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# taz.de -- Verfassungsklage wegen Bettensteuer: Hoteliers fühlen sich diskrim…
> Hoteliers in Bremen und Hamburg klagen vorm Bundesverfassungsgericht im
> Auftrag des Hotel- und Gaststättenverbandes gegen die „Bettensteuer“.
Bild: Bettensteuer muss nur zahlen, wer hier privat absteigt: Hotel Atlantic in…
HAMBURG taz | Die „Bettensteuer“ genannte Kultur- und Tourismusabgabe in
Hamburg und Bremen beschäftigt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Gericht bestätigte den Eingang zweier Verfassungsbeschwerden von
Hoteliers. „Die Klagen der Hotelunternehmen richten sich sowohl konkret
gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes als auch indirekt gegen die
erlassenen Gesetze der beiden Stadtstaaten“, sagte der Sprecher des
Verfassungsgerichts Michael Allmendinger der taz. Der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt die Klagen der beiden
Hotelbetreiber. „Wir wollen die Frage einfach höchstrichterlich geklärt
haben“, sagte ein Dehoga-Sprecher in Berlin.
Seit der Einführung der umstrittenen Bettensteuer am 1. Januar 2013, die
dem Stadtsäckel jährlich zwölf Millionen Euro an Einnahmen beschert, sorgt
die Zwangsabgabe in Hamburg für Streit. Ursprünglich wollte der SPD-Senat
alle Übernachtungen mit der „Kulturtaxe“ belegen, die jedoch nicht nur der
Kultur-, sondern auch der Sportförderung und dem Tourismusmarketing
zugutekommen sollte.
Doch da hatte im Juni 2012 das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel
vorgeschoben. Beruflich zwingende Übernachtungen dürfen nicht besteuert
werden, sagte das Gericht, so dass seitdem zwischen privaten und
berufsbedingten Aufenthalten unterschieden werden muss. Die Richter zogen
damals einen Vergleich mit der Hundesteuer, die ja auch nicht für
Diensthunde gelten würde.
Die Klagen der Hoteliers vor den Finanzgerichten waren erfolglos. Zuletzt
hatte des Bundesfinanzhof in München im Oktober die Hamburger Bettensteuer
bei privaten Übernachtungen für zulässig und verfassungsgemäß erklärt. Aus
Sicht des höchsten deutschen Finanzgerichts ist es nicht zu beanstanden,
dass die Hotels und nicht die Übernachtungsgäste die Steuer abführen
müssen. Die Hotels könnten die Steuer ja auf ihre Gäste abwälzen.
Zwar erfordere die Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Gästen
einen gewissen Aufwand für die Hotels und greife in die Datenschutzrechte
der Gäste ein, sei aber noch zumutbar, so die Finanzrichter. Schließlich
müssten die Gäste ohnehin einen Meldezettel ausfüllen.
Doch die Hotelbranche will sich mit der Abgabe nicht abfinden. Die
Bettensteuer bedeute mehr Bürokratie und Zeitaufwand und mehr Kosten für
Hotels und Pensionen – und für ihre Gäste. Laut Dehoga ist in rund 60
Kommunen und Städten die Bettensteuer gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt,
politisch abgelehnt oder wieder abgeschafft worden.
Dass die Hotelbranche separat besteuert werde, sei nach Auffassung eines
Dehoga-Sprechers „diskriminierend“. Unklar sei auch, ob Hamburg überhaupt
befugt sei, eine Steuer zu erheben, nachdem mit dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 die Mehrwertsteuer für das
Hotelgewerbe von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden war. Die Klage vor
dem Bundesverfassungsgericht vertritt die Kanzlei des Staatsrechtlers und
früheren Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz. (CDU).
23 Nov 2015
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Bremen
Hamburg
Hotel
Gaststätten
Gebühren
Pferde
Pkw-Maut
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