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# taz.de -- Kommentar Investorenschutz: Kollateralerfolg für TTIP-Gegner
> Wegen der Proteste ist die EU-Kommission von ihren
> Investorenschutz-Vorstellungen abgerückt. Im Herbst legt sie ein neues
> Konzept vor.
Bild: Nicht mal auf dem Lande willkommen: Plakat der Arbeitsgemeinschaft bäuer…
Schiedsgerichte für Investoren wurden in den 1950er Jahren von
westdeutschen Juristen erfunden, um die Interessen von Unternehmen in
Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem zu sichern. Dabei scheinen die
Gerichte aus dem Inventar einer Bananenrepublik zu stammen: Sie sind mit
wirtschaftsnahen Anwälten besetzt, Verhandlungen finden unter Ausschluss
der Öffentlichkeit statt, und es gibt keine zweite Instanz.
Konzerne können so gegen unliebsame politische Entscheidungen vorgehen –
etwa wegen Erhöhung von Mindestlöhnen wie in Ägypten oder Warnhinweisen auf
Zigarettenpackungen in Australien. Staaten oder Menschenrechtsgruppen
können Unternehmen aber nicht verklagen, wenn etwa versprochene
Arbeitsplätze nicht geschaffen oder wie in Bangladesch Menschen unter
katastrophalen Bedingungen ausgebeutet werden.
Über Jahrzehnte haben die Konzerngerichte im Verborgenen agiert. Das hat
sich dank der breiten Proteste gegen das transatlantische Handelsabkommen
TTIP geändert. Denn auch dort sollten die Schiedsgerichte für Investoren
verankert werden.
Die EU-Kommission ist aufgrund der Proteste von ihren Vorstellungen von
Investorenschutz abgerückt. Im Herbst legt sie ein neues Konzept vor. In
das gerade zu Ende verhandelte Handelsabkommen zwischen EU und Vietnam soll
das neue Modell aufgenommen werden – ein großer Kollateralerfolg für die
TTIP-KritikerInnen.
Auch dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) keine Gelegenheit
auslässt, sich gegen Privatgerichte auszusprechen, können sie für sich
verbuchen. Um glaubwürdig zu sein, muss Gabriel aber mehr tun, als
unverbindliche Erklärungen abzugeben. Er muss dafür sorgen, dass die
privaten Schiedsgerichte aus dem Auftrag für alle Verhandlungen über
Freihandelsabkommen gestrichen werden. Und nicht nur das: Auch aus alten
Verträgen müssen die Privatgerichte verschwinden.
27 Aug 2015
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
Sigmar Gabriel
Investorenschutz
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