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# taz.de -- Handelsabkommen Ceta: Nachbesserungen dank Trudeau
> Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen
> herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.
Bild: Der Protest gegen Ceta (und TTIP) war groß – und er hat etwas bewegt
Berlin taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der
Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue
kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia
Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher
der EU-Kommission der taz.
Im Frühjahr soll das Europäische Parlament den Wirtschaftspakt
ratifizieren. Ceta gilt als Vorbild für das Freihandelsabkommen TTIP und
ist ebenso umstritten. Kritiker fürchten unter anderem, dass über die
bislang vorgesehenen privaten Schiedsgerichte politische Entscheidungen
ausgehebelt werden.
Das Handelsabkommen sieht bisher vor, dass Konzerne vor diesen privaten
Schiedsgerichten Schadenersatz einklagen können, wenn politische
Entscheidungen ihre Gewinnaussichten beeinträchtigen. Solche Klagen haben
in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Deutschland wird zum
Beispiel im Moment von Vattenfall wegen des Atomausstiegs verklagt.
In Europa ist im vergangenen Jahr eine große Protestbewegung gegen TTIP und
Ceta entstanden, die sich unter anderem gegen diese privaten
Schiedsgerichte richtet. Ein erster Erfolg der Bewegung war eine Resolution
des Europäischen Parlaments, in der sich die Abgeordneten gegen die
Schiedsgerichte ausgesprochen haben. Es ist unwahrscheinlich, dass das
Parlament TTIP und Ceta zustimmen wird, wenn die Abkommen Privatgerichte
vorsehen.
## Richter entscheiden, keine Anwälte
Deshalb hat die Kommission ein neues Modell vorgelegt. Danach sollen nicht
mehr private Schiedsrichter – meist Anwälte aus Großkanzleien – über Kla…
entscheiden, sondern Richter. Anders als bisher soll es auch eine
Revisionsinstanz geben.
Die EU-Kommission hatte immer erklärt, Ceta könne nicht nachverhandelt
werden. An dieser Haltung hält sie fest. Es handele sich bei den Gesprächen
über die Schiedsgerichte ausdrücklich nicht um formelle Nachverhandlungen,
hieß es. „Alles andere wird nicht angefasst.“
Formal löst die Kommission das, indem sie die Gespräche über den
Investitionsschutz als Teil der aktuellen „Feinabstimmung“ deklariert. In
die Feinabstimmung soll auch die neue Haltung der EU zu
Investitionsstreitigkeiten einfließen. „Wir sind uns darüber bewusst, dass
diese Modifikationen entscheidend für die Ratifizierung von Ceta ist“,
sagte der Sprecher.
## Campact traut dem Braten nicht
Die in Aussicht gestellten Änderungen seien eine „strategische Finte“,
sagte Maritta Strasser, Freihandelsexpertin der Organisation Campact, die
maßgeblich die Großdemonstration gegen TTIP und Ceta im Oktober in Berlin
organisiert hat. „Die Änderungen dienen nur dazu, die Akzeptanz für das
Abkommen zu erhöhen, ohne etwas substanziell zu verändern“, erklärte sie.
Eine neue Variante des Investitionsschutzes ändere nichts an dem
eigentlichen Problem. „Es bleibt bei einer exklusiven
Parallelgerichtsbarkeit für Unternehmen“, kritisierte sie.
Allerdings wäre Ceta für Strasser und ihre MitstreiterInnen auch dann nicht
akzeptabel, wenn die EU und Kanada komplett auf den Investitionsschutz
verzichten würden. Ihre Kritik reicht weit darüber hinaus. Für falsch
halten sie beispielsweise die vorgesehene regulatorische Kompensation, die
eine Anhörung von Unternehmen vor Gesetzesvorhaben vorsieht.
16 Dec 2015
## AUTOREN
Anja Krüger
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