# taz.de -- TV-Kameras im Gerichtssaal?: „Nicht im Namen des Fernsehens“ | |
> Angst vor Übertragung: Justizminister Maas will das TV-Kameraverbot an | |
> Bundesgerichten lockern. Doch dort formiert sich Widerstand gegen den | |
> Plan. | |
Bild: Wohl einer der quotenträchtigsten Prozesse der Geschichte: 1995 stand O.… | |
Justizminister Heiko Maas (SPD) will die Fernseh- und Radioübertragung von | |
Urteilen der Bundesgerichte erlauben. Doch alle Bundesgerichte seien | |
dagegen, wie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, | |
bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin erklärte. | |
Seit 1965 sind Bild und Ton-Aufnahmen von Gerichtsverhandlungen in | |
Deutschland generell verboten. Nur Urteile des Bundesverfassungsgerichts | |
dürfen seit 1998 übertragen werden. | |
Diese restriktive Rechtslage will der Justizminister lockern. So sollen | |
Urteile der fünf Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, | |
Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und | |
Bundessozialgericht) künftig für Radio- und Fernsehaufnahmen zugänglich | |
sein. Sein Gesetzentwurf ist derzeit in der Ressortabstimmung. | |
Am stärksten betroffen wäre der BGH mit jährlich mehr als 600 mündlich | |
verkündeten Zivil- und rund 150 Strafurteilen. Die ablehnende Haltung der | |
Bundesgerichte sei aber einmütig, sagt Limperg. Es habe auch schon einen | |
gemeinsamen Brief an Maas gegeben. | |
Limpergs Sorge ist der „Missbrauch“ der Bilder. Wenn sich ein Richter | |
verhaspele oder verspreche, dann könnte das in Satireshows oder auf YouTube | |
landen. „So etwas gefährdet das Ansehen der ganzen Justiz“, glaubt sie. | |
ARD-Rechtskorrespondent Frank Bräutigam erinnerte Limperg daran, dass | |
Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen werden. „Aber nicht im Namen des | |
Fernsehens“, entgegnete die BGH-Präsidentin. Limperg befürchtet, dass die | |
Übertragung von Urteilen der Bundesgerichte lediglich als Einstieg dient. | |
„Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Forderung nach einer weiteren | |
Öffnung der Justiz für Kameras kommt.“ Die Vernehmung von Zeugen und | |
Angeklagten im Strafprozess sei hierfür jedoch völlig ungeeignet, dies | |
gefährde die Wahrheitsfindung und verletze Persönlichkeitsrechte. | |
21 Mar 2016 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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