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# taz.de -- TV-Kameras im Gerichtssaal?: „Nicht im Namen des Fernsehens“
> Angst vor Übertragung: Justizminister Maas will das TV-Kameraverbot an
> Bundesgerichten lockern. Doch dort formiert sich Widerstand gegen den
> Plan.
Bild: Wohl einer der quotenträchtigsten Prozesse der Geschichte: 1995 stand O.…
Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Fernseh- und Radioübertragung von
Urteilen der Bundesgerichte erlauben. Doch alle Bundesgerichte seien
dagegen, wie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg,
bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin erklärte.
Seit 1965 sind Bild und Ton-Aufnahmen von Gerichtsverhandlungen in
Deutschland generell verboten. Nur Urteile des Bundesverfassungsgerichts
dürfen seit 1998 übertragen werden.
Diese restriktive Rechtslage will der Justizminister lockern. So sollen
Urteile der fünf Bundesgerichte (Bundesgerichtshof,
Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und
Bundessozialgericht) künftig für Radio- und Fernsehaufnahmen zugänglich
sein. Sein Gesetzentwurf ist derzeit in der Ressortabstimmung.
Am stärksten betroffen wäre der BGH mit jährlich mehr als 600 mündlich
verkündeten Zivil- und rund 150 Strafurteilen. Die ablehnende Haltung der
Bundesgerichte sei aber einmütig, sagt Limperg. Es habe auch schon einen
gemeinsamen Brief an Maas gegeben.
Limpergs Sorge ist der „Missbrauch“ der Bilder. Wenn sich ein Richter
verhaspele oder verspreche, dann könnte das in Satireshows oder auf YouTube
landen. „So etwas gefährdet das Ansehen der ganzen Justiz“, glaubt sie.
ARD-Rechtskorrespondent Frank Bräutigam erinnerte Limperg daran, dass
Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen werden. „Aber nicht im Namen des
Fernsehens“, entgegnete die BGH-Präsidentin. Limperg befürchtet, dass die
Übertragung von Urteilen der Bundesgerichte lediglich als Einstieg dient.
„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Forderung nach einer weiteren
Öffnung der Justiz für Kameras kommt.“ Die Vernehmung von Zeugen und
Angeklagten im Strafprozess sei hierfür jedoch völlig ungeeignet, dies
gefährde die Wahrheitsfindung und verletze Persönlichkeitsrechte.
21 Mar 2016
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Heiko Maas
Justizminister
Kameras
Bundesgerichtshof
Gericht
NSU-Prozess
Presserecht
Heiko Maas
Konstruktiver Journalismus
Rundfunkbeitrag
deutsche Justiz
deutsche Justiz
Persönlichkeitsrechte
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