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# taz.de -- Freihandelsabkommen mit USA: TTIP weiter mit Stolpersteinen
> Die EU-Kommission will keine umstrittenen privaten Schiedsgerichte für
> Investoren mehr. Ein öffentlicher Handelsgerichtshof soll nun her.
Bild: Die EU-Kommission will private Schiedsgerichte verhindern: ein Erfolg fü…
Brüssel taz | Die Proteste haben etwas bewirkt: Die EU-Kommission will die
privaten Schiedsgerichte im geplanten Freihandelsabkommen TTIP und allen
Folgeabkommen abschaffen. An ihre Stelle soll ein neuer, öffentlicher und
transparenter Handelsgerichtshof treten, sagte EU-Handelskommissarin
Cecilia Malmström. Kritikern geht der Vorschlag, der noch nicht mit den USA
abgesprochen wurde, nicht weit genug.
Das alte, in den 50er Jahren von Deutschland eingeführte System der
privaten Streitschlichtung (ISDS) leide unter einem „fundamentalen Mangel
an Vertrauen“, sagte Malmström. Angesichts der massiven Proteste habe sich
die EU-Kommission für ein neues System entschieden.
Die Klagerechte für Investoren sind der umstrittenste Teil von TTIP, über
das EU und USA seit 2013 verhandeln. Kritiker warnen, dass Konzerne
mithilfe der Klauseln etwa gegen Regierungen vorgehen könnten, die Umwelt-
oder Verbraucherschutzgesetze verschärfen wollen. Befürworter
argumentieren, dass die Klagerechte nötig seien, um Investoren gegen
diskriminierende Auflagen von Regierungen zu schützen.
Malmström plant nun, zunächst einen bilateralen Gerichtshof zwischen den
USA und der EU einzurichten. In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau
von Handelsgerichten für Investoren folgen. Das bereits fertig verhandelte
Abkommen mit Kanada, Ceta, soll jedoch nicht geändert werden. Ein Problem,
da viele US-Unternehmen Töchter in Kanada haben und von dort ihre Geschäfte
mit Europa abwickeln können – mit dem alten ISDS. Ein weiterer Stolperstein
ist die harte Haltung der USA. Bisher lehnen sie jede Änderung am
„bewährten“ ISDS ab.
## Wider die Geheimniskrämerei
„Niemand kann noch behaupten, dass dies noch eine Privatjustiz sei“,
betonte Malmström. Die künftigen Handelsrichter sollen öffentlich berufen
werden und auch öffentlich verhandeln. Damit entfalle die bisherige
Geheimniskrämerei. Auf die Frage, wozu denn überhaupt Sondergerichte für
private Investoren nötig seien, antwortete Malmström ausweichend: In den
USA gebe es kein Gesetz gegen die Diskriminierung ausländischer
Unternehmen.
Die Reaktionen fielen durchwachsen aus. EU-Parlamentarier von Union, SPD
und FDP begrüßten die Vorschläge. Der öffentliche Druck habe eine „radika…
Kurswende“ in der EU-Handelspolitik bewirkt, erklärte
Parlamentsberichterstatter Bernd Lange (SPD). Die Gefahr von
Interessenkonflikten sei nun gebannt, weil die Schiedsleute künftig
hauptamtlich tätig sein müssten und keine zusätzlichen Beraterverträge
abschließen dürften.
Grünen und Umweltschutzverbände zeigten sich unzufrieden. „Ausländische
Investoren behalten ihre Extraklagerechte, während jedes inländische
Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss“,
kritisierte Grünen-Parlamentarierin Ska Keller.
16 Sep 2015
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
EU-Kommission
Schiedsgericht
Cecilia Malmström
Freihandel
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