Gemeinden drängten
daher auf eine gesetzliche Neuregelung, die ihre Ausgaben für
Sozialleistungen senkt.
Das Bundeskabinett hatte bereits Mitte Oktober den Gesetzentwurf von Nahles
gebilligt. Die Neuregelung sieht vor, dass hilfebedürftige Ausländer im
Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für
Ernährung und Unterkunft erhalten sollen sowie die Kosten für die Rückreise
erstattet bekommen können.
Nahles hatte seinerzeit betont, wer hier lebe, arbeite und Beiträge zahle,
habe auch Anspruch auf Sozialleistungen. Wer jedoch nie gearbeitet habe und
auf staatliche Leistungen angewiesen sei, müsse diese in seinem Heimatland
beantragen.
## Reaktion auf das Bundessozialgericht
Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Urteile des
Bundessozialgerichts vom Dezember 2015. Die obersten Sozialrichter hatten
entschieden, dass EU-Bürger zwar keine Hartz-IV-Leistungen beanspruchen
können, wenn sie zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, dann aber
keine Arbeit finden. Es stehe ihnen aber nach sechs Monaten Sozialhilfe zu.
Die Opposition lehnt die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für
EU-Bürger ab. Die Grünen plädieren dafür, dass EU-Ausländer bereits ab dem
vierten Monat ihres Aufenthalts Anspruch auf Hartz IV haben sollten. Die
Linksfraktion beklagte, die Regierung verrate die europäische Idee. Das
Grundrecht auf die Sicherung des Existenzminimums müsse für alle Menschen
in Deutschland gelten.
Kritik kam jüngst auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der in einer
Anhörung des Parlaments von einem Tabubruch sprach. Es sei nicht
akzeptabel, Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, fünf Jahre
lang von existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.
2 Dec 2016
## LINKS
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810211.pdf
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