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# taz.de -- Urteil zum Übernachtungszuschlag: Kultursteuer nur für Touristen
> Ab 1. Januar wollte Hamburg eine Bettensteuer erheben. Dem
> Gesetzesentwurf macht das Bundesverwaltungsgericht einen Strich durch die
> Rechnung.
Bild: Radisson-Hotel in Hamburg: Die Bettensteuer soll nun doch nur für privat…
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine, wie in
Hamburg geplante pauschale Bettensteuer rechtswidrig ist. Beruflich
zwingende Übernachtungen dürfen nicht besteuert werden, so dass künftig
zwischen privaten und berufsbedingten Aufenthalten unterschieden werden
muss. Die Richter zogen einen Vergleich mit der Hundesteuer, die ja auch
nicht für Diensthunde gelten würde, heran.
Mit dem Urteil werden die Pläne des Hamburger Senats durchkreuzt. Hamburg
verzeichnete im vergangenen Jahr mehr als 9,5 Millionen Übernachtungen.
Eine Zahl, die sich nach Einschätzung der Handelskammer bis 2020 verdoppeln
soll.
Darin erkannte der Senat die Möglichkeit, leere Kassen zu füllen und
plante, 2013 die sogenannte „Kultur- und Tourismussteuer“ einzuführen: Der
Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder Übernachtungsgast eine Abgabe
bezahlen muss, die zwischen 50 Cent und vier Euro pro Tag liegen soll.
„Der Senat wird das Urteil hinsichtlich möglicher Konsequenzen sorgfältig
prüfen“, sagte Senatssprecher Jörg Schmoll. Insbesondere müsse auf die vom
Gericht getroffenen Aussagen zur Behandlung von Geschäftsreisenden
eingegangen werden. Noch liegt die Urteilsbegründung nicht vor. Erst dann
wolle man sich eingehend äußern.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) forderte den Senat auf, noch
einmal darüber nachzudenken, ob die Tourismusabgabe nach dem Gerichtsurteil
überhaupt noch Sinn mache. „Das Urteil bestätigt unsere Kritik an der
geplanten Bettensteuer“, sagt auch Katja Suding (FDP). Es sei für Hoteliers
nicht möglich, strikt zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen zu
differenzieren. Der Senat solle die Idee nun begraben. Schmoll aber
erklärt, man wolle dennoch an den Plänen festhalten. Man müsse den
Gesetzesentwurf einfach den Vorgaben des Gerichts anpassen.
Tipps für das Gelingen kann der Senat in Lübeck einholen. Die Stadt erhebt
die Steuer seit Anfang des Jahres ausschließlich für Touristen. Einen
bürokratischen Mehraufwand bedeute das nicht, sagt Lübecks Bürgermeister
Bernd Saxe (SPD). Beim Einchecken werde der Gast gefragt, ob der Besuch
beruflicher oder privater Natur sei und die Antwort auf der Rechnung
vermerkt. „Im Bedarfsfalle können sich die Hamburger gerne an uns wenden.“
Sofern Hamburg eine verfassungskonforme Anpassung gelingt, werden die
Einnahmen deutlich geringer ausfallen als geplant. Nach Einschätzung des
Senats sollte die Steuer dem Haushalt jährlich 12 bis 20 Millionen Euro
bringen. Verplant hatte man diese Summe noch nicht. Fest stand aber, dass
mindestens 50 Prozent der Einnahmen der Kultur zufließen, die andere Hälfte
dem Stadtmarketing, also der Tourismusförderung.
„Das Vorhaben wurde deshalb als Steuer konzipiert, weil es dann nicht
zweckgebunden verwendet werden darf“, sagt Schmoll. Trotzdem hat man sich
schon einige Gedanken über förderungswürdige Projekte gemacht. Neben
Kulturfestivals wie dem „Elbjazz“ fallen darunter auch Sportveranstaltungen
und Events.
Christa Goetsch von den Grünen plädiert dafür, die Kulturtaxe, so sie auf
den Weg gebracht werden kann, komplett Theatern, Musik und Kunst zugute
kommen zu lassen. Man solle sich ein Beispiel an Städten wie Weimar nehmen,
die die Mittel vollständig Kunst und Kultur widmen. Dadurch würden die
Übernachtungszahlen steigen und auch die Hoteliers wären zufrieden.
12 Jul 2012
## AUTOREN
Alice Winkler
## TAGS
Bremen
Tourismus
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